Volontariat: Fallstricke & Vertragsgestaltung

Hallo,
ich habe das Angebot bekommen ein einjähriges Volontariat im Buchhandel zu machen - angeblich mit sicherer weiterbeschäftigung danach.
Der Verdienst liegt unter meinemm jetzigen Arbeitslosengeld, aber ich will es auf jeden Fall machen (Traumjob).
Welche Fallstricke gibt es zu beachten - worauf sollte ich beim Vertrag achten?
Bin ich in dieser Zeit gesetzlich rentenversichert?

Danke für jede Info!

Die Volontärin

Hallo Volontärin,

die Frage nach der Rentenversicherung beantwortet Dir deine Rentenversicherung.

Auf was im Vertrag zu achten ist hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Es gibt eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten, um die möglicherweise widerstreitenden Interessen unter einen Hut zu bringen. Deine sehr allgemein gehaltene Frage ist daher nicht beantwortbar.

Gruß, der Lastkutscher

Sorry, aber bei der Vertragsgestaltung und Volontariaten bin ich leider überfragt.

Viele Grüße
A. Foerster

Liebe Volontärin,
ich habe leider keine Ahnung, weil ich nicht mehr im Buchhandel tätig bin.
Aber grundsätzlich klingt das Angebot doch super - aber Du solltest besser einen Juristen befragen (Vertragsrecht).
Alles Gute wünsche ich Dir!

Hallo Volontärin,

in welchem Bereich des Buchhandels meinst Du denn? Ich habe im Sortimentsbuchhandel (also in der klassischen Buchhandlung) und bei einem Großhändler für Bücher gearbeitet. Ich wüsste nicht, warum man da ein Volontariat machen sollte. Für mich hört sich das leider so an, als wollte man eine preiswerte Arbeitskraft gewinnen. Ich habe selbst bei großen Buchhandlungen Angebote bekommen für zunächst sehr kleines Geld zu arbeiten bei wöchentlicher (!) Beurteilung. Und habe natürlich nicht angenommen. Die Frage, ob Du in dieser Zeit rentenversichert wärest, kann ich Dir leider nicht beantworten. Wenn man Dich als 400-Euro-Kraft einstellt, müsstest Du eigentlich rentenversichert sein. Aber ich kenne mich dabei wirklich nicht aus.
Hier also mein Rat: Finger weg von diesem Angebot, denn ich halte es für unseriös.
Möchtest Du es trotzdem machen, informiere die ARGE und lass Dir den Verdienst auf das ALG anrechnen, dann hast Du keine finanziellen Einbußen.
Ich würde mit dem vermeintlich neuen Arbeitgeber auf jeden Fall einen festen Zeitraum des Volontariats festlegen und der sollte kürzer als ein Jahr sein. Ich würde drei Monate vorschlagen oder allerhöchstens ein halbes Jahr. Würdest Du ein normales Arbeitsverhältnis mit ihm eingehen hätte er doch auch nur diese Zeitspanne als Probezeit. Nach dieser Zeit kann er sich bereits ein gutes Bild von Dir machen und es ist ihm zuzumuten sich für oder gegen Dich zu entscheiden. Fängt er an „rumzulavieren“ ist der Fall doch klar: er wollte Dich nur als Mädel für Alles zu geringen Konditionen.

Wünsche Dir alles Gute und hoffe Du triffst die Entscheidung, die richtig für Dich ist.

LG!

Hallo Volontärin!

Zu den rechtlichen Details kann ich leider nichts sagen.

Ein einjähriges Volontariat bei der erwähnten schlechten ‚Bezahlung‘ finde ich befremdlich.

Vielleicht wollen Sie mir ja noch etwas zu den Hintergründen der Maßnahme erzählen?!

Viele Grüße
Frank Hermsteiner

Hintergrund zum Volontariat
Zunächst Danke für alle Antworten!
Ich habe Publizistik studiert und war bereits zwei Jahre im Beruf (gutes Gehalt),allerdings nicht im Buchhandel. Die Vergütung des einjährigen Volontariates halte ich mit 1000 Euro Brutto für „Verhältnismäßig“ gut, aber es bleibt weniger netto übrig, als meine momentanen monatlichen Bezüge vom ALG.

Freundliche Grüße
NIna Heuß

Danke für die hilfreiche, ausfürhrliche Antwort.
Es handelt sich um ein Volontariat in einer Sortimentsbuchhandlung mit breitem Veranstaltungsangebot und angegliederter Redaktion.

Ich denke, dass ich im Bereich der Buchhandlung (wo ich vor dem Studium nur Aushilfe war) viel lernen kann/will.
Ich werde das Angebot sicher annehmen…

(PS: siehe auch andere Antworten weiter unten)

Stimmt: ich war zu allgemein:

verliere ich während des einjährigen Volontariats bestehende Ansprüche auf ALG, die ich nicht ausschöpfe? Inweifern erwerbe ich Neue?
Bin ich rentenversichert?
Kann man den Vertrag so gestalöten, dass er sich automatisch in ein unbefristetet Verhältnis (bei anderem Gehalt) umwandelt?

Danke im Voraus für Antworten!
Grüße
Die Fragenstellerin

Hallo,

leider kann ich dazu nicht viel sagen. Ein Experte aus dem Bereich (Arbeits-/Vertrags-)Rech könnte wahrscheinlich besser helfen.
Bezüglich der Rentenversicherung würde ich einfach mal beim zuständigen Rentenamt nachfragen.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann!
Viel Erfolg bei der Berufsplanung - Buchhändlerin ist wirklich ein schöner Beruf (an Deiner Stelle würde ich nach dem Volontariat aber schauen, eine anerkannte Ausbildung zur Buchhändlerin zu machen).

Beste Grüße,
Helene

Hallo!
Frage 1 beantwortet die Agentur für Arbeit, denn die kennt den bisherigen Arbveitsverlauf.
Neue Ansprüche erwirbt man durch Arbeit!
Die rentenversicherung erklärt, ob eine weitere Versicherugn besteht. Dies hängt vom Vertrag und der Art des Volontariats ab.
Letzte Frage: ja.

Gruß

Habe Deine Anfrage jetzt erst bekommen, red mit einem Arbeitsrechtler und lass den Vertrag prüfen.
Da kann bestimmt auch jemand beim Arbeitsamt was zu sagen. Ich als Buchhändler habe mit Personalangelegenheiten eher wenig zu tun.

Liebe Grüsse

JIBRON

Danke auch für die späte Änderung. Letzlich kam es inzwischen zu keinem Vertragsabschluss… und rückblickend war es angesichts der angedachten Konditionen vermutlich besser so.

Freundliche Grüße
Nina Heuß

Hallo,
kann da nicht weiterhelfen, bin kein Jurist.
Gruß

Sorry, ich habe nicht geantwortet. Jetzt ist es sicher zu spät. Nur soviel: Auf eine sog. gesicherte Weiterbeschäftigung würde ich mich nie verlassen, dann kann man Dir auch gleich einen richtigen Arbeitsvertrag geben.

Hier versucht das Unternehmen nur, Geld zu sparen und wird im Zweifel nach einem Jahr einen neuen Volontär für das gleiche niedrige Gehalt einstellen und Dir kündigen, alles schon erlebt, das ist heute Praxis.
Zumindest das Gehalt für den dann abzuschließenden festen Vertrag würde ich mir vorher zusichern und festschreiben lassen.
Beste Grüße
Christoph