Vom AG 'zuviel' Urlaub aufgebrummt

Hallo
Mal angenommen eine Person arbeitet in einer Filiale einer großen Kette. Die Abrechnungen und „Verwaltung“ obliegt dabei in der Hauptzentrale irgendwo in Deutschland.
In den „Filialen“ werden halt Arbeitsstunden zusammengetragen und Urlaub geplant…
Nun haben die „Fillialleiter“ die Vorgabe, das die Arbeiter (200 Mann Betrieb) möglichst wenig oder keinen Urlaub ins nächste Jahr „mitzunehmen“.
Weiterhin ist es üblich, das zwischen Weihnachten und Neujahr nur ein ganz kleiner Teil der Mitarbeiter benötigt wird. Sozusagen als „Notdienst“ der dann etwa 20% der sonstigen Leistung verlangt. Außerdem wird nur etwa einen halben Tag gearbeitet (bei vollen vertraglich zugesicherten Mindeststunden), allerdings ein voller Urlaubstag angerechnet.

Mit anderen Worten: Wenn man nicht gerade was „tolles“ vor hat sind es die besten Arbeitstage im ganzen Jahr :smile:

Nun ist es so, das einer der Arbeiter laut Abrechnung noch 11 Tage Urlaub hat. Der „Fillialleiter“ hat in seiner „Urlaubsmappe“ allerdings stehen, das er noch 17 Tage Urlaub hat (11 Tage sind aber korrekt!). Deswegen wurde dem Mitarbeiter nun 10 Tage Urlaub „aufgebrummt“.
Somit hätte er quasi eine „Freikarte“ um zwischen den Feiertagen zu arbeiten.
Kann der Arbeitgeber in dem Fall aber trotzdem Urlaub geben und diesen quasi vom nächsten Jahr abziehen, auch wenn es der Mitarbeiter überhaupt nicht will?
Oder anders gesagt: Was würde wohl passieren, wenn der Mitarbeiter in Urlaub geschickt wird, obwohl er eigentlich gar keinen mehr hat?

Vielen Dank für die Antwort
Gruß
Andreas

hallo,

bin kein Rechtsexperte, habe allerdings so etwas auch bereits erlebt. Da kam folgendes dabei herraus von der Mitarbeitervertretung abgesegnet.

Der AN hat ein gewisses Maß an Verantwortung um auf den Mißstand aufmerksam zu machen. Denn dieser ist ihm ja bekannt. Die unterschiedlichen Urlaubstage müssen ja irgend wo begründet sein. Sei es in der Buchführung des AN oder in der des AG. Sollte der AN wohlweisslich nicht auf den ihm bekannten Unterschied aufmerksam machen, könnt man ihm arglistige Täuschung unterstellen (unberechtigte Vorteilsnahme).

Ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten führen um allen Ärger zu vermeiden. Sollte dieser sagen: „meine Liste ist maßgebend.“ Wäre somit der Mehrurlaub genehmigt. Sollte es in einer Prüfung dann im neuen Jahr bemerkt werden dass zuviel Urlaub genehmigt wurde, hat der AN im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht und sich nichts zu Schulden kommen lasse. Der Urlaub kann dann nicht auf das neue Jahr angerechnet werden.

So wurde mir es von unserer Personalvertretung verklickert als es bei mir mal so war. Ist aber schon paar Jährchen her.

Gruß
unverkennbar