Ich bin seit dem 11.6.13 arbeitslos gemeldet und war vorher 5 Jahre im Estichbereich tätig. Bin 57 Jahre.
Ich habe mich nach vier Tagen wieder abgemeldet bzw. beurlauben lassen b von 15.6.13 bis 15.8.13 um auf Honorarbasis bei der Stadt Neumünster ,Kindertagespflege zu machen, wo ich 1299 Euro erhalte und muß davon die hälfe Renten,KV,PV + Steuern zahlen. Und werde mich am 15.8.2013 wieder erneut arbeitslos melden.
Meine Frage sollte ich für diese 2 Monate auch Arbeitslosenversicherung bezahlen ???
Und gibt es für mich negativ etwas,wenn ich mich am 15.8 wieder arbeitslos melde??? Auf dem Amt sehr abweisend,das ich wieder ganz neu arbeitslos melden müßte.
Für Info wäre ich sehr dankbar
lg Holger
Ichfragen
g
Guten Tag,die Aufnahme einer pflichtversicherten Tätigkeit beendet die Zahlung von ALG 1. Sie müssen alle Pflichtversichrungen (ALV) anteilsmäßig zahlen. Die Dauer der Beschäftigung ist hierbei nicht von Bedeutung. Sollte das Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, besteht noch die Möglichkeit eines Aufstockungsbetrages durch Anmeldung bei JobCenter / Arge (ALG II). Ich hoffe es hat die ein wenig geholfen LG rolf