Vom amt nach hause geschickt

ist das amt dazu verpflichtet eine arbeitslose person ins system aufzunehmen obwohl diese person in einer bedarfsgemeinschaft lebt? angenommen ein kerl geht arbeiten, verdient 1200 netto, seine freundin wird arbeitslos… sie hat aufgrund dieser bedarfsgemeinschaft kein anrecht auf unterstützung da dieses geld ja für beide ausreicht… jetzt geht sie zum amt und wird wieder nach hause geschickt mit den worten „such dir sozialbeitragsflichtige arbeit“

darf das amt dies machen? ist das amt nicht dazu verpflichtet einen ins system aufzunehmen? ich dreh hier noch durch mit den scheiss behörden!!!

also soviel ich weiss schon, du mußt ja dann auch deinen krankenkassenbeitrag selbst bezahlen wenn du nicht verheiratet bist.

Achten Sie bitte auf Ihre Ausdrucksweise.
Nun zu Ihrer Frage: Wenn keine Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch vorliegt, könnte die Dame sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitlos ohne Leistungen melden. Ist wichtig für die spätere Rente.

  1. Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur
  2. Wenn kein Leistungsanspruch besteht, zum Jobcenter gehen und dort ALG II Antrag geben lassen, vollständig ausfüllen und abgeben.
  3. Es erfolgt Antragsbearbeitung und schriftlicher Bescheid (Leistungsgewährung oder Ablehnung)
    Eine mündliche Ablehnung, sogar vor schriftlicher Beantragung, ist nicht Stil der Behörde. Es sei denn, die Gründe oder das Verhalten waren sehr offensichtlich-