ist das amt dazu verpflichtet eine arbeitslose person ins system aufzunehmen obwohl diese person in einer bedarfsgemeinschaft lebt? angenommen ein kerl geht arbeiten, verdient 1200 netto, seine freundin wird arbeitslos… sie hat aufgrund dieser bedarfsgemeinschaft kein anrecht auf unterstützung da dieses geld ja für beide ausreicht… jetzt geht sie zum amt und wird wieder nach hause geschickt mit den worten „such dir sozialbeitragsflichtige arbeit“
darf das amt dies machen? ist das amt nicht dazu verpflichtet einen ins system aufzunehmen? ich dreh hier noch durch mit den scheiss behörden!!!