Hallo,
Angenommen,jemand wird nach einem Arbeitsverhältnis als Angestellter (24 Jahre) vor die Wahl gestellt, aus fimenspezifischen Gründen in einem Lohnverhältnis weiterbeschäftigt zu werden oder es drohe die Kündigung. Es wird ihm ein Lohnarbeitsplatz angeboten, der nicht mehr seiner Ausbildung und seinem bisherigen Verdienst entspricht. Welche Rechte hat der Angestellte und welche Probleme sind da zu bewältigen? Aufgrund seines Alters und der Marktlage ist ein Firmenwechsel nicht möglich. Vielen Dank für evtl. Antworten.
Liebe Grüße
Peter
Bevor jemand antwortet und im Trüben fischt…
Hi!
Existiert ein Betriebsrat?
Wie groß ist das Unternehmen?
Greift ein Tarifvertrag?
Ist im Arbeitsvertrag etwas zum Thema Arbeits- und/oder Einsatzgebiet geregelt?
Natürlich alles rein fiktiv
LG
Guido
Hallo Guido,
Existiert ein Betriebsrat? Ja.
Wie groß ist das Unternehmen? über 500 Mitarbeiter
Greift ein Tarifvertrag? Ja.
Ist im Arbeitsvertrag etwas zum Thema Arbeits- und/oder
Einsatzgebiet geregelt? Ja.
Es geht um die Situation, durch Herabstufung eines Angestellten Geld zu sparen und dessen Angestelltenplatz weg zu rationalisieren. Wäre interessant, Meinungen zu solch einem Thma zu hören.
LG
Peter
Ein paar Infos wären nicht schlecht!
Hi!
Existiert ein Betriebsrat? Ja.
Gut! Was sagt der dazu?
Wie groß ist das Unternehmen? über 500 Mitarbeiter
Gut! Dann greift ein Kündigungsschutz!
Greift ein Tarifvertrag? Ja.
Gut! Steht da etwas zum Thema drin?
Und vor allem: Steht da was zum Thema Kündigungen und/oder Vorgehensweise bei solchen?
Ist im Arbeitsvertrag etwas zum Thema Arbeits- und/oder
Einsatzgebiet geregelt? Ja.
Gut! WAS?
Geht es da nur um einen Mitarbeiter, oder sind in dieser Abteilung mehrere (Stichwort: Sozialauswahl) oder gar alle betroffen?
Es geht um die Situation, durch Herabstufung eines
Angestellten Geld zu sparen und dessen Angestelltenplatz weg
zu rationalisieren. Wäre interessant, Meinungen zu solch einem
Thema zu hören.
Das Problem ist, dass MEINUNGEN nicht besonders viel bringen, da ArbeitsRECHT nicht besonders viel mit Meinungen (die der Richter mal ausgenommen) zu tun hat!
Natürlich sollte (!!!) ein solcher Betrieb gehalten sein, erst mal zu schauen, ob nicht ein anderer vergleichbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht!
Und ich denke (!!!) auch, dass der Arbeitgeber bei einer solchen Konstellation (Unternehmensgröße, Alter und Betriebszugehörigkeit) nicht so einfach mal in einer solchen Form eine Änderungskündigung aussprechen kann!
Aber ohne genaue(re) Fakten mag ich mich da nicht festlegen!
LG
Guido
Hallo.
Existiert ein Betriebsrat? Ja.
Wie groß ist das Unternehmen? über 500 Mitarbeiter
Greift ein Tarifvertrag? Ja.
Ist im Arbeitsvertrag etwas zum Thema Arbeits- und/oder
Einsatzgebiet geregelt? Ja.
Unabhängig davon, dass der Betriebsrat eingeschaltet werden sollte : grundsätzlich gilt, bis ein anderer Vertrag abgeschlossen wird, zunächst der aktuelle. Geht der betroffene AN auf das „Angebot“ nicht ein (sprich, unterschreibt er einen neuen AV), gilt der alte Vertrag weiterhin. Ohne Zustimmung des Betroffenen passiert also zunächst einmal gar nichts.
Der Arbeitgeber hat im Falle der Ablehnung zwei Möglichkeiten :
-
er kann eine Änderungskündigung eintüten, bei der der BR automatisch ins Boot kommt.
-
er kann das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen versuchen. Damit sitzt der BR wieder dabei.
Im schlimmsten Falle wird - Kündigungsschutzklage vorausgesetzt - vom Arbeitsgericht geprüft, ob die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Die lange Betriebszugehörigkeit ist in einem evtl. Kündigungsschutzprozess durchaus eine Trumpfkarte. Wird das komplette Arbeitsgebiet abgeschafft (fiktiverweise : nicht nur CATIA, sondern die ganze Konstruktionsabteilung fällt weg), kann der BR auf dem Wege „Betriebsänderung/Interessenausgleich“ so das eine oder andere unternehmen. Bei der Frage, ob der angebotene Ersatzarbeitsplatz hätte angenommen werden sollen, wird es um die Zumutbarkeit der neuen Tätigkeit gehen - vom Programmierer zum Hallenkehrer „befördert“ zu werden, würde bspw. nicht bei jedem Arbeitsrichter auf Begeisterung stoßen.
Mein nächster Schritt wäre die Einschaltung des Betriebsrates. Selbst, wenn dort nur Flaschen sitzen, wird der Fragesteller zumindest eine Antwort erhalten …
Konkreter kann man m.E. im vorliegenden Fall nicht werden - dazu müsste die jetzige und die angebotene Tätigkeit bekannt sein, die Verdienstminderung und vor allem die Angaben im gültigen Arbeits- und Tarifvertrag,
meint Eillicht zu Vensre