Vom Angestellten zum Beamten: Übergangsfristen?

Liebe Wer-weiß-was-Gemeinde!

Bin, nachdem ich bis 31.8.2007 freiwillig gesetzlich versicherter Angestellter war, seit Anfang September (7.9.) Beamter.
Nun steht der Wechsel in die private Krankenversicherung an.
Gibt es hier Übergangsfristen, bis zu denen man sich spätestens, um nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen, privat versichert haben muß?

Vielen Dank schon im voraus für Eure Hilfe.

Gruß
Struppi

Liebe Wer-weiß-was-Gemeinde!

Bin, nachdem ich bis 31.8.2007 freiwillig gesetzlich
versicherter Angestellter war, seit Anfang September (7.9.)
Beamter.
Nun steht der Wechsel in die private Krankenversicherung an.
Gibt es hier Übergangsfristen, bis zu denen man sich
spätestens, um nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen,
privat versichert haben muß?

Rein theoretisch können Sie nicht ohne Versicherungsschutz sein, da Sie der Pflicht zur Versicherung unterliegen. Sie können Ihre GKV zum Ende des übernächsten Monat kündigen, wenn Sie eine entsprechende PKV gefunden haben, die Sie aufnimmt (was mutmaßlich nicht das Problem sein wollte). Einzig die 6 Monate der „Öffnungsaktion“ sollten Sie beachten, wenn diese für Sie nötig sein sollte.

Vielen Dank für die Rückmeldung.
=> Huch, ich dachte, als Beamter unterliege ich gerade NICHT der Versicherungspflicht?!? Ich dachte, daß ich - wenn’s hart auf hart kommt - im „Schadensfall“ (= Krankheitsfall) eben vom Dienstherrn die 50% bzw. 70% erstattet bekomme, die fehlenden 50% bzw. 30% aber eben nicht, wenn ich mich nicht (freiwilig) privat versichere?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

=> Huch, ich dachte, als Beamter unterliege ich gerade
NICHT der Versicherungspflicht?!?

Der Versicherungspflicht unterliegen Sie nicht, aber der Pflicht sich zu versichern (Stichwort Gesundheitsreform).

Ich dachte, daß ich - wenn’s
hart auf hart kommt - im „Schadensfall“ (= Krankheitsfall)
eben vom Dienstherrn die 50% bzw. 70% erstattet bekomme, die
fehlenden 50% bzw. 30% aber eben nicht, wenn ich mich nicht
(freiwilig) privat versichere?

Wie oben angerissen, Sie gehören zu dem Personenkreis, der sich seit dem 01.04.07 krankenversichern muss.