Vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit

gibt es vom Staat Fördermittel für Existenzgründer wenn man von Angestelltenverhältnis direkt in die Selbständigkeit geht?

Beispiel: Übernahme bzw. Neueröffnung eines Cafe´s

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. 9 Monate das was man als Arbeitslosengeld hätte + 300 €.

Vorraussetzung: Vor der Arbeitslosigkeit mindestens 1 Tage selbständig und 90 Tage Restarbeitslosengeldanspruch.

Desweiteren:

Evtl. vergünstigete Kredite. Das am Besten mit Bank besprechen was in Frage kommt.

Gruß

Jörg