Vom Arbeitgeber bezahlte Entfernungspauschale

Hallo Zusammen,

wenn man die Fahrten zum Arbeitsplatz (ca. 50 km einfache Strecke) von seinem Arbeitgeber bezahlt bekommt (30 Cent pro Km bei einfacher Fahrt), fällt die Erstattung der Entfernungspauschale im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs dann weg, oder kann man die Fahrten immernoch geltend machen?

Gruß.
Helge

Servus,

im Rahmen der Veranlagung zur ESt (hier herum bekommt man meistens Ohrfeigen, wenn man darauf hinweist, dass die Antragsveranlagung seit vielen, vielen Jahren nicht mehr Lohnsteuerjahresausgleich heißt) wird niemals die Entfernungspauschale erstattet, sondern allenfalls die ESt, die auf ihren Betrag entfällt. Das sind je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens meistens sowas wie 20 - 40 % der Entfernungspauschale.

Wenn man sich jetze die Anlage N zur ESt-Erklärung anschaut, sieht man, dass die vom Arbeitgeber pauschal besteuert gezahlten Zuschüsse für die Fahrten zur Arbeit dort auch abgefragt werden.

Und wenn man sich von Elster die Berechnung machen lässt, sieht man, dass bloß die Differenz (das ist der Unterschiedsbetrag) zwischen den pauschal berechneten Fahrtkosten und den vom Arbeitgeber bezahlten Zuschüssen auf die Höhe der Werbungskosten auswirkt.

Das bedeutet, dass man die Fahrten auf jeden Fall geltend machen muss. Sonst wird nämlich der bescheinigte Zuschuss zum Brutto dazugezählt, und der Arbeitgeber zahlt nachher ESt auf Bezüge, die vom Arbeitgeber schon pauschal versteuert worden sind. Dann freut sich Herr Dr. Schäuble, weil er seinem Kollegen de Maizière wieder viele schönen Granatwerfer, Raketen, Munitionsgürtel etc. davon kaufen dann. Und vielleicht sogar wasserfeste Stiefel.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder