Guten Tag, ein hypothetische Frage:
Zur Ausgangssituation:
Eine Person hat nach dem Abitur einen Ferienjob, der auf 6 Wochen befristet ist und will anschließend ab Oktober ein Studium beginnen(Die Person ist somit von Sozialabgaben befreit, da es eine kurzfristige Beschäftigung zwischen Schule und Studium ist). Die Person hat jedoch noch keine Immatrikulationsbescheinigung.
Zur aktuellen Lage:
Der Arbeitgeber hat die Person nun selbst bei der Krankenversicherung angemeldet und bei dem ersten Gehalt wurden auch schon alle Sozialabgaben abgezogen. Laut dem Arbeitgeber wird die Person erst als Student im System eingetragen und somit Abgabenfrei, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. Man könne die Bescheinigung aber auch nachreichen.
Frage:
Wenn man die Bescheinigung nachreicht, gibt es dann eine Möglichkeit seine gezahlten Sozialabgaben zurück zu bekommen? Weil die Person ja theoretisch von Sozialabgeben befreit war in dem Zeiraum.
mfg