Vom Arbeitgeber falsch angemeldet

Guten Tag, ein hypothetische Frage:

Zur Ausgangssituation:
Eine Person hat nach dem Abitur einen Ferienjob, der auf 6 Wochen befristet ist und will anschließend ab Oktober ein Studium beginnen(Die Person ist somit von Sozialabgaben befreit, da es eine kurzfristige Beschäftigung zwischen Schule und Studium ist). Die Person hat jedoch noch keine Immatrikulationsbescheinigung.

Zur aktuellen Lage:
Der Arbeitgeber hat die Person nun selbst bei der Krankenversicherung angemeldet und bei dem ersten Gehalt wurden auch schon alle Sozialabgaben abgezogen. Laut dem Arbeitgeber wird die Person erst als Student im System eingetragen und somit Abgabenfrei, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. Man könne die Bescheinigung aber auch nachreichen.

Frage:
Wenn man die Bescheinigung nachreicht, gibt es dann eine Möglichkeit seine gezahlten Sozialabgaben zurück zu bekommen? Weil die Person ja theoretisch von Sozialabgeben befreit war in dem Zeiraum.

mfg

Hallo,

welches Startdatum steht denn auf der Immatrikulationsbescheinigung?

Wenn jemand mit der Schule aufhört und die Zeit bis zum Beginn des Studiums mit einem „Studentenjob“ überbrückt, dann ist er ganz normaler Arbeitnehmer.

Für Falschmeldungen gibt es meines Wissens die Möglichkeit einer Korrekturmeldung, dann würden zu unrecht eingezogene Beiträge erstattet.

Viele Grüße
Lumpi

Also auf der Immatrikulationsbescheinigung wird wohl das Datum 1. Oktober stehen.

Aber man ist kein normaler Arbeitnehmer in den paar Monaten zwischen Abitur und Studium, sondern wird wie ein Student behandelt.

Wenn es das mit der Korrekturanmeldung gibt, wäre das natürlich eine gute Lösung, also danke für die Antwort.

mfg fragezeichen

Hallo,

so pauschal kann man diese Frage nicht beantworten,
da es auf die Art des Jobs wie auch auf das Einkommen ankommt.

Viele Studenten die einem Ferienjob nachgehen, werden von ihrem Arbeitgeber als ganz normale Arbeitnehmer angemeldet.
Müssen also alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Diese Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Gruß