hallo liebe leute,
kann mir jemand bitte licht in mein persönliches dunkel bringen?
es geht um folgendes: wenn ein arbeitgeber einen arbeitnehmer wegen krankheit nach hause schickt und der arbeitnehmer keine möglichkeit hat, seinen arzt am selben tag aufzusuchen (z. b. weil es freitag nach 12:00 uhr ist und die arztpraxis freitags nur am vormittag geöffnet ist), darf der arbeitgeber dem arbeitnehmer dann einen halben urlaubstag dafür vom jahresurlaub abziehen?
oder - alternativ - darf der arbeitgeber die „versäumten“ stunden vom überstundenkonto abziehen?
vielen dank im voraus für euere antworten.
kölle alaaf!
olaph