Vom arbeitgeber nach hause geschickt

hallo liebe leute,

kann mir jemand bitte licht in mein persönliches dunkel bringen?

es geht um folgendes: wenn ein arbeitgeber einen arbeitnehmer wegen krankheit nach hause schickt und der arbeitnehmer keine möglichkeit hat, seinen arzt am selben tag aufzusuchen (z. b. weil es freitag nach 12:00 uhr ist und die arztpraxis freitags nur am vormittag geöffnet ist), darf der arbeitgeber dem arbeitnehmer dann einen halben urlaubstag dafür vom jahresurlaub abziehen?

oder - alternativ - darf der arbeitgeber die „versäumten“ stunden vom überstundenkonto abziehen?

vielen dank im voraus für euere antworten.

kölle alaaf!

olaph

Hallo,

wenn der AN arbeitsunfähig krank ist, dürfen die versäumten Stunden natürlich nicht vom Überstundenkonto abgezogen werden. Der AN muß allerdings auch seinen Nachweispflichten nachkommen. Diese müssten im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Im Normalfall braucht man erst ab dem dritten oder gar vierten Tag Krankheit ein ärztliches Attest. Falls es die Vereinbarung gibt, daß bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen ist, so hat der AN dem wohl nachzukommen.

Viele Grüße

Moin,

Falls es die Vereinbarung
gibt, daß bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest
vorzulegen ist, so hat der AN dem wohl nachzukommen.

…dann kann der AN aber auch am nächsten Tag zum Doc und den bitten die AU rückwirkend auszustellen.
Viele Grüße,
Tina

Hi Tina,

Moin,

Falls es die Vereinbarung
gibt, daß bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest
vorzulegen ist, so hat der AN dem wohl nachzukommen.

…dann kann der AN aber auch am nächsten Tag zum Doc und den
bitten die AU rückwirkend auszustellen.

Geht ggf. nicht, denn: „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll grundsätzlich nicht für eine Zeit vor der ersten Inanspruchnahme des Vertragsarztes bescheinigt werden.“

Quelle: http://www.kbv.de/vl/36925.html

Gruß
Christian

Geht in der Regel schon
Hi Christian,

Geht ggf. nicht, denn: „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
soll grundsätzlich nicht für eine Zeit vor der ersten
Inanspruchnahme des Vertragsarztes bescheinigt werden.“

Und weiter heißt es:
_ Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsun-fähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig._

Gleiche Quelle, nur zweimal weiter geklickt :smile:

Wenn der Arzt am selben Tag nicht mehr erreichbar ist, ist das meist die berühmte Ausnahme.

Gruß
Guido

Hi Guido,

darum schrieb ich ja auch „ggf.“.

Wenn der Arzt am selben Tag nicht mehr erreichbar ist, ist das
meist die berühmte Ausnahme.

Letztlich kommt das auf den Arzt an. Wenn der nicht Rückdatieren will, dann wird es schwierig.

Gruß
Christian

Hi nochmal,

Letztlich kommt das auf den Arzt an. Wenn der nicht
Rückdatieren will, dann wird es schwierig.

Naja, generell sollte die Frage sich für diesen Tag nicht stellen, da der AG den Mitarbeiter nach Hause geschickt hat…

Gruß
Guido

schreibt hat er dann, weil Praxis des Hausarztes nur bis 12.00h auf, keine Möglichkeit mehr diesen aufzusuchen.
Wie sieht´s dann mit den 2 Tagen rückwirkend am Montag aus?
Und vor allem, hat ihn ja der AG nach Hause geschickt. Schon heftig dem AN dann ´nen halben Tag abzuziehen oder?
MfG ramses90