Vom Arbeitgeber um Lohn betrogen. Was tun?

Hi!

Ich arbeitete, für 320 Euro monatlich, von Anfang September bis Ende Dezember nebenher bei einer kleinen Firma, für die ich Diverse Artikel im eBay verkaufte und ein Onlineshop erstellte. Da ich bafög bekomme und selbst nur 200 Euro verdinen darf sollten die restlichen 120 Euro über mein Vater abgerechnet werden. Das Arbeitsverhälltnis wurde nun Heute, 29.12.03 von meinem Chef aufgelöst. Ich habe aber für die Monate Oktober,November und Dezember nur insgesammt 300 Euro erhallten.

Meine Frage währe nun ob es juristisch gesehen eine Möglichkeit gibt wie ich an mein Geld kommen kann? Kann ich wenigstns die 200 Euro die Ich selbst bekommen sollte einklagen oder laufe ich dann Gefahr probleme mit meinem Bafög zu bekommen? Wir hatten nur eine mündliche Vereinbarung, also keinen Arbeitsvertrag. Ich war auch niergens angemeldet, zahlte also keine sozialabgaben. Ich bin mir nicht sicher ob ich diese hätte zahlen müssen und es somit Schwarzarbeit war, hab von der rechtlichen Situation ehrlich gesagt keine Ahnung? Wenn die der Fall sein sollte würde mich interresieren was das für Folgen für mich bzw mein Arbeitgeber haben könnte?

Es währe schön wenn mir von euch jemand weiter helfen könnte

Gruss
André

Schriftform? Arbeitsvertrag?
Hmm. Jetzt mal unbeachtet der Frage, ob die ausstehenden Zahlungen einen Rechtsstreit lohnen.

  1. Für Arbeitsverträge ist die Schriftform zwingend nötig.

http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_arbeitsvertra…

  1. Ist das was Du da tust/getan hast mit einem Arbeitsvertrag vergleichbar oder ist es eher ein Werkvertrag oder eine Dienstleistung?

Dann ist es eher in richtung freiberuflich (Werkvertrag) anzusehen und evtl. nicht an die Schriftform gebunden (Handschlag auf dem Viehmarkt gilt). Fündig werden kannst Du im BGB im Bereich „Schuldverhältnisse“ zu denen das Arbeitsreicht im weitesten Sinne erst einmal auch zählt.

Grußsätzlich wichtige wäre für Dich auf jeden Fall Zeugen zu haben.

Ansonsten steht Dir auch frei eine Rechnung zu schreiben, mit Setzung eines Zahlungszieles und danach einfach beim Amtsgericht einen Titel zu erwirken. Den Gerichtsvollzieher zahlt dann auch der andere.

Gruß

Stefan Dewald

Hallo André

Tja, wie soll ich es Dir schonend sagen? Wenn ein Gauner einen anderen übers Ohr haut, ist das mit den „jusristischen“ Möglichkeiten so eine Sache… Nimm’s mir nicht übel, aber Du hast es verdient! Ob der AG dich ordnungsgemäß bei der KK gemeldet hat, kannst Du ja dort erfragen. Wieso weißt Du denn eigentlich, daß Du nicht gemeldet wurdest? Habt Ihr das so vereinbart? Dann wäre Schwarzarbeit sicher ein weiterer Strafbestand, der hier hinzukommt (soweit er das nicht eh schon ist). Interessant ist, wie Du dir noch leise versuchst, den Umschuldsumhang umzustreifen. Du hast gewußt , daß es nicht legal ist, wie die Art der Lohnzahlung abgewickelt wurde.

Was Du machen kannst? Ausstehenden Lohn einklagen (bzw Mahnbescheid erwirken), Arbeitsleistung weiter nachweislich anbieten und auf fristgerechte schriftliche Beendigung und Weiterbeschäftigung bis zum rechtlichen Ende des AV bestehen und die Konsequenzen, die das Ganze auf das Bafög haben wird, aufrecht in Kauf nehmen.

Wieso aber glaube ich, daß Du genau das nicht machen wirst?

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Du hast wohl recht damit das es auch meine Schuld ist, jedoch ist man im nachhinein immer schlauer. Für mich war zu beginn des Arbeitsverhälltnisses nur wichtig das ich nebenher noch etwas geld verdiene, über die rechtliche Reglung habe ich mir in dem Moment keine Gedanken gemscht.

Ob ich gemeldet wurde oder nicht kann ich nicht sagen, es hat mich nur stutzig gemacht das ich nicht irgendein bescheid darüber bekommen habe. Wie kann man das feststellen?

Mich würde eben nur interresieren ob es eine Möglichkeit gibt die 600Euro (3Monate*200€) einzufordern, welche ich auf jedenfall erhalten sollte? Das Problem ist nur das es keine Zeugen für unsere Vereinbarung gibt. Ich hab als Beweise höchstens die 1. erfolgte Zahlung, welche auf meinem Konto eingegangen ist und die Arbeit die ich verrichtet habe. Reicht das?

Zu der zusätzlichen Zahlung welche, wie ich zugeben muss, nicht legal gewäsen währe kann ich nur sagen das sie eigendlich nie stattgefunden hat.

Ich bin nun einfach ratlos was ich machen soll. Auf der einen seite will ich mein Exarbeitgeber nicht so einfach damit durchkommen lassen, ich kann es mir jedoch auch nicht leisten das mir wegen diesem Vorfall mein Bafög gestrichen wird, brauch das geld um meinen unterhalt zu finanzieren. Deshalb würde mich mal interresieren was das für konsequenzen für mich und meinen Arbeitgeber hätte wenn ich einfach alles zugeben würde? Ich hab da einfach Angst das ich am ende der leidtragende bin und mein Exchef ungeschoren davon kommt.

Ich hoffe ihr könnt mir ein Rat geben wie ich am besten aus dem ganzen schlamassel wieder raus komme.

Gruss
André

HI!

  1. Ist das was Du da tust/getan hast mit einem Arbeitsvertrag
    vergleichbar oder ist es eher ein Werkvertrag oder eine
    Dienstleistung?

Ich hatte mit meinem Chaf eine mündliche Vereinbarung das ich Ihm diverse Produkte im eBay verkaufe und ein online shop einrichte, wofür ich monatl. ein festen Betrag von 320 Euro bekommen sollte. Als wir später feststellten das ich nur 200 Euro nebenher verdinen darf kahm mein chef mit dem Vorschlag , dass man die restlichen 120 Euro über mein Vater abrechnen kann, was ich in meiner naivität akzeptiert habe. Zu einer solchen Zahlung ist es jedoch nie gekommen da ich im ersten Monat nur die 200 Euro erhalten habe und die restlichen drei Monate nicht gezahlt wurden.
Um welche Art von Vertrag es sich dabei handelt kann ich nicht sagen, da ich von juristischen Dingen echt keine Ahnung habe.

Gruss
André

Nicht ganz

  1. Für Arbeitsverträge ist die Schriftform zwingend nötig.

http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_arbeitsvertra…

Das ist so nicht richtig, und geht aus dem von dir genannten Link auch nicht hervor. Es gibt vielmehr eine Verpflichtung des Arbeitgebers ggüber dem Arbeitnehmer, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Dies impliziert aber keinesfalls, wie du darlegst, dass bei fehlender Schriftform ein bindender Arbeitsvertrag nicht geschlossen sein würde.

Fehlende Schriftform geht ausschliesslich zu Lasten des Arbeitgebers.

Gruss,
Schorsch

Hallo

Du hast wohl recht damit das es auch meine Schuld ist, jedoch
ist man im nachhinein immer schlauer.

Jeder macht Fehler. Fehler kosten immer etwas, manchmal Geld, manchmal ist der Verlust nicht in Euro bezifferbar. Hauptsache, Du lernst daraus.

Ob ich gemeldet wurde oder nicht kann ich nicht sagen, es hat
mich nur stutzig gemacht das ich nicht irgendein bescheid
darüber bekommen habe. Wie kann man das feststellen?

Krankenkasse anrufen.

Mich würde eben nur interresieren ob es eine Möglichkeit gibt
die 600Euro (3Monate*200€) einzufordern, welche ich auf
jedenfall erhalten sollte? Das Problem ist nur das es keine
Zeugen für unsere Vereinbarung gibt. Ich hab als Beweise
höchstens die 1. erfolgte Zahlung, welche auf meinem Konto
eingegangen ist und die Arbeit die ich verrichtet habe. Reicht
das?

Das Problem ist doch folgendes. Klar, Du kannst das Geld gerichtlich einfordern. Jetzt stellen wir uns aber mal vor, das Verfahren beginnt und der Richter fragt Dich: „André, was war denn zur Gehaltszahlung vereinbart?“.

Was willst Du antworten?

=> Die Wahrheit? Dann folgen die Konsequenzen bzgl Bafög und evtl Steuerhinterziehung. Dann kannst Du aber auch 320€ versuchen einzuklagen.

=> Willst Du sagen „200 €, Euer Ehren“? Dann begehst Du eine Falschaussage. Das wiederum ist die nächste Straftat und damit bliebest Du dem Wege treu, den Du ja eigentlich nicht mehr beschreiten willst.

Zu der zusätzlichen Zahlung welche, wie ich zugeben muss,
nicht legal gewäsen währe kann ich nur sagen das sie
eigendlich nie stattgefunden hat.

Wenn Du einen Mord in Auftrag gibst, bist Du auch nicht unschuldig, weil er nicht ausgeführt wurde. (Ich weiß, ich liebe drastische Vergleiche :o))

Ich bin nun einfach ratlos was ich machen soll. Auf der einen
seite will ich mein Exarbeitgeber nicht so einfach damit
durchkommen lassen, ich kann es mir jedoch auch nicht leisten
das mir wegen diesem Vorfall mein Bafög gestrichen wird,
brauch das geld um meinen unterhalt zu finanzieren. Deshalb
würde mich mal interresieren was das für konsequenzen für mich
und meinen Arbeitgeber hätte wenn ich einfach alles zugeben
würde? Ich hab da einfach Angst das ich am ende der
leidtragende bin und mein Exchef ungeschoren davon kommt.

Ich hoffe ihr könnt mir ein Rat geben wie ich am besten aus
dem ganzen schlamassel wieder raus komme.

Wenn Du wirklich Deine Chancen bestmöglich wahren willst und dabei ehrlich alle Konsequenzen in Kauf nehmen willst, dann ziehe einen Rechtsanwalt zu Rate. Vielleicht verfehlt ja schon der erste Brief von ihm seine Wirkung nicht und der AG zahlt. Der RA wird ihm schon klar machen, daß Du für deinen Teil bereit bist, die möglichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Der Schaden für den AG dürfte aber weitaus höher liegen. Wenn der AG klug ist, zahlt er einfach. So würde ich es jedenfalls machen. Die Kosten für den RA sind das berühmte „Lehrgeld“. Und für die Zukunft bist Du schlauer.

Frohes neues Jahr.

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Danke für deine Ratschläge. Ich werde ihnen folge leisten und ein Rechtsanwalt zu rate ziehen.

Ich habe aufjedenfall meine Konsquenezen daraus gezogen, werde in Zukunft besser darauf achten was ich tue und mich nicht an die Gesetze halten.

Frohes Neues Jahr

Gruss
André

Hallo

Ich habe aufjedenfall meine Konsquenezen daraus gezogen, werde
in Zukunft besser darauf achten was ich tue und mich nicht an
die Gesetze halten.

Ich hoffe mal, daß Du dich verschrieben hast :o)

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ups, du hattest Recht hab mich verschrieben, meinte natürlic das ich mich in zukunft an die Gesetze halten werde. :smile:

Gruss
André

Ich habe aufjedenfall meine Konsquenezen daraus gezogen, werde
in Zukunft besser darauf achten was ich tue und mich nicht an
die Gesetze halten.

Ich hoffe mal, daß Du dich verschrieben hast :o)

Gruß,
LeoLo

Hallo André

über die rechtliche Reglung habe ich mir
in dem Moment keine Gedanken gemscht.

Aber vereinbart hast du, dass du 200 € bekommst, der Rest über deinen Vater abgewickelt wird.

Das widerspricht sich irgendwie, findest du nicht?

Viele Grüße

gipsy