Angenommen der Arbeitnehmer unterschreibt einen Arbeitsvertrag, ohne es sich vorher durchgelesen zu haben, in der Annahme das alles was man mündlich besprochen habe, auch so im Arbeitsvertrag stehen würde.
Nach dem genaueren Durchlesen des Arbeitsvertrages bemerkt der Arbeitnehmer, dass einige Paragraphen nicht so abgesprochen worden sind.
Wie kommt der Arbeitnehmer jetzt aus dem Arbeitsvertrag heraus?
Der Arbeitnehmer hat in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Außerdem steht im Arbeitsvertrag irgendetwas von Vertragsstrafe bei fristloser Kündigung.
Nach dem genaueren Durchlesen des Arbeitsvertrages bemerkt der
Arbeitnehmer, dass einige Paragraphen nicht so abgesprochen
worden sind.
Und um was handelt es sich konkret?
Wie kommt der Arbeitnehmer jetzt aus dem Arbeitsvertrag
heraus?
Tja, kommt drauf an, wie gravierend die Unterschiede sind zwischen mündlichen Ver-sprechungen und dem was im Vertrag steht. Kündigen geht immer.
Außerdem steht im Arbeitsvertrag irgendetwas von
Vertragsstrafe bei fristloser Kündigung.
Die Frage wäre, ob überhaupt der Unterschied zwischen Besprochenem und vertraglich Festgehaltenem so gravierend ist, dass es dem Arbeitnehmer unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur 1 Tag weiter zu führen.
40 Std. Arbeitswoche wurden mündlich besprochen + 1 mal im Monat samstags arbeiten.
Im Arbeitsvertrag würden aber keine Stundenanzahl benannt, sondern es wären soviele Stunden zu arbeiten, bis man die Arbeit am Tag erledigt hat. Dieses ist ziemlich weitläufig.
Außerden wäre die Vertragsstrafe nicht abgesprochen gewesen.
Für den Arbeitnehmer ist das so gravierend, dass er am Liebsten vom Arbeitsvertrag zurücktreten würde. Falls es möglich wäre?!
40 Std. Arbeitswoche wurden mündlich besprochen + 1 mal im
Monat samstags arbeiten.
Im Arbeitsvertrag würden aber keine Stundenanzahl benannt,
sondern es wären soviele Stunden zu arbeiten, bis man die
Arbeit am Tag erledigt hat.
Wie lautet der genaue Vertragstext? Gilt ein Tarifvertrag? Branche u. Tätigkeit?
Außerden wäre die Vertragsstrafe nicht abgesprochen gewesen.
Also ob alles bis ins kleinste Detail abgesprochen werden muss… Ich hatte sowas auch schon in Verträgen, aber für mich wäre das sicher kein Grund gewesen (weil nicht im Vorstellungsgespräch angekündigt) zu kündigen oder den Vertrag anzufechten.
Falls es
möglich wäre?!
Wie viel Zeit hatte der AN denn, sich den Vertrag durchzulesen, bevor er/sie ihn unterschreibt?
Im Arbeitsvertrag würden aber keine Stundenanzahl benannt,
sondern es wären soviele Stunden zu arbeiten, bis man die
Arbeit am Tag erledigt hat. Dieses ist ziemlich weitläufig.
Demgegenüber steht die Erkenntnis, daß die Wochenarbeitszeit nicht dem Direktionsrecht des AG unterliegt. Somit wäre mangels Festlegung im schriftlichen AV das mündlich Vereinbarte weiterhin aufrecht zu erhalten.
Außerden wäre die Vertragsstrafe nicht abgesprochen gewesen.
Kommt drauf an, was da wirklich steht. Vertragsstrafen werden gemeinhin überschätzt, denn sie greifen nur, bei groben Verstößen gegen das AV. Wenn der AN sich an die Regeln hält, hat er eigentlich nichts zu befürchten. Aber ich kenne den Wortlaut ja nicht.
Für den Arbeitnehmer ist das so gravierend, dass er am
Liebsten vom Arbeitsvertrag zurücktreten würde.
Wenn das alles ist, muß der AN schon eine gute Alternative haben, wenn ihn das dazu bewegt, zurücktreten zu wollen. Zurücktreten kann man auch eh nicht. In Betracht käme die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (erscheint mir hier eher unwahrscheinlich, daß der AG wirklich bösartig getäuscht hat) oder die frsitgerechte Kündigung des AV. Das geht auch vor Beginn des AV, wenn dies vertraglich nicht ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt ist. Auch da müßte man den AV kennen.
Falls es
möglich wäre?!
Gerade im Hinblick auf die evtl zulässige Vertragsstrafe wäre ich da äußerst vorsichtig… Ansonsten kann man von hier aus wenig sagen, weil man den Wortlaut des AV nicht kennt.
nein, es gilt kein Tarifvertrag. Branche ist eine Spedition. Ist eine Bürotätigkeit, wobei der AN keine vorherigen Erfahrungen in diesem Bereich hat. Anlernzeit sind 6 - 9 Monate.
Mündlich abgesprochen wurde, dass in der Anlernzeit von 8 bis 17 Uhr gearbeitet wird, mit einer 1-stündigen Mittagspause. Nach der Anlernzeit sollte der AN abwechselnd 1 Schicht übernehmen. Für diesen Beruf gibt es ein 2-Schichtsystem. Von ungefähr 6 bis 15 Uhr und von 12 bis 20 Uhr. Der AN hat dieser Arbeit nur deswegen zugestimmt, weil diese Arbeitszeiten so erklärt wurden. Dem AN ist es nicht möglich noch länger zu arbeiten, möchte er auch nicht, da er vorher als Halbtagsstelle in einem anderen Unternehmen gearbeitet hat.
Bis jetzt hat der AN 1 Std. mehr am Tag gearbeitet, als es ihm mündlich versprochen wurde.
Wg. der Vertragsstrafe müssten die beiden Parteien sich nochmals hinsetzen und klären. Ich weiß nicht den genauen Wortlaut dieses Satzes.
Dem AN wurde der Arbeitsvertrag vorgelegt mit der Bitte es zu unterschreiben. In dieser Zeit hat der AG auf den AN eingeredet, dass im Arbeitsvertrag alles so stehen würde, wie besprochen. AN hat daraufhin unterschrieben.
Also wäre nur die Möglichkeit da, wenn sich beide Parteien nicht einigen könnten, fristgemäß zu kündigen. In dem Fall ja dann alle 2 Wochen?