Person 1 sieht im Internet eine Anzeige für einen gebrauchten Smart. Sie fährt also zum Händler (ein freier Autohändler mit vielen Autos auf dem Hof) und sieht sich den Wagen an. Nach einer Probefahrt entschließt sich die Person zum Kauf den Gebrauchtwagens. Laut Verkäufer ist der Motor überholt (1 Jahr Garantie). Der Kaufvertrag wird unterschrieben, es wird eine Finanzierung über 2000€ abgeschlossen und 300€ werden bar angezahlt. Das Auto geht zum TÜV und kann nach ca. 1 Woche abgeholt werden. Beim Abholen das Autos liegt auch der Bericht von TÜV Rheinland vor. Der Smart kam ohne große Mängel Problemlos durch und hat eine Plakette bis 2014.
Eine Woche später fährt die Person nun in eine Smart Werkstatt um ein defektes Bremslicht überprüfen zu lassen. Der Mitarbeiter dort bemerkt ein seltsames Geräusch beim Starten des Autos und nimmt den Smart vorsichtshalber auf die Hebebühne. Da stellt sich heraus, dass das Fahrzeug im Prinzip ein Totalschaden und keinesfalls straßentauglich ist (Motorlager vorne komplett ausgerissen, Turbolader gerissen, Bremse blockiert einseitig, querlenkerbuchsen defekt, motor ölnass und und und…).
Bei einem zugegeben recht späten Blick auf den Kaufvertrag fällt auf, dass der Händler sich als Privatperson eingetragen und die Klausel „Verkäufer übernimmt keine Sachmängelhaftung“ angekreuzt hat.
Kann die Person nun von dem Kaufvertrag zurücktreten? Oder kann sie den Händler wegen Täuschung bzw. unzulässigem Umgehungsgeschäft anzeigen? Und sollte sie nicht auch den TÜV verklagen, der solch ein Auto abgenommen hat? Also kurz: Wie bekommt die Person das Geld zurück / wie kommt sie aus dem Vertrag raus. Der Vertrag wurde am 04.10. unterschrieben, ist also noch keine 14 Tage her.
Danke im Voraus für schnelle Tips und Anregungen. Und bitte Verzichtet auf gute Ratschläge wie „Vertrag vorher lese“ oder „bei der Probefahrt von anderer Werkstatt checken lassen“.