Vom Autohändler über den Tisch gezogen..DRINGEND!

Person 1 sieht im Internet eine Anzeige für einen gebrauchten Smart. Sie fährt also zum Händler (ein freier Autohändler mit vielen Autos auf dem Hof) und sieht sich den Wagen an. Nach einer Probefahrt entschließt sich die Person zum Kauf den Gebrauchtwagens. Laut Verkäufer ist der Motor überholt (1 Jahr Garantie). Der Kaufvertrag wird unterschrieben, es wird eine Finanzierung über 2000€ abgeschlossen und 300€ werden bar angezahlt. Das Auto geht zum TÜV und kann nach ca. 1 Woche abgeholt werden. Beim Abholen das Autos liegt auch der Bericht von TÜV Rheinland vor. Der Smart kam ohne große Mängel Problemlos durch und hat eine Plakette bis 2014.

Eine Woche später fährt die Person nun in eine Smart Werkstatt um ein defektes Bremslicht überprüfen zu lassen. Der Mitarbeiter dort bemerkt ein seltsames Geräusch beim Starten des Autos und nimmt den Smart vorsichtshalber auf die Hebebühne. Da stellt sich heraus, dass das Fahrzeug im Prinzip ein Totalschaden und keinesfalls straßentauglich ist (Motorlager vorne komplett ausgerissen, Turbolader gerissen, Bremse blockiert einseitig, querlenkerbuchsen defekt, motor ölnass und und und…).

Bei einem zugegeben recht späten Blick auf den Kaufvertrag fällt auf, dass der Händler sich als Privatperson eingetragen und die Klausel „Verkäufer übernimmt keine Sachmängelhaftung“ angekreuzt hat.

Kann die Person nun von dem Kaufvertrag zurücktreten? Oder kann sie den Händler wegen Täuschung bzw. unzulässigem Umgehungsgeschäft anzeigen? Und sollte sie nicht auch den TÜV verklagen, der solch ein Auto abgenommen hat? Also kurz: Wie bekommt die Person das Geld zurück / wie kommt sie aus dem Vertrag raus. Der Vertrag wurde am 04.10. unterschrieben, ist also noch keine 14 Tage her.

Danke im Voraus für schnelle Tips und Anregungen. Und bitte Verzichtet auf gute Ratschläge wie „Vertrag vorher lese“ oder „bei der Probefahrt von anderer Werkstatt checken lassen“.

Hallo,

ich bin gerade am Computer und sehe also schon jetzt Ihre Anfrage.
Also, hier liegt „arglistige Täuschung“ vor.
Gehen Sie sofort zum Verkäufer, verlangen sofort die Rücknahme des Fahrzeuges und Herausgabe des Kaufpreises und der sonstigen Kosten (Anmeldekosten, Werkstattkosten pp.) Geben Sie ihm klar zum Verständnis, dass, wenn er sich weigert sofort eine Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft gemacht wird, Sie zum Anwalt gehen, ein Gutachten da Vorbringen bestätigen und die Sache teuer zum Prozess kommen wird.
Alles klar!
MFG
PB

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe einige Urteile gelesen, in denen der Verkäufer als „Strohmann“ behandelt wurde und somit der Händler Recht bekommen hat. De Facto lag ja letztendlich ein C2C Vertrag vor. Kann das hier auch passieren?

Vielen Dank für die Mühe.

Hallo,

hier gibt es verschiedene Ansätze:

1.) Bei Kreditverträgen besteht ein besonderes Widerrufssrecht. Entsprechende Hinweise müssen sich auf dem Kreditvertrag finden.

2.) Der Gewährleistungsausschluss ist unzulässig. Der Verkäufer muss also Nacherfüllen.

In jedem Fall Anwalt aufsuchen.

Gruß

S.J.

Hallo,
Sie waren doch wohl unbestritten bei einem Händler. Wer soll da der Strohmann sein? Sie haben doch auch einen schriftlichen Vertrag mit dem Händler geschlossen, oder nur die Hände benutzt? Wenn der Händler nun behauptet, für einen Dritten den Verkauf getätigt zu haben, so besteht dann die Betrugsabsicht bei dem Dritten.
Urteile lesen kann man viele, die Zusammenhänge sind so unterschiedlich, dass man da nur selten seinen Vergleichsfalls findet. Außerdem kann man auch bei Richtern manchmal eigenartige Erfahrungen sammeln. ICh sage dass nach 45 Jahre Erfahrung.
Was Sie aber mit einem C2C Vertrag meinen, ist mir unbekannt.
Noch ein Punkt: Wenn der Händler „Mucken“ macht, machen Sie ein Schreiben in dem Sie den Vertragsrücktritt schriftlich anzeigen und die Aufforderung, sofort das Geld zurück (Aufstellung über Kosten dabei). Frist setzen von drei Tagen. Danach werden Sie einen Anwalt aufsuchen.
Wenn dann die drei Tage um sind, gehen Sie mit der Durchschrift auch zum Anwalt. Der Händler hat dann die Kosten zu tragen.
MfG
PB

Hallo,

Mein Gedanke War eher, dass der Mann den die Person dort getroffen hat wissentlich als strohmann eingesetzt wird und offiziell gar nicht zum Händler gehört. Aber so wie sie das schildern kann sich der betroffene ja hoffnung machen, wenn es zu einem rechtsstreit kommen sollte.

Herzlichen Dank!

Sehr geehrte/r Frau oder Herr „ohlie“,
da ich Automobile, Autofahr- und Autobesitzsucht wegen der damit verbundenen Schäden für uns alle (-zigtausendfache Tötung und Verstümmelung Unschuldiger, Vergiftung von Luft, Wasser und Boden, Zerstörung des gesamten Landes durch Straßen, Millionen Autosuchtkranke etc etc) strikt ablehne, beantworte ich keinerlei Fragen Komplex „Sucht- und Zerstörungsmittel Automobil“ und allem, das damit zusammenhängt.
Sollten Sie irgendwann einmal Probleme mit menschlichen Verkehrsmitteln wie Schuhen, Fahrrädern, Bus und Bahn haben, können Sie gern wieder auf mich zukommen.
Eifelwanderer

Hallo,

ich weiß, die Antwort hilft auch nicht wirklich weiter, aber: Anwalt einschalten! Was der Händler gemacht hat, ist Betrug. Und auch als Privatperson hat er betrügerisch gehandelt, da laut Vertrag ein verkehrstaugliches Fahrzeug verkauft wurde.
Ich würde mir dem TÜV Bericht auch mal zur betreffenden Prüfstelle gehen und nachfragen, wie so etwas angehen kann. Leider gibt es auch unter den DEKRA Prüfern mal schwarze Schafe, die etwas „zurechtmauscheln“.
Wie gesagt: auf jeden Fall Anwalt!

Gruß,

twilight666