5 Angestellte sind im öffentlichen Dienst tätig, sollten 2012 übergeleitet werden vom BAT in den TV-L.
Die Einspruchsfrist dazu endete mit dem 31.12.2012.
Diese Frist wurde eingehalten mit dem Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung.
Das wichtigste: Diese Arbeitsplätze wurden nie einer Stellenbewertung unterzogen!
2005 wurde für diese Behörde eine Umorganisation vorgenommen. Diese war 2006 abgeschlossen.
2008 wurde die Stellenbeschreibung noch einmal erweitert.
Wieder gab es keine „Stellenbewertung“.
Alle Angestellten wurden weiterhin nach der gleichen BAT Stufe bezahlt obwohl sich die Arbeit umfassend geändert hatte und wesentlich höhere Anforderungen gestellt wurden.
Die Angestellten waren nach dem BAT in der Entgeldgruppe 6, Stufe 6.
Sollten übergeleitet werden nach TV-L ebenfalls in die Entgeldgruppe 6, Stufe 6.
Jetzt, nachdem erstmalig eine Stellenbewertung vorgenommen worden ist, wurden diese Stellen nach dem TV-L in die Entgeldgruppe 8, Stufe 6 bewertet.
Das heißt: alle Angestellten bekommen eine Nachzahlung (6 Monate rückwirkend ab Antragstellung), sowie ab sofort Entgeldgruppe 8, Stufe 6.
Das heißt aber auch:
von 2008 bis Dez. 2012 waren diese 5 Angestellten in der falschen Entgeldgruppe und es ist Ihnen ein Minus von ca. 12.000,- € Brutto entstanden.
Besteht die Möglichkeit an dieses „Minus“ zu kommen?
Falls meine Anfrage in der falschen Rubrik steht, Entschuldigung, ich würde die Anfrage dann in der richtigen Rubrik stellen.
Gruß Petra