Guten Tag Iru.
so sieht der Ablauf grob aus. Ich betone
aber, dass je nach Tat und Umständen gravierende Änderungen
möglich sind, auch kann es lokale Unterschiede
im Ablauf geben.
Wenn „7“ stattfindet und „3a“ das Ergebnis hervorbringt, daß Verletzungen beim Zeugen da sind, deren Ursache nicht sicher geklärt werden kann (sie könnten vorher auch schon da gewesen sein), werden die lokalen Umstände, so vermute ich, aber nicht so gravierend sein, jedenfalls bis zum Punkt „11“, vielleicht sogar bis zum Punkt 14. Darüber hinaus will ich doch schwer hoffen, daß beim Ausführen des Punktes „12“ die Wahl zu 100% nicht auf letzteres fällt.
Denn bei so schweren Straftaten wird es der Justiz hoffentlich wichtig sein, den Straftatbestand sorgfältig abzuwägen, also zu „hinterfragen“. Auch wenn Körperverletzung kein Totschlag ist, zähle ich sie nämlich zu den schwereren Dingen. Es kann auch passieren (Beispiel [ist mir zu Ohren gekommen]: Hat sich im Osten Oberfrankens abgespielt und kam vor dem LG Nürnberg-Fürth zur Verhandlung), daß in der Revisionsverhandlung der Verurteilte schlechter wegkommt.
Bei Verzicht auf die Revision kam, davon erfuhr ich in Kreisen meines Kollegenumfelds bei oben stehendem in eckigen Klammern geschriebenen [Beispiel], der Revision-Einlegende nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon; hätte er das mit der Revision unterlassen, wäre er nicht in der JVA eingewandert.
2 Spezialitäten: Einerseits wurde er dadurch zwar zum 1. Mal (Gott sei Dank) zu jemandem, der im Führungszeugnis eine Straftat stehen hat, aber andererseits: er saß meines Wissens trotzdem nur 8 bis 9 Wochen in der JVA (Gute Führung). Oder vielleicht waren es 20 oder etwa so ungefähr. Er läuft nun wieder in der Stadt herum mit einem riesigen Kampfhund.
Das wird zwar wenig weiterhelfen, aber ich schließe aus der Frage des Fragestellers, daß er die moralischen Gesichtspunkte des Ablaufes eines Strafverfahrens auch ein bißchen durchgekaut haben will.
Und noch etwas angemerkt: Nebenbei verglich ich einmal die StGBs von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik. Ich fand sehr wenig Unterschiede.
Das sollten nur ein paar abrundende Statements sein.
Michael