Vom Brutto zum Netto auf dem richtigen Weg?

Hallo,

es gab folgende Diskussion um den ‚rechten Weg‘ zur Berechnung von Netto und USt
aus einer gezahlten BruttoRechnung:

Meinungen:
a) erst (Brutto / 1,19) und das gerundet ==> Netto
dann Brutto - Netto ==> USt
b) erst (Brutto / 1,19 * 0,19) und das gerundet ==> USt
dann Brutto - USt ==> Netto

Was ist richtig und korrekt im Sinne des UStG?
Letzlich geht es dabei wohl nur um Rundungs-Cents.

Gruß JoKu

Hallo

das ist doch ganz einfach:

Bruttobetrag dividiert durch 119 = Nettobetrag.

Gruß

Beide Versionen sind eigentlich einfach.
Es ist nur die Frage, welches der gesetzlich vorgeschriebene
(Rechen-) Weg ist:
Erst das Netto und dann die USt oder
erst den UStAnteil und dann das Netto berechnen.

Gruß JoKu

Servus Joku,

Bemessungsgrundlage für die USt ist alles, was der Empfänger der Leistung für die Leistung aufwendet, jedoch ohne die USt - § 10 Abs 1 UStG.

Daraus ergibt sich, dass man bei unbekanntem Nettoo-Entgelt zuerst die Bemessungsgrundlage bestimmen muss, um dann den USt-Tarif darauf anzuwenden:

Bruttobetrag / 1,19 = BMG.
BMG * 0,19 = USt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo

einer Rechnung geht ja eine Kalkulation voraus, d.h. Firma/Handwerker etc. setzt Preis fest (netto) und darauf die MwSt.

Hat man eine Rechnung, in der der Betrag inkl. MwSt angegeben ist und will wissen wie hoch der Netto-Betrag ist, dann wie geschrieben Summe:119 = netto.

Gruß

Hi Martin,

danke für die klare und fundierte Antwort!

Schöne Grüße
Jochen

Morgen

Firma/Handwerker etc. setzt Preis fest (netto) und darauf die
MwSt.

Meist ist das heute anders herum sonst kämen Preise wie
499,-
549,-
3,99
1,99
gar nicht zustande.

Da wird erst Brutto der Grenzpreis beschlossen und dann irgendwie
die Steuer ermittelt.

Gruß
Stefan

Hallo

das kenne ich anders, die Umsatzsteuer ist ja ein durchlaufender Posten, also muss man wissen was man netto braucht um auf seine Kosten zu kommen. Mit Netto meine ich natürlich nicht nach Steuern (Einkommen etc.)

Gruß

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