Vom Buch zum Film - geht das so einfach?

Darf man auf Basis eines beliebigen Buches ein Drehbuch schreiben und es anbieten (z.B. einer Filmproduktion, Regisseur etc.)?
Oder muss man zunächst Rechte dafür erwerben? Genügt es, wenn das umsetzende Unternehmen anschließend ggf. die Filmrechte erwirbt, oder ist es bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn man ohne zu fragen einfach ein Drehbuch anhand eines Buches schreibt?
Danke!

Lieber MarschaL,
Wenn Du das Drehbuch kommerziell nutzen möchtest, das auf dem geistigen Eigentum von jemand anderem beruht, musst Du die Rechte an diesem Eigentum kaufen, dabei ist es egal ob es sich um einen Roman, Comic, Kurzfilm oder Theaterstück handelt. Ich würde die Rechte an dem Buch (Option genannt) erwerben bevor Du dir die Arbeit machst das Buch zu adaptieren. Meistens bekommt man eine Option auf ein Buch für eine bestimmte Zeit, also z.b. für 18 Monate. Wir der Film in der Zeitspanne gedreht und ausgewertet, reicht die Option aus und wenn sie abgelaufen ist darf jemand anders das Buch verfilmen (so erklären sich bspw. die vielen Jane Austen-Verfilmungen, da gibt es pro Buch mind. eine Kinofassung und eine längere BBC-TV-Version). Läuft die Option ab und der Film wurde noch nicht gedreht, muss sie vom Autor/Produzenten verlängert werden. Sonst kann der Inhaber der Buchrechte klagen.

Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen…ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit über das Thema, wenn sie fertig ist weiss ich sicher noch mehr darüber:wink:

Gruss, Miracleworksfilm

Hallo MarschaL,

meines Wissens darfst Du soviel schreiben und anbieten wie Du willst. Die Frage ist eher: wer investiert Monate in ein Drehbuch, ohne zu wissen, ob die Rechte überhaupt noch frei und nicht schon anderweitig optioniert wurden oder ob die Kosten der Verfilmungsrechte ev. nicht das Budget überschreiten?
Oder, auch oft der Fall: ob, es bei den Vertragsverhandlungen für die Optionsrechte nicht erhebliche künstlerische Vorgaben vom Buchautor gibt (nur Kino, kein TV. Die Figuren dürfen nicht geändert werden etc., was man aber sehr oft machen muss, um einen langen Roman auf 90 Minuten zu stutzen) etc.

Zumindest solltest Du vorab beim Verlag anfragen, ob der Stoff noch frei ist.

Generell geht das.
Man muss dabei lediglich beachten, dass das Werk geistiges Eigentum des ursprünglichen Autoren verbleibt. Für sich selbst kann man etwas schreiben, ohne die Rechte anderer zu verletzen.
Wenn es dann darum geht, das ganze zu verkaufen, dann sollten Sie Sich jedoch im Vorfeld noch einmal absichern. Bspw. indem Sie im Vorfeld mit dem potentiellen Interessenten klären, ob er an einer Romanadaption interessiert ist und ihm erst auf Rückfrage und mit dem Vermerk, dass es sich um ein noch nicht lizensiertes Werk handelt, das Drehbuch aushändigen.
Ich würde, wenn es soweit ist einen Anwalt konsultieren, der sich auf diesem Gebiet auskennt, da ich selbst kein Fachmann für Rechtswesen bin.

Es verbleibt aber, wie Sie schon erkannt haben, dass die entsprechende Produktion die eigentlichen Rechte noch erwerben muss. Schwierig ist dabei dann oft, dass Autoren, Produzenten und Regisseure ein gewisses Mitspracherecht am Drehbuch haben wollen. Die Erfolgsaussichten dabei sind sehr unterschiedlich. Manchmal wird aus einem Buch lediglich eine erfrischende Idee übernommen und der Rest stimmt dann kaum mehr mit der Vorlage überein. Das kann recht erfolgversprechend sein (ein gutes Beispiel für eine Adaprion mit vielen Änderungen ist z.B. Forrest Gump). Häufig kaufen auch die Drehbuchautoren bereits die Rechte des Buches oder zumindnest eine Option darauf ein. Damit ist bei einer Bewerbung gesichert, dass die Vertragsvehandlungen mit dem Buchautoren eine gute Basis haben oder sich eine Produktionsfirma nicht dann zwar die Rechte einholt, dann aber einen eigenen Drehbuchautoren daran setzt und nicht Ihr Drehbuch einkauft. Sehr gute Aussichten hat es, wenn man bereits einen Regisseur oder Produzenten für das Buch gewinnen kann.
Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg.

Vielen Danke für die umfassenden und aufschlussreichen Antworten!

Hallo, bei der Rechtefrage kann ich leider nicht verbindlich helfen, da ich kein Jurist bin. Aber als Autor würde ich Dir empfehlen, einer Produktion nie ein ganzes Buch anzubieten, sondern erst ein Konzept/Exposé und eine Leseprobe, so dass sich die Produktion vorstellen kann, wie Du es angehen wirst. Wenn das gut ankommt, wird sich die Produktion selbst um die Rechte bemühen. Und um dich.

Hallo,

das ist recht eindeutig geregelt - das Drehbuch ist Teil der „Verfilmungsrechte“, und ohne die darf kein Film gedreht werden. Diese Rechte liegen beim Autor oder beim Verlag und können schon an eine Produktionsfirma veräußert sein. IdR ist der Weg andersherum, also eine Firma ersteht die Rechte und gibt erst danach einen Drehbuchauftrag heraus.

Schon um sich keine unnötige Arbeit zu machen, würde ich darum davon abraten, einfach ein Drehbuch zu verfassen, aber auch rechtlich kann man es als Urheberrechtsbruch ansehen, wenn Sie das Drehbuch schreiben und irgendwo anbieten.

mit den besten Wünschen,
André

Hallo MarschaL,

ich fürchte, das ist eine Frage für Rechtsanwälte. Ich würde auf jeden Fall recherchieren, ob die Filmrechte am Buch überhaupt noch verfügbar sind, denn nur dann macht das Ganze ja Sinn.

Das Schreiben selbst ist Privatsache und kann dir niemand verbieten. Urheberrechtlich relevant wird es aber mit Sicherheit beim Verkauf des Drehbuchs. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Versuch der Veräußerung mit Hinweis auf den Urheber noch keinen Rechtsverstoß darstellt. Aber wie gesagt, eher eine Frage für Anwälte…

Viele Grüße & gutes Gelingen!

Ich würde erst einmal sagen, dass man das nicht darf. Mann sollte sich, so würde ich es machen, immer zuerst mit dem Verlag in Verbindung setzen und nach den Rechten fragen.
Wenn du sozusagen das Drehbuch schreibst und es dann anbietest, ohne vorher den Buchverlag zu fragen, so denke ich schon, dass du gegen das Urheberrecht verstößt. Da ich keine juristische Person bin, weiß ich diese Dinge nur aus meiner eigenen Erfahrung, ansonsten einen Anwalt kontaktieren, der sich mit Urheberrecht auskennt.

Hallo, Marschal,

du solltest nicht einfach drauflos schreiben. Erkundige dich beim Verlag, WER die Filmrechte hat: der Verlag? der Autor? die Familie, beim Tod des Autors…usw.
Denn das kann ja sein, dass das Buch im Augenblick so ein Renner ist, dass du dir viel Mühe um nichts machst. Es steht außer Frage, dass du von jedem Buch ein Drehbuch schreiben darfst - niemand verbietet dir das (kann!) - aber wie doof ist es, wenn du arbeitest, arbeitest, arbeitest und bei Vorlage erfährst, dass da schon „einer“ dran ist…nämlich die RECHTE hat?!!
Rat: Guck dir das Buch genau an, frag’ beim Verlag nach und (besonders wichtig, erkundige dich bei einer Filmproduktion nach INTERESSE.
KONKRET: Schreib von dem Buch ein Exposè = max.vier Seiten, geh’Ä zur Produktion und frag, ob sie daran Interesse haben. Wenn JA, kümmern die sich schon um die Rechte.
Alles Gute und Ciao von
Thomas

Davon rate ich dringend ab.
Wenn ein Buch veröffentlicht wird, werden die Nebenrechte, wozu die Filmrechte gehören, üblicherweise mit an den Verlag verkauft. Wer in der Drehbuchbranche einen Namen und Verbindungen besitzt, spricht mit einem Produzenten und macht ihm den geplanten Film schmackhaft. Wenn der Produzent die Rechte erworben hat, darf sich der Drehbuchautor ans Werk machen.
Als newcomer hat man gegen die renommierten Autoren so gut wie keine Chance, Produzenten arbeiten am liebsten mit Autoren, die sie schon kennen.
In allen anderen Fällen kann man zwar das Drehbuch zum Film schreiben, sollte es aber in der heimischen Schublade lassen.

Mögliche Lösung:
Schreiben Sie nicht das gesamte Drehbuch. Entwickeln Sie ein Konzept, wie die filmische Umsetzung aussehen könnte, skizzieren Sie den Einstieg und eine oder zwei zentrale Szenen. Dafür können Sie auch die Dialoge schreiben, um zu beweisen, dass Sie die Fähigkeit dazu haben. Dieses Papier können Sie Produzenten anbieten - mit dem klaren Hinweis auf den Originalstoff und dass die Filmrechte noch zu erwerben sind.
Viel Glück!

Hallo,

meines Wissens nach ist es erlaubt, ein Drehbuch auf Basis einer literarischen Veröffentlichung zu erstellen, solange immer darauf verwiesen wird, auf welcher Vorlage das Drehbuch entstanden ist.
Um den Erwerb der Urheberrechte müsste sich die Filmproduktionsfirma kümmern, wobei eine größere Chance eines Drehbuchkaufs durch die Firma besteht, wenn bereits zuvor ein Einverständnis des Autors signalisiert wurde.
Solange kein Geld mit dem Drehbuch verdient wird, ist meines Erachtens nicht von einem Verstoß gegen das Urheberrecht auszugehen.
Auf der sicheren Seite ist man allerdings erst mit der Vorlage eines Werkes, an dem kein Urheberrecht mehr besteht, da der Autor schon seit über 70 Jahren verstorben ist und das Urheberrecht nicht an Erben übertragen wurde.
Ich habe davon gehört, dass Patrick Süskind sein Buch „Das Parfüm“ nie verfilmen lassen wollte und erst einwilligte, als Bernd Eichinger anfragte. Ein guter Name einer Produktionsfirma kann also auch Türen öffnen, die man sonst niemals hätte öffnen können.
Ich empfehle das Buch „Script-Markt Handbuch Film und TV“, in dem auf diese Frage noch einmal näher eingegangen wird.
Viele Grüße, JB

Hallo MarschaL!

Das Schreiben einer Buchadaption ist natürlich rechtlich unproblematisch. Aber sobald du sie weiterreichst, kommen grundsätzlich Copyright- und Lizenzrechte ins Spiel.
Ehe man eine Drehbuchversion eines Roman o.dgl. einem Produzenten oder Regisseur anbietet, empfiehlt sich also, sich an den Rechteinhaber zu wenden, da schon die Vorlage einer nicht lizenzierten Neubearbeitung eine Inanspruchnahme der Leistung/Rechte des Autors/Verlags darstellt.
Normalerweise liegen die Zweitverwertungsrechte beim Verlag. Den solltest du in jedem Fall kontaktieren. Soviel ich weiß gibt es auch so etwas wie befristete Verwertungsoptionen, die dir den Erwerb der vollständigen Verwertungsrechte ersparen.
Also einfach Verlag und/oder Autor kontaktieren und nachfragen.
Ansonsten kannst du dem Produzenten dein Vorhaben natürlich auch erstmal in einem Exposé oder einer Projektbeschreibung unterbreiten und schauen, ob er sich dafür erwärmt und ggfs. selbst die Rechte ersteht.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Grüße und viel Glück mit deinem Buch!
a.