Vom Bus angerempelt

Hallo,

heute ist es passiert. Mein erster Unfall. Ich näherte mich mit Ortsgeschwindigkeit einer auf meiner Seite liegenden Linienbushaltestelle. Der Bus befand sich in der Haltebucht. Ich näherte mich von hinten und bemerkte ca. 30m vor der Haltestelle, daß der Bus zum Abfahren blinkte. Ich konnte mir nicht vorstellen, daß des Bus jetzt einfach losfahren würde, da er mich ansonsten zu einer Vollbremsung (die Straße war feucht) gezwungen hätte. Ich verlangsamte meine Geschwindigkeit, weil ich mir dennoch nicht sicher war. Da der Bus aber trotzdem noch stand. Als ich aber dann deutlich merkte, daß der Busfahrer nun doch für eine Abfahrt entschied, hielt ich an. Allerdings fiel mir dabei auf, daß der Abstand zu dem sich nun vor mir quer in die Fahrbahn schiebenden Bus ziemlich gering, ja fast gar nicht vorhanden war. Mein Wagen stand, ein Zurücksetzen war wegen der Fahrzeuge, die sich hinter mir befanden, in der Kürze nicht möglich. Die Platznot störte den Busfahrer jedoch herzlich wenig, er fuhr unbeirrt drauf los. Ich dachte mir, der Mann würde schon wissen, was er tut und so machte ich mir auch keine übermäßigen Sorgen, als mir die hintere linke Seite des Gelenkbusses immer näher kam. Trotzdem fragte ich mich, warum der Typ einfach weiterfährt. Kaum aber wiegte ich mich wieder in Verkehrsicherheit, folgte auch schon ein schrammendes Geräusch aus Richtung meines vorderen, rechten Radhauses.

Unbeirrt fuhr der Bus weiter. Sieht man nicht im Rückspiegel, wenn es an der hinteren Seite des Busses eng wird oder schrammt? Ich fuhr dem Bus hinterher. Fuhr auf Höhe des Fahrers und deutete mit der Hand auf meinen Wagen. An der nächsten Ampel stand ich vor dem Bus, ich stieg aus und sagte dem Fahrer, daß er mich „angeschrammt“ hätte. Er entgegnete mir mit einem unfreundlichen „funktioniert mein Blinker nicht, oder was?“. Ich sagte ihm, ich würde nun zur Polizei fahren. Nun, hab’ ich auch gemacht. Der Beamte fotografierte den Schaden. An den Schrammspuren auf den Reifenwand (Beifahrerseite vorn), so sagte er mir, könne man erkennen, daß mein Wagen zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes gestanden haben muß, da sie lediglich in Höhe der Kratzer liegen, die sich bei entsprechendem Winkel des Radstandes über die Seite des vorderen Stoßfängers verlängern.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache?

Gruß
Berti

Hallo Berti,
zunächst einmal ist mir nicht so ganz klar, ob Du den Überholvorgang bereits eingeleitet hattest. Scheinbar ja. So hätte der Bus Dich zu Ende überholen lassen müssen. Sicher sollte man bei Bussen an Haltestellen erhöhte Vorsicht walten lassen und ihnen nach Möglichkeit das einscheren in den fliessenden Verkehr ermöglichen, ein Vorfahrtsrecht für den Bus gibt es jedoch nicht. Selbst dann hätte der Unfall vermieden werden können, da Dein Auto bereits stand. Für mich ergibt sich daraus der Schluss, das der Busfahrer den Unfall hätte vermeiden können. Desweiteren hat er sich der Fahrerflucht schuldig gemacht. Leider gibt es einige Busfahrer die der Meinung sind, mit setzen des Blinkers ergibt sich eine automatische Vorfahrtsberechtigung. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, darf niemand die Vorfahrt erzwingen. Für mich stellt es sich so dar: Der Busfahrer ist seiner sorgfaltspflicht beim Abfahren nicht nachgekommen und hat trotz unklarer Verkehrslage unbeirrt seine Fahrt fortgesetzt. Auf den Mann kommt Ärger zu.
Du musst Dir allerdings den Vorwurf gefallen lassen, das Du den Überholvorgang eventuell garnicht erst hättest beginnen dürfen.
Denn es ist unerheblich, das Du aufgrund der nassen Strasse nicht mehr rechtzeitig anhalten konntest. Nach der StVO hast Du Deine Geschwindigkeit so zu wählen, das Du Dein Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum stehen bekommst. Im Zweifel würde es auf eine Schadensteilung hinauslaufen.
Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

danke erstmal für Deine Antwort.

Denn es ist unerheblich, das Du aufgrund der nassen Strasse
nicht mehr rechtzeitig anhalten konntest. Nach der StVO hast
Du Deine Geschwindigkeit so zu wählen, das Du Dein Fahrzeug
jederzeit rechtzeitig zum stehen bekommst. Im Zweifel würde es
auf eine Schadensteilung hinauslaufen.

Dazu muss ich allerdings sagen, daß ich ja bereits einige Sekunden vor dem „Crash“ stand. Zwar dicht neben dem fahrenden Bus, aber ich habe ihm ja durch mein Verhalten angezeigt, daß er abfahren könne. Mein Wagen stand und der Bus „entfuhr“ sodann mit den restlich 50% seiner Länge der Haltebucht.
Kann man mir zum Vorwurf machen, dass ich zu Dicht neben dem Bus stand? Das habe ich nicht abgesehen, da ich davon ausgegangen bin, dass es nocht passt, eben weil der Busfahrer seine Fahrt fortsetzte. Ich stand ja…und der Bus wurde größer und größer.

Was meinst Du?

Gruß
Berti

PS: Es sind in der Tat nur einige Schrammen, die nicht so tief sind, als wenn man diese absichtlich mit einem Schaubendreher gezogen hätte. Aber dennoch ärgerlich. Ich gehe davon aus, dass am Bus gar kein Schaden entstanden ist.

Hi Berti,

Dazu muss ich allerdings sagen, daß ich ja bereits einige
Sekunden vor dem „Crash“ stand. Zwar dicht neben dem fahrenden
Bus, aber ich habe ihm ja durch mein Verhalten angezeigt, daß
er abfahren könne. Mein Wagen stand und der Bus „entfuhr“
sodann mit den restlich 50% seiner Länge der Haltebucht.
Kann man mir zum Vorwurf machen, dass ich zu Dicht neben dem
Bus stand? Das habe ich nicht abgesehen, da ich davon
ausgegangen bin, dass es nocht passt, eben weil der Busfahrer
seine Fahrt fortsetzte. Ich stand ja…und der Bus wurde
größer und größer.

Die Frage ist aber im Zweifel: Hättest Du den Unfall vermeiden können. Hast Du den Überholvorgang eingeleitet, obwohl der Bus seine Absicht in den fliessenden Verkehr einzuscheren rechtzeitig angezeigt hat? Wie gesagt, ich würde vermuten das es auf eine Teilschuld 75/25 rausläuft. Ich würde trotzdem jedenfalls erstmal mit dem Busunternehmen sprechen, ob die es darauf anlegen wollen, sich gerichtlich mit Dir auseinanderzusetzen. Dabei würde ich anklingen lassen, das sich der Busfahrer der Fahrerflucht schuldig gemacht hat. Ich denke, die werden sich das überlegen, obwohl sie eine Rechtsabteilung haben werden. Wenn der Schaden nicht so arg ist, fahr zum Busunternehmen hin und versuche das persönlich zu klären. Der Ausgang eines Rechtsstreits ist trotz alledem immer ungewiss.
Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

PS: Es sind in der Tat nur einige Schrammen, die nicht so tief
sind, als wenn man diese absichtlich mit einem Schaubendreher
gezogen hätte. Aber dennoch ärgerlich. Ich gehe davon aus,
dass am Bus gar kein Schaden entstanden ist.

Ja, davon gehe ich allerdings auch aus :wink:
Gruss Sebastian

Hi!

Also so locker wie Sebastian sehe ich das nicht. Der Busfahrer hat Dich angefahren, während Dein Wagen stand und ist dann abgehauen. Das sieht nicht gut für ihn aus.
Du solltest Dir in einer Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur holen und damit zu den Stadtwerken bzw. zum Busunternehmen gehen und ganz klar darauf hinweisen, dass es hier um Fahrerflucht geht und Du Dich mit einer Begleichung des Schadens nach Kostanvoranschlag kulanterweise zufrieden geben würdest.

Grüße,

Mathias

heute ist es passiert. Mein erster Unfall. Ich näherte mich
mit Ortsgeschwindigkeit einer auf meiner Seite liegenden
Linienbushaltestelle. Der Bus befand sich in der Haltebucht.
Ich näherte mich von hinten und bemerkte ca. 30m vor der
Haltestelle, daß der Bus zum Abfahren blinkte. Ich konnte mir
nicht vorstellen, daß des Bus jetzt einfach losfahren würde,
da er mich ansonsten zu einer Vollbremsung (die Straße war
feucht) gezwungen hätte. Ich verlangsamte meine
Geschwindigkeit, weil ich mir dennoch nicht sicher war. Da der
Bus aber trotzdem noch stand. Als ich aber dann deutlich
merkte, daß der Busfahrer nun doch für eine Abfahrt entschied,
hielt ich an. Allerdings fiel mir dabei auf, daß der Abstand
zu dem sich nun vor mir quer in die Fahrbahn schiebenden Bus
ziemlich gering, ja fast gar nicht vorhanden war. Mein Wagen
stand, ein Zurücksetzen war wegen der Fahrzeuge, die sich
hinter mir befanden, in der Kürze nicht möglich. Die Platznot
störte den Busfahrer jedoch herzlich wenig, er fuhr unbeirrt
drauf los. Ich dachte mir, der Mann würde schon wissen, was er
tut und so machte ich mir auch keine übermäßigen Sorgen, als
mir die hintere linke Seite des Gelenkbusses immer näher kam.
Trotzdem fragte ich mich, warum der Typ einfach weiterfährt.
Kaum aber wiegte ich mich wieder in Verkehrsicherheit, folgte
auch schon ein schrammendes Geräusch aus Richtung meines
vorderen, rechten Radhauses.

Unbeirrt fuhr der Bus weiter. Sieht man nicht im Rückspiegel,
wenn es an der hinteren Seite des Busses eng wird oder
schrammt? Ich fuhr dem Bus hinterher. Fuhr auf Höhe des
Fahrers und deutete mit der Hand auf meinen Wagen. An der
nächsten Ampel stand ich vor dem Bus, ich stieg aus und sagte
dem Fahrer, daß er mich „angeschrammt“ hätte. Er entgegnete
mir mit einem unfreundlichen „funktioniert mein Blinker nicht,
oder was?“. Ich sagte ihm, ich würde nun zur Polizei fahren.
Nun, hab’ ich auch gemacht. Der Beamte fotografierte den
Schaden. An den Schrammspuren auf den Reifenwand
(Beifahrerseite vorn), so sagte er mir, könne man erkennen,
daß mein Wagen zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes gestanden
haben muß, da sie lediglich in Höhe der Kratzer liegen, die
sich bei entsprechendem Winkel des Radstandes über die Seite
des vorderen Stoßfängers verlängern.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache?

Gruß
Berti

ein Vorfahrtsrecht für den
Bus gibt es jedoch nicht.

doch! wenn er blinkt, mußt du ihn rauslassen. so habe ichs zumindest gelernt. im netz habe ich das gefunden:

Es ist bei Annäherung an einem haltenden Bus an der Haltestelle immer damit zu rechnen, daß der Fahrer den linken Blinker einschaltet und seine Abfahrbereitschaft signalisiert. Nachfolgende Fahrzeuge haben gemäß § 20 Absatz 5 das Wiedereinordnen eines Busses zu ermöglichen, notfalls ist anzuhalten.

http://www.kprkpr.de/Verkehrsrecht/Infos/Hstk/Bushal…

somit schaut es schlecht aus. er ist in jedem fall schuld!

grüße
lehitraot.

Hi Lehitraot,

doch! wenn er blinkt, mußt du ihn rauslassen. so habe ichs
zumindest gelernt. im netz habe ich das gefunden:

Es ist bei Annäherung an einem haltenden Bus an der
Haltestelle immer damit zu rechnen, daß der Fahrer den linken
Blinker einschaltet und seine Abfahrbereitschaft signalisiert.
Nachfolgende Fahrzeuge haben gemäß § 20 Absatz 5 das
Wiedereinordnen eines Busses zu ermöglichen, notfalls ist
anzuhalten.

Ja genau. Und was hat Berti gemacht? Er ist langsamer geworden, hat schliesslich angehalten und dem Bus das Wiedereinordnen ermöglicht. Der geringe Abstand ist natürlich ein unglücklicher Umstand, berechtigt den Busfahrer ab dennoch nicht, einfach weiter zu fahren. Wie will sich der Typ den rausreden? Ich konnte den Abstand nicht einschätzen? Wer als Busfahrer die Ausmasse seines Untersatzes nicht einschätzen kann, dürfte eigentlich nicht fahren. Ansonsten hätte er in einer zweifelhaften Situation in jedem Falle anhalten müssen. Ich habe ihn hinten nicht gesehen? Einfach abfahren, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten, darf auch ein Busfahrer nicht. Er könnte behaupten, Berti sei absichtlich zu dicht an ihn herangefahren. Dagegen spricht aber, dass Bertis Wagen stand.

somit schaut es schlecht aus. er ist in jedem fall schuld!

Nein. Er hat dem Bus die Abfahrt ermöglicht und hat angehalten. Maximal würde es auf eine Teilschuld hinauslaufen, aber das Busunternehmen wird sich überlegen, sich auf einen Prozeß einzulassen, da dort sicherlich auch darüber gesprochen würde, wer sich einfach vom Unfallort entfernt hat. Vielleicht hat der Busfahrer auch (wegen der Größe des Fahrzeuges) nicht bemerkt, daß hinten etwas gekratzt hat. Aber das könnte man wieder gegen ihn auslegen, als daß er den rückwärtigen Verkehr bei der Abfahrt nicht ausreichend beobachtet hat. Sonst wäre es ihm ja aufgefallen.

Von daher würde ich vermuten wollen, daß Berti seinen Schaden ersetzt bekommt, ohne daß dies überhaupt erst von einem Richter so beurteilt werden muß.

Gruß
Mike

Hi Mike!

So einfach ist das nicht denn:

Ich näherte mich von hinten und bemerkte ca. 30m vor der
Haltestelle, daß der Bus zum Abfahren blinkte.

30 Meter vor der Bushaltestelle hat der Bus zu blinken begonnen. Bei einer Vollbremsung mit 50km/h im Ortsgebiet steh ich nach max 10 Metern.

Also ist der Fragesteller, das blinken ignorierend, weitergefahren.
Und somit schuld am Unfall!

Zum Thema Busfahrer möcht ich noch was loswerden. Busfahrer, zumindest hier in Graz, haben einen schlechten Ruf. Radikale Fahrweise und unhöfliches Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sind die häufigsten Beschwerden, denen ich mich durchaus auch anschließen kann.

Aber der hier gezeigte Fall zeigt es auch ganz deutlich: Der Bus blinkt, PKW-Fahrer ignoriert, fährt weiter und hat natürlich keine Schuld am Crash.

Bedenkt mal:
daß an jeder Haltestelle Leute stehen, die ihren Unmut über Verspätungen am Busfahrer auslassen, deren Zeitplan ohnehin schon extrem eng angesetzt ist,
daß andere Autofahrer alles probieren um ja nicht hinter dem Bus herfahren zu müssen
und daß die Fahrgäste, und da vor allem Kinder und ältere Leute, nicht wirklich zur Entspannung des Fahrers beitragen.

Dies nur zur Anregung, weil so schnell und so gern über die bösen Busfahrer geschimpft wird:wink: Und: Nein ich bin kein Busfahrer, überhaupt kein Berufsfahrer

Grüße Dusan

Hi Dusan,

30 Meter vor der Bushaltestelle hat der Bus zu blinken
begonnen. Bei einer Vollbremsung mit 50km/h im Ortsgebiet steh
ich nach max 10 Metern.

den Anhalteweg hast Du vielleicht mit einem Panzer, wenn Du bergauf fährst. Bei der Berechnung des Anhalteweges komme ich bei einer Geschwindigkeit von 50km/h auf einen Wert von über 25 Metern. Fährst Du mit Bremsschirm oder mit der Fahrtrichtung entgegengestellten Triebwerken? :wink:

Also ist der Fragesteller, das blinken ignorierend,
weitergefahren.
Und somit schuld am Unfall!

Wäre er weitergefahren, so geht es aus der Rechnung hervor, wäre er in den Bus hingerauscht. Mache ich allerdings meine Anhaltewegrechnung zur Grundlage und beziehe mich auf die benannten 30m, so erscheint es mir, als hätte Berti sehr umgehend reagiert.

Aber der hier gezeigte Fall zeigt es auch ganz deutlich: Der
Bus blinkt, PKW-Fahrer ignoriert, fährt weiter und hat
natürlich keine Schuld am Crash.

siehe meine vorige Antwort

Bedenkt mal:
daß an jeder Haltestelle Leute stehen, die ihren Unmut über
Verspätungen am Busfahrer auslassen, deren Zeitplan ohnehin
schon extrem eng angesetzt ist,
daß andere Autofahrer alles probieren um ja nicht hinter dem
Bus herfahren zu müssen
und daß die Fahrgäste, und da vor allem Kinder und ältere
Leute, nicht wirklich zur Entspannung des Fahrers beitragen.

Also das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Gerade wegen der Verantwortung, die der Fahrer trägt, darf ihm der Umgebungsstreß nichts anhaben dürfen. Meine ich zumindest.

Grüße
Mike

Hi Lehitraot,

es ist zwar richtig, das er dem Busfahrer die Ausfahrt ermöglichen muß, aber im Gegenzug darf der Busfahrer sein Recht nicht erzwingen. Blinker raus und los ist daher nicht.
Bei den angegebenen 30m Abstand bei 50 km/h hätte er sogar durchfahren dürfen, da die erforderliche starke Bremsung die Hintermänner unnötig gefährdet hätte.

Grüßle
Frank K.

Hallo Mike!

den Anhalteweg hast Du vielleicht mit einem Panzer, wenn Du
bergauf fährst. Bei der Berechnung des Anhalteweges komme ich
bei einer Geschwindigkeit von 50km/h auf einen Wert von über
25 Metern. Fährst Du mit Bremsschirm oder mit der
Fahrtrichtung entgegengestellten Triebwerken? :wink:

Die Werte die du hier von dir gibst klingen wie aus dem Polizeilehrbuch.
Probier mal selber auf einer abgelegenen Strasse oder Platz mit 50 eine Vollbremsung. Wenn du mehr wie 15 Meter brauchst würde ich die Karre wechseln:wink:

Wäre er weitergefahren, so geht es aus der Rechnung hervor,
wäre er in den Bus hingerauscht. Mache ich allerdings meine
Anhaltewegrechnung zur Grundlage und beziehe mich auf die
benannten 30m, so erscheint es mir, als hätte Berti sehr
umgehend reagiert.

Sagt dir die Bezeichnung: Fahren auf Sicht etwas?

Also das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Gerade wegen
der Verantwortung, die der Fahrer trägt, darf ihm der
Umgebungsstreß nichts anhaben dürfen. Meine ich zumindest.

Er braucht eine dicke Haut.
Und wegen dieser dicken Haut wartet er nicht bei jeder Haltestelle bis alle eiligen PKW´s sich gerade noch vorbeigeschlichen haben, sondern blinkt und fährt raus, wie es die STVO vorsieht. Wirkt für uns andere rücksichtslos.

Grüße Dusan

Grüße
Mike

Hallo dusan.

Die Werte die du hier von dir gibst klingen wie aus dem
Polizeilehrbuch.

Nö. Reine Physik.

Probier mal selber auf einer abgelegenen Strasse oder Platz
mit 50 eine Vollbremsung. Wenn du mehr wie 15 Meter brauchst
würde ich die Karre wechseln:wink:

Dabei unterläuft Dir ein kleiner, aber nicht unwichtiger Denkfehler. Wenn ich absichtlich bei 50km/h eine Vollbremsung hinlege, lediglich um den Bremsweg zu testen, entfällt natürlich die Reaktionssekunde, weil Du ja weißt, daß Du ab einem bestimmten Punkt bremsen mußt, um hinterher den Bremsweg zu ermitteln. Dann kommst Du vielleicht auf Deine 15m. Nimmst Du aber die Reaktionssekunde mit rein, weil Du ja gar nicht mit einer des Bremsens würdigen Situation rechnest und daher erstmal reagieren mußt (erkennen, Fuß vom Gas, Fuß umsetzten, Fuß in die Bremse drücken, auf Bremswirkung warten), legst Du in eben dieser Sekunde schonwieder ca. 10m zurück. Das addierst Du dann mit Deinen 15m und kommst auf die von mir benannten 25m.

50km/h = 50.000m/h = 50.000m/3.600sec = 13.89m/sec

Sagt dir die Bezeichnung: Fahren auf Sicht etwas?

Die beste Sicht hilft Dir nichts, wenn jemand knapp vor Dir auf die Bahn zieht.

Er braucht eine dicke Haut.
Und wegen dieser dicken Haut wartet er nicht bei jeder
Haltestelle bis alle eiligen PKW´s sich gerade noch
vorbeigeschlichen haben,

Wer hatte es eilig und hat sich vorbeigeschlichen? Berti nicht. Er hat die Geschwindigkeit zurückgenommen und angehalten.

sondern blinkt und fährt raus, wie es
die STVO vorsieht. Wirkt für uns andere rücksichtslos.

Dabei hast Du vergessen, daß der rückwärtige Verkehr zu berücksichtigen ist. Die StVO gibt aber auch wirklich niemandem das Recht, sich durch reines Blinkersetzen die sofortige Freifahrt zu nehmen. Notfalls muß auch ein Bus warten. Aber Vorfahrt erzwingen und wenn’s knall, einfach davonbrausen - sowas ist nicht drin.

Allein dadurch, daß der Busfahrer das Vorgehen am Heck nicht bemerkt hat, spricht gegen ihn. Und daß er nichtmal reagierte, nachdem Berti ihn auf den Unfall angesprochen hatte, rückt ihn in eine außerordentlich schwache Position.

Grüße
Mike

Hi Lehitraot,
so einfach ist das nicht. Zum einen ist es zum Teil vom Bundesland oder gar Landkreis abhängig, ob so verfahren wird (bei uns gilt die Regel mit dem Warnblinker z.B. nicht), zum anderen kann der Busfahrer 100 mal Vorfahrt haben, das berechtigt ihn aber nicht ein stehendes Fahrzeug zu beschädigen.
Denn die Vorfahrt darf man sich auch nicht erzwingen (§11/2StVO).
Daher der Hinweis auf Schadenteilung.
Gruss Sebastian

Hi Dusan,

Die Werte die du hier von dir gibst klingen wie aus dem
Polizeilehrbuch.
Probier mal selber auf einer abgelegenen Strasse oder Platz
mit 50 eine Vollbremsung. Wenn du mehr wie 15 Meter brauchst
würde ich die Karre wechseln:wink:

Das sind aber sehr theoretische Werte gell? Berti schrieb, die Strasse war feucht bis nass, na? Erreichst Du Deinen Wert dann immer noch? Ausserdem finde ich die Forderung etwas übertrieben, von einem Autofahrer zu erwarten, sobald ein Bus blinkt eine Vollbremsung hinzulegen. Bestenfalls könnte man Berti vorwerfen, obwohl 50km/h erlaubt sind, das bei einem Bus an der Haltestelle das Tempo vielleicht doch etwas zu fix gewählt war. Bei Bussen fahre ich immer langsam, wenn mir einer auf die Haube hüpft ist das nicht spassig.

Er braucht eine dicke Haut.
Und wegen dieser dicken Haut wartet er nicht bei jeder
Haltestelle bis alle eiligen PKW´s sich gerade noch
vorbeigeschlichen haben, sondern blinkt und fährt raus, wie es
die STVO vorsieht. Wirkt für uns andere rücksichtslos.

Moment, so sieht es die StVO nicht vor. Die sieht nur eine Art Vorfahrtsrecht vor. Die Regeln wie auf nachfolgenden Verkehr zu achten und die Vorfahrt nicht zu erzwingen gelten trotzdem.
Gruss Sebastian

Hallo Berti,

also ich habe mir jetzt nicht alle anderen Antworten durchgelesen, möchte zu dem Spruch des Kollegen auch nichts hinzusagen. Das einzige was mich immer wieder stutzig macht: Autofahrer machen langsam, wenn wir blinken, fahre ich dann nach ca. 3-5sec los, sind viele schon wieder am Gas geben.

Ergo: Blinke ich zu knapp und trete aufs Gas, ist es falsch, Blinke ich beim Schließvorgang der Tür3 (nicht direkt steuerbar, nur Freigabe) und es dauert noch so 3sec, dann ist es für manche Autofahrer zu lang zum warten. Verstehe auch uns manchmal.

Tatsache ist, daß beim ausfahren aus der Hst. mit einem Gelenkzug die hintere linke Ecke nur solange einsehbar ist, wie der Vorderwagen gegenüber dem Hinterwagen links geknickt ist.

Da beim Ausfahren erst links eingeschlagen wird, aber wieder rechts, ist ab dem Zeitpunkt, wo die mittlere Achse „draußen“ (aus der Hst) ist die linke hintere Ecke nicht einsehbar.

Habe leider keine Zeit für mehr Ausführung, da ich jetzt nach Heidelberg muß, Gelenkzug fahren…

gruss

dennis

Sehe ich auch so…
gruss

dennis

Das ist ein Lernprozeß…

Also das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Gerade wegen
der Verantwortung, die der Fahrer trägt, darf ihm der
Umgebungsstreß nichts anhaben dürfen. Meine ich zumindest.

…der bei mir fast abgeschlossen ist und bei einigen Kollegn noch andauert oder nie fertig sein wird, weil sie Ihren Job nicht „leiden mögen können wollen“.

gruß

dennis

ich auch…
…eigentlich einfach.
Es geht hier, wie ich den Sachverhalt verstanden habe, nicht mehr um das ermöglichen des Einfahrens für den Bus, sondern lediglich darum, das dieser ein bereits wartendes Fahrzeug angefahren hat, weil er sich mit seinen Abmessungen verschätzt hat.
Weiterhin besteht der Anfangsverdacht einer Unfallflucht.

M.