Vom Chef beschissen

Vor 2 Jahre wurde ich operiert und bekam eine neue Hüfte. Die anschliessende Prozedur, wurde komplett durchlaufen bis zur Wiedereingliederung. Diese wurde mir von meinem Chef verweigert, weil ich eh nicht mehr in meinem Beruf arbeiten könne. Wegen der Heberei mit ca. 250 Kästen am Tag. Bis heute hat er mir nicht gekündigt, weil ich wegen der Sperre vom Amt nicht selbst kündigen wollte. Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterschreibt er nicht, 2 Verträge, ca. 10000 €. Warscheinlich, weil ich nicht kündige. Kündigungszeit hätte ich 7 Monate nach 35 Jahren in der Firma, nachweislich hätte ich noch über 200 Tage Urlaub zu bekommen. Hat es einen Sinn vom Anwalt schreiben zu lassen oder soll ich direkt zum Arbeitsgericht gehen ? Danke schonmal im Voraus für die Antworten.

Frage von Arbeitsplatz verschoben nach Arbeitsrecht
MOD Pierre

Zum Arbeitsgericht würdest du dann alleine gehen, ohne Anwalt? Falls ja, wäre das wohl nur dann sinnvoll, wenn du selber juristisch so firm bist, dass du das selber, also ohne Rechtsbeistand, durchziehen kannst. In diesem Falle wundert es mich allerdings sehr, dass du trotz deiner juristischen Kompetenz in diesem Forum um Rat fragst.

Solltest du dahingegen den Gang zum Arbeitsgericht unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistands in Erwägung ziehen, verstehe ich wiederum nicht, warum du in einem Forum um Rat suchst. Denn in diesem Fall lautet deine Frage ja sinngemäß:

„Soll ich zum Anwalt gehen, oder soll ich zum Anwalt gehen?“

Bzw. etwas ausführlicher

„Soll ich zum Anwalt gehen, damit dieser meinem Chef einen Brief schreibt, oder soll ich zum Anwalt gehen, damit dieser dem Arbeitsgericht einen Brief schreibt?“

In beiden Fällen gehst du zum Anwalt. Das ist in meinen Augen bei dem geschilderten Fall übrigens eine hervorragende Idee: Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten!

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Erst vom Anwalt beraten lassen. Viel Erfolg.

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Hallo,

hast Du einen Grad der Behinderung?

&tschüß
Wolfgang

Die Frage im UP lautet ja

Wärst du bitte so freundlich und führst etwas detaillierter aus, inwieweit der

für die Antwort auf diese Frage relevant ist?

Servus,

der Grad der Behinderung ist dafür relevant, ob und was da mit den geplanten Aktionen überhaupt zu holen ist. Und natürlich hängt es davon ab, ob es Sinn hat, sie zu starten - bloß grade für Spaß kann man da zwar auch ein bissle rumrödeln, aber es gibt Leute, die z.B. lieber Buddelschiffe bauen.

Schöne Grüße

MM

Hmm…

Eine der

war ja, vom Anwalt ein Schreiben verfassen zu lassen. Du sagst also, dass es vom Grad der Behinderung abhängt, ob es Sinn hat, den Anwalt ein Schreiben verfassen zu lassen. Das kann natürlich sein, auch wenn das in meinen Augen nicht nachvollziehbar ist.

Ich halte es außerdem für äußerst unwahrscheinlich, dass es hier im Forum möglich sein wird, den Fall so detailliert zu eruieren, dass am Ende die gesicherte Aussage steht:

„Aufgrund des vorliegenden Grades der Behinderung macht es im vorliegenden Fall ganz sicher keinen Sinn, dem Arbeitgeber ein anwaltliches Schreiben zukommen zu lassen.“

Du scheinst der deutschen Sozialgerichtsbarkeit und den dito Betriebsräten von AGs mit 3.100 Arbeitnehmern nicht sehr viel zuzutrauen…

No ja - jeder wie er meint.

Schöne Grüße

MM

Schon. Jedenfalls mehr als so manchem Foristen.

darfst Du gerne abnehmen, was in seiner ViKa steht…

Winkewinke

MM

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@Albarracin nehme ich auch ab, was in seiner ViKa steht. Deswegen habe ich ihn ja auch um Erläuterung gebeten, was der Hintergrund für seine Nachfrage war.

Dich hingegen habe ich so verstanden, dass man vorliegenden Fall allein anhand des Grads der Behinderung sicher sagen kann, ob ein Brief vom Anwalt an den AG sinnvoll sein kann oder nicht. Und diese Behauptung ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.

Hallo,

der Hintergrund der Nachfrage ist, daß sich die Rechtsposoition des AN erheblich verbessert, wenn eine Schwerbehinderung/Gleichstellung anerkannt wurde. Der AG hat dann zur Sicherung der Beschäftigung bzw. des Arbeitsverhältnisses erheblich mehr Pflichten aus dem SGB IX, wenn es zB um die Organisation des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsaufgaben geht oder aber in Sachen Prävention bzw. zu beteiligende Institutionen bei einem Präventionsverfahren.
Bereits bei Antragstellung bekommt ein*e Antragstellende einen vorläufigen Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch.
Und bevor jetzt wieder das Gejammer los geht wegen angeblich ungebührlichen bzw. unzumutbaren Belastungen von AGs: Diese Pflichten sind auch mit ganz erheblichen Unterstützungsmöglichkeiten für AGs durch Reha-Träger oder Integrationsamt verbunden bis hin zu ständigen Lohnkostenzuschüssen.

Und Aprilfisch hat antürlich recht. Diese besonderen Pflichten des AG wirken sich natürlich auf das Vorgehen eines Anwalts aus - sei es zB beim Thema Annahmeverzug, sei es bei der Forderung nach Ersatzbeschäftigung oder aber auf eine evtl. Abfindung bei Auflösung.

Deswegen auch von meiner Seite der Rat an schonni, so schnell wie möglich einen Fachmenschen für Arbeitsrecht aufzusuchen. Auch wenn kein Rechtsschutz besteht, sagt ein fairer Anwalt grundsätzlich im Voraus, was an möglichen Kosten für Erstberatung und ggfs. weitere Tätigkeit entstehen können.

&tschüß
Wolfgang

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Das ist ja eine richtige Scheiß Aktion von deinem Chef…
Da solltest du auf jeden Fall gegen vorgehen und dir einen Anwalt suchen.
Damit darf der nicht durchkommen, klar dass du dir einen Anwalt nimmst.
Das ist nicht rechtens und dann soll der Chef schön Anschiss bekommen.

Hallo Wolfgang,

besten Dank für deine hervorragende Erläuterung!

Wenn @Aprilfisch das so wirklich so gemeint haben sollte schließe ich mich deiner Meinung natürlich an und gebe ihm ebenfalls recht. Ich hatte @Aprilfisch halt nur so verstanden, dass die Antwort auf die Frage, ob es überhaupt sinnvoll sein kann, einen Anwalt einzuschalten, vom Grad der Behinderung abhängt. Und es hat mir einfach nicht eingeleuchtet, warum das so sein soll.

Hallo,

danke für die Blumen.

Sei versichert, daß er das höchstwahrscheinlich genau in diesem Kontext gemeint hat, denn er hat schon genug Posts von mir zu diesem speziellen arbeitsrechtlichen Thema gelesen und auch mit mir darüber ausgetauscht, um zu wissen, was nach dieser Zusatzfrage von mir an Inhalt kommen kann.

Mal sehen, ob sich der Threadstarter nochmal rührt.

&tschüß
Wolfgang

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:+1: :+1: :+1:

Hallo und danke für die tollen Antworten. Nein, ich habe keinen Grad der Behinderung, nur Einschränkungen. Nicht lange stehen, mehr sitzen, nichts heben, keine Leitern. Da wieder eine Arbeit zu finden wird schwierig, obwohl ich nicht Aufgebe.

hallo,

zuerst einmal hast du einen Arbeitsplatz und der AG hat die Pflicht, mit Deinen Einschränkungen im Rahmen eines BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 164 Abs. 2 SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html
eine Weiterbeschäftigung zu prüfen und dafür auch Änderungen der Arbeitsaufgaben und/oder der Arbeitsorganisation in Erwägung zu ziehen.

Dann solltest Du eine Antragstellung mal in Erwägung ziehen.

Gibt es denn in deinem Betrieb eine Arbeitnehmervertretung? (BR, PR, SBV)

&tschüß
Wolfgang

Nein, es gibt keine Arbeitnehmervertretung, es waren auch nur 6 Personen beschäftigt

Hallo,

dann ab zum Fachanwalt/anwältin

&tschüß
Wolfgang