Vom Eid entbunden

Hallo !
Soldat S wurde in der DDR 1984 zur NVA eingezogen und vereidigt.
Er ist(war) ja zeitlebens an seinen Eid gebunden.
Wie ist das nun,da ja 1990 die DDR in der BRD aufging.
„Genosse“ S wurde nie von seinem Eid entbunden. Oder passierte dies automatisch ?
Ist er noch an seinen Eid gebunden oder nicht ? Oder bekommt er das noch schriftlich nach Anforderung ?

Frage nur mal so.

MfG Steffen

Hallo Steffen,

als ich 19 war, sollte ich auch so einen Eid ableisten. Aber ich konnte keine Stiefel tragen, da meine Füße verbunden waren. Also sollte ich mich mit meinen Pantoffeln irgendwo in die Nähe des Gebäudes stellen und den Eid mitmurmeln.

Hab ich aber nicht. Alle NVAler die Pantoffeln trugen, sind also schonmal fein raus.

Dann arbeitete ich einmal für eine Behörde und musste unterschreiben, dass ich keine Gefangenen freilasse. Das musste ich per Eid beschwören. Hab auch nie Gefangene freigelassen. (Waren auch keine da. Mußte telefonieren, sonst nix.)

Diese Art von Eiden ist aus meiner Sicht eher sowas, wie ein Spiel von Erwachsenen (wie beim Kinderspiel kann man die Finger hinterm Rücken kreuzen) und hat ansonsten keinerlei Gewicht.

Derlei Eide sind für mich bestenfalls ein Bekenntnis, das auch noch ohne Rücksicht auf die Meinung des Bekennenden verlangt wird. Also nix.

Sollte ich doch verpflichtet sein, aufgrund meines damaligen Eides keine Gefangenen zu befreien, bitte ich selbst die Rechtsexperten zu Wort.

Gruß!

Horst

Hallo,

Derlei Eide sind für mich bestenfalls ein Bekenntnis, das auch
noch ohne Rücksicht auf die Meinung des Bekennenden verlangt
wird. Also nix.

Einspruch, Euer Ehren!
Das mag für Dich subjektiv so sein. Aber welche Schwierigkeiten hatten z. B. die Militärs im Dritten Reich mit dem Widerstand - wegen ihres Eides. Erst über die Diskussion über das Recht zum Tyrannenmord sahen sie sich legitimiert, wenn ich das recht verstehe.
Ich möchte mir auch nicht vorstellen - und ihnen unterstellen -, dass alle Beamten ihren Diensteid so als nix auffassen.
In der Ausgangsfrage ist doch auch der Eid ernstgenommen, sonst wäre ja die ganze Frage sinnlos. Du ziehst der Frage den Boden unter den Füßen weg.
Wie ist das nun mit dem Eid des Soldaten von damals?

Beste Grüße!
H.

Hallo!

Ist er noch an seinen Eid gebunden oder nicht ? Oder bekommt
er das noch schriftlich nach Anforderung ?

Die Frage ist doch, welche Qualität und welche Bedeutung ein solcher Eid rechtlich gesehen hat. Im Beamtenrecht ist der Eid Voraussetzung für die Verbeamtung. Da wird dann geschworen, dass man die das Grundgesetz und die Gesetz achten und seine Dienstpflichten erfüllen wird.
Eine unmittelbare Folge hat aber der Eid nicht. Ich denke, es soll demjenigen, der diesen Eid leistet (es sind ja nicht viele Menschen in Deutschland, die in ihrem Leben mal einen Eid leisten müssen, eigentlich nur die Beamten, die Soldaten außer den Grundwehrdienstleistenden, die Richter, die Bundesregierung und der Bundespräsident…mehr fällt mir jedenfalls nicht ein) seine Pflichten verdeutlichen, sonst nichts. Wenn er gegen seine Pflichten verstößt, macht er sich u.U. strafbar. Diese Strafbarkeit hat aber mit dem Eid nicht viel zu tun. Das sieht man schon daran, dass auch Angestellte im öffentlichen Dienst die meisten besonderen Delikte wie Bestechlichkeit, Vorteilsnahme etc. begehen können. Die leisten keinen Eid, müssen aber die gleichen Konsequenzen tragen.
Ich denke der Eid hat also weniger eine rechtliche als viel mehr eine traditionelle und feierliche Komponente und Bedeutung.

Florian.

Hallo Hannes,

In der Ausgangsfrage ist doch auch der Eid ernstgenommen,
sonst wäre ja die ganze Frage sinnlos. Du ziehst der Frage den
Boden unter den Füßen weg.

Gut, versuch ich es nochmal ernsthaft:

Wenn das, worauf man seinen Eid geleistet hat, gar nicht mehr existiert, dann kann man auch nicht mehr an den Eid gebunden sein (und es ist auch keiner mehr da, der einen „Eidesbruch“ ahnden könnte).

Fühlt sich derjenige weiterhin an den Eid gebunden - aus Ehrgefühl oder Treue quasi „über den Tod hinaus“ - dann kann er dies soweit auch äußern oder entsprechend handeln, wie es nicht gegen die neuen Verhältnisse - insbes. natürlich Gesetze - verstößt.

Ist der Eid als unsittlich anzusehen, dann hat er rückwirkend eh keine Bindung mehr - sonst müssten sich viele ehemalige Wehrmachtsangehörige dieselbe Frage stellen.

Gruß!

Horst

oT

Wenn er gegen seine Pflichten verstößt, macht er sich

u.U. strafbar. Diese Strafbarkeit hat aber mit dem Eid nicht
viel zu tun. Das sieht man schon daran, dass auch Angestellte
im öffentlichen Dienst die meisten besonderen Delikte wie
Bestechlichkeit, Vorteilsnahme etc. begehen können. Die
leisten keinen Eid, müssen aber die gleichen Konsequenzen

Hallo Florian,
übersiehst Du hier nicht doch etwas im Ernstfall ganz Wesentliches: das Disziplinarrecht, dem der vereidigte Beamte unterliegt. Das führt dazu, dass er bei Verstößen, auch außerhalb des Dienstes und der Dienstpflichten, ein zweites Mal zur Rechenschaft gezogen werden kann, vom Disziplinargericht: mit Konsequenzen bis zu Gehaltskürzung, Rückstufung, Entfernung aus dem Dienst und Verlust der Ruhestandsbezüge.
Oder sehe ich das falsch?

Beste Grüße!
H.

S hat einen Eid auf die DDR abgelegt. Die DDR gibt es nicht mehr. Also hat sich der Eid erledigt.

Gruss Brunodererste

Hallo!

übersiehst Du hier nicht doch etwas im Ernstfall ganz
Wesentliches: das Disziplinarrecht, dem der vereidigte Beamte
unterliegt.

Natürlich unterliegt der Beamte dem Disziplinarrecht. Aber nicht, weil er gegen seinen Eid verstößt hat ein Dienstvergehen Konsequenzen, sondern weil der Beamte eine Dienstpflicht verletzt. Das kann man sich ja prinzipiell auch ohne Eid vorstellen. Der gehört zwar zum konstituierenden, zum Statusbegründenden Akt, entfaltet aber danach meiner Meinung nach keinerlei Wirkung mehr. Insbesondere nicht, wenn man aus dem betreffenden Dienstverhältnis ausscheidet und schon gar nicht, wenn der Staat, zu dessen gunsten man einen Eid geleistet hat, aufgehört hat zu existieren.

Florian.

Hallo Florian!

Natürlich unterliegt der Beamte dem Disziplinarrecht. Aber
nicht, weil er gegen seinen Eid verstößt hat ein
Dienstvergehen Konsequenzen, sondern weil der Beamte eine
Dienstpflicht verletzt.

Ich habe doch ausdrücklich Bezug genommen auf eine Straftat AUSSERHALB der Dienstpflichten. Folgt nicht ab einer betimmten Strafhöhe automatisch auch ein Disziplinarverfahren? Mit welcher anderen Begründung als mit der beschworenen besonderen Gestzestreue des Beamten?
Beste Grüße!
H.

Hallo Hannes,

Folgt nicht ab einer betimmten
Strafhöhe automatisch auch ein Disziplinarverfahren? Mit
welcher anderen Begründung als mit der beschworenen besonderen
Gestzestreue des Beamten?

Hier in NRW aufgrund des Landesdisziplinargesetzes - nicht aufgrund des Eides.

Ich war übrigens nie Beamter, musste aber einen Eid leisten, weil ich für ein bestimmtes Amt arbeitete. Das war alles andere als feierlich, sondern eher zwanglos und albern. Insofern ist dann eben auch fraglich, wie ernst man sowas dann noch selber nimmt (z.B. meine erste spontane Antwort hier).

Das mit dem Befreien von Gefangenen wäre eh strafbar gewesen, wenn ich überhaupt welchen begegnet wäre. Da dieser Eid so meschugge pauschal für alle Situationen gehalten wurde, war er nur lächerlich. Will sagen: Was strafbar ist, ist auch ohne Eid strafbar und die Art der Eidablegung erinnert eher an irgendwelche AGB oder Vertragsbeilagen, die wenig Feierliches an sich haben.

Gruß!

Horst

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Hallo!

nur lächerlich.

Also ich bin ja nun auch im Justizdienst und auch ich bin nicht vereidigt worden, ich bin verpflichtet worden nach dem Verpflichtungsgesetz. Das hat einzig und allein den Zweck, dass ich bestimmte Straftaten begehen kann, die ich nur begehen kann, wenn ich für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet bin. Da ich nunmal kein Beamter bin, muss man also diesen Weg der Verpflichtung gehen. Will meinen: Jemandem irgendwie besondere Pflichten aufzuerlegen, etwa durch eine Verpflichtung wie ich sie erwähnt habe, mag albern erscheinen, ist aber dann nicht mehr lustig, wenn man sich einem Strafverfahren ausgesetzt sieht, in dem es um Straftaten geht, die man vor dieser Verpflichtung gar nicht begehen konnte, Aktenunterdrückung etwa.

Florian.

Ich beschwöre und beeide niemals etwas.
Sollte mir jemand nicht glauben wollen, nur weil ich mich nicht in
bunte Beschwöhrungformeln und magische Handbewegungen ergehe,
so ist das sein Problem.
Würde ich es ausnahmensweise doch einemal tun, z.B aus Jux, dann nur
bezogen auf irgendetwas, was es nicht gibt. Z.B. auf irgendeinen „Gott“.