Vom eigenen Besitz verweisen?

Ein liebes Hallo

Nachbar fühlt sich gestört, da am Wochenede einmal pro Nacht auf dem Benachbartem Hof, seinem Schlafzimmer zugewannt, Autos geparkt und Türen geschlossen werden. (4Uhr Nachts) Das Fahrzeugt verfügt über eine Auspuff Anlage die nur mit ABE ohne eintragung betrieben wird.

Einen Aussprache ist leider nicht möglich da er als ehemaliger Stadtangestellter alles und jeden Maßregelt und natürlich in allem und immer Recht hat!

Kann man das einfahren des eigenen Grundstücks verbieten? Auch wenn es sich nicht um provoziertes sondern Notwendiges Verhalten handelt?

Der Versuch der Rücksichtnahme durch rausnehmen des Ganges und möglichst wenig Gas scheiterte und jetzt soll es zu einer Anklage kommen.
Mit dem Ziel das Parken auf eigenem Grundstück nach 22 Uhr zu verbieten!
Danke für die Hilfe

Hallo,

tut mir leid, da kann ich auch nicht weiterhelfen.
Aber dass das nervt kann ich mir schon vorstellen.

Schönen Tag noch,

Tante Chester

Hallo,

meine Ausführungen erfolgen natürlich ohne jegliche Gewähr und nach bestem Wissen.

Meiner Meinung nach kann das Einfahren auf das eigene Grundstück nicht verboten werden, weil sich ein Nachbar dadurch gestört wird.

Nach der StVO ist es lediglich verboten, unnötigen Lärm mit dem Auto zu verursachen (lautes Türen zuschlagen, Motor unnötig laufen lassen oder aufheulen lassen). Der normale Betrieb des Fahrzeugs ist jedoch zu jeder Zeit erlaubt.
Wenn die Abgasanlage ohne Eintragung und nur mit ABE gefahren werden darf, wird das ebenfalls kein Problem sein.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Hallo,

wie ist das Thema denn aus gegegangen? Ich kann hier leider keine Unterstützung geben.

LG Michael