Hallo zusammen,
Einzelunternehmer X möchte nun mitten im Jahr mit Einzelunternehmer Y (der sich gerade erst selbständig macht und bisher über keine Einnahmen und Ausgaben verfügt) eine GbR gründen.
Die Frage ist nun, was mit der bisherigen Buchhaltung von X passiert.
Mal angenommen X hat im laufenden Jahr 10.000€ eingenommen und 3.000€ ausgegeben.
Wenn er nun die GbR gründet- was passiert damit?
Muss X dann quasi seine Buchhaltung als Einzelunternehmer abschliessen und mit Y eine „neue“ anfangen, in der er dann seine bisherigen Einnahmen als Gewinne mit einbringt und die Ausgaben auch entsprechend aufgeteilt werden?
Oder steigt Y „in die Buchhaltung des X“ ein?
Kurz gefasst: Sind die bisher verdienten 10.000€ dann aus Einkommensteuer-Sicht das Einkommen des Einzelunternehmers X welches dann um die Anteile der Einnahmen der GbR ergänzt wird oder hätte (wenn die Teilnehmer gleichberechtigt sind) X dann nur noch 5000€ bisher verdient und Y entsprechend auch 5000€?
Was passiert mit den bisherigen Umsätzen aus EkSt-Sicht, wenn ein Einzelunternehmer mitten im Jahr zur GbR wird?
Vielen Dank für eure Antworten,
yummi