Vom Finanzamt betrogen - wer ist zuständig?

Man wurde offensichtlich mehrfach vom Finanzamt betrogen indem vielfach keine Steuerbescheide und auch keine Mahnungen zugeschickt wurden. Dafür kam jeweils nach geraumer Zeit gleich ein Inkassobeamter und verlangte für seine Tätigkeit einen immensen Säumniszuschlag.
Diese Abzocke von Säumniszuschlägen scheint bei dem Finanzamt die Regel zu sein.
Wo kann man Strafanzeige erstatten?
Bei der Staatsanwaltschaft, einer Finanzaufsicht oder besser über einen Steuerberater?
Wem ist schon gleiches passiert?

Wo kann man Strafanzeige erstatten?
Bei der Staatsanwaltschaft,

Genau.

einer Finanzaufsicht oder besser

Die nehmen beschwerden entgegen, aber keine Strafanzeigen.

über einen Steuerberater?

Das ist der beste Weg. Aber Vorsicht, der zockt einen auch ab, der will für seine Arbeit nämlich Geld sehen.

Wenn man für eine Arbeit Geld nimmt, ist das nicht „abzocken“!

Außerdem ist die Fragestellung so schwammig, dass man nur vermuten kann: der Stpfl. hat wohl seine steuerlichen Pflicgten nichjt erfüllt, keine Post geöffnet und wundert sich dann, dass gepfändet wird!

E.

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Hallo,

Steuern fallen in die Kategorie Bringschulden, Der Steuerpflichtige muss die Termine wann die Steuern fällig sind selber im Auge haben und entsprechend ohne Aufforderung zahlen. Macht er das nicht, kommt einer der gegen einen Unkostenbeitrag das Geld holt.

Manche Finanzämter schicken Hinweise z.B. die Kfz-Steuer ist dann und dann fällig, sie müssen es aber nicht. Sie können auch einfach nach Fälligkeit den Mann mit dem Koffer vorbeischicken.

Gruß

hartmut

Hallo,

das Finanzamt schickt Mahnungen mit gleichzeitiger Androhung der Zwangsvollstreckung, aber nur einmal, denn Steuerschulden sind auch bei einem Widerspruch zu zahlen (der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung). Es geht dann sofort „zur Sache“.
Allerdings glaube ich nicht, dass dann ein Inkasso mit massiven Säumniszuschlägen erfolgt.
Die Finanzbehörden erstellen selbst einen Vollstreckungstitel und haben eigene Vollstreckungsbeamte. Mit Inkasso ist da nichts. Kann es sein, dass da vielleicht irgendein unseriöses Unternehmen im Windschatten der Finanzbehörden auf Dummenfang ist?
Nebenher, wenn es sich tatsächlich um Fehler der Finanzverwaltung handelt, Widerspruch einlegen, einfach mal mit dem Sachbearbeiter sprechen und zumindest die Aufschieb ung der Vollziehung aushandeln. Die Finanzbehörden sind nämlich auch nicht daran interessiert, Steuerpflichtige zunächst zur Kasse zu bitten und dann mit Zinsen zurückzuzahlen.

Gruss

Iru

Hallo,

Betrug im strafrechtlihcen Sinne liegt hier seitens des Finanzamts nicht vor.
Wenn ein Steuerbescheid dem Adressaten nicht zugestellt wurde, sprich dieser ihn nicht erhalten halt, ist er nicht wirksam bekanntgegeben und entfaltet damit gegenüber dem Steuepflichtigen keine Wirkung.
Folge: Der Steuerpflichtige muss, bis ihm ein Bescheid wirksam bekanntgegeben wurde, nichts zahlen. Damit können natürlich auch keine Säumniszuschläge entstehen.
Öffentliche Zustellung lassen wir hier mal weg, dass geht nur, wenn die Anschrift des Steuerplfichtigen nicht bekannt ist, und da ihn der Vollzieher gefunden hat, scheidet diese Möglichkeit wohl aus.

ABER:
Wenn das Finanzamt Steuerbescheide erlassen und verschickt hat, geht es natürlich davon aus, dass diese den Empfänger auch erreichen, deshalb leitet es, wenn zu lange keine Zahlung eingeht, Vollstreckungsmaßnahmen ein, allerdings über die Vollstreckungsabteilung des Finanzamts. Hier kommt dann ggf. der Vollziehungsbeamte vorbei, auf keinen Fall ein Inkassobüro. Wenn wirklich ein Inkassobüro da war, dann liegt höchstens ein Betrug(sversuch) seitens dieses Unternehmens vor.

Man sollte in so einem Fall schleunigst sein zuständiges Finazamt verständigen und ihm den Sachverhalt schildern (gaaanz ruhig, ohne Betrugsvorwürfe), dieses wird dann ggf. die korrekte Zustellung der Beschiede veranlassen, vorherige Vollstreckungsmaßnahmen aufheben und die Säumniszuschläge stornieren.
Stellt sich dabei raus, dass das Finanzamt von nichts weiß, sollte man das Inkassobüro bei der Polizei/Staatsanwaltschaft anzeigen.

LG,
Markus