Vom Freelancer zur arbeitslosen Mutter

Komplizierte Situation: Man ist freiberuflich aber der Hauptauftraggeber wird bald weg brechen. Neue Kunden stehen leider noch nicht Schlange. Und dann kommt der Knall: SCHWANGER!
Jetzt meine Frage: Wann sollte man sich spätestens arbeitslos melden, um Erziehungsgeld/Sozialhilfe oder ähnliches zu bekommen? Auf was hat man denn noch Anspruch, wenn es kein Arbeitslosengeld gibt? Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank.

Linda

sofort.

Du solltest Dich sofort mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzten und Dich arbeitssuchend melden.

Gruß

Peter

Komplizierte Situation: Man ist freiberuflich aber der
Hauptauftraggeber wird bald weg brechen.

das kann kommen wie ein Knall. Aber nicht das folgende, oder?

Neue Kunden stehen
leider noch nicht Schlange.

Man darf sich nicht von einem Auftraggeber abhängig machen. also los und neue Kunden suchen, denn die kommen nicht von alleine.

Und dann kommt der Knall:
SCHWANGER!

Bist du nicht aufgeklärt oder warum kommt das wie ein Knall? Wer selbständig ist, sollte auch sein Privatleben planen!

Jetzt meine Frage: Wann sollte man sich spätestens arbeitslos
melden,

Lt. neuestem Gesetz, muss man sich arbeitssuchen melden sobald absehbar ist, daß der Fall der Arbeitslosigkeit eintritt.

um Erziehungsgeld

ist unabhängig von dem Status und wird vom einkommen des vorletzten Jahres berechnet.

Sozialhilfe oder ähnliches zu
bekommen?

Wieso Sozialhilfe? Hast du während deiner Selbständigkeit keine Rücklagen gebildet für eine Flaute oder diesen Fall?

Auf was hat man denn noch Anspruch, wenn es kein
Arbeitslosengeld gibt?

ALG wirst du nur bekommen, wenn du innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 12 onate soz.-Pflichtig beschäftigt warst. sonst gibt es werder ALG noch ALhi.

Kennt sich jemand damit aus?

Wende dich direkt an das Sozialamt und lass dich beraten, weil jedes Soz.-Amt selbständig und frei entscheidet, wie es in solchen Fällen verfährt.

PS: Man kann auch mit Kind als Frau selbständig sein, insbesondere als Freelancer. Kinder sind keine Krankheit, kein Arbeitshindernis und brauchen nicht 25 Stunden am Tag betüdelt und beaufsichtigt werden.

gruss