Hallo liebe Wissenden,
leider bin ich bei meinen ausführlichen Recherchen nie auf eine wirklich klare Antwort gestossen und hoffe sie nun von einem von euch zu bekommen.
Ich bin bisher seit ca 2 Jahren freiberuflich tätig (in einem kleineren Rahmen) und möchte nun aber meinen Tätigkeitsschwerpunkt verlagern, so dass ich von der Freiberuflichkeit in eine gewerbliche rutsche.
Da z.B. die Befreiung der Rentenversicherungspflicht nur in den ersten Jahren möglich ist und auch andere Vergünstigungen nur für „Frischlinge“ gelten, würde ich am liebsten meine Freiberuflichkeit aufgeben und ein Gewerbe gründen um neu anfangen zu können.
Inwiefern ist dies nun möglich? Gelte ich dann z.B. bei der Rentenkasse als neues Unternehmen oder bin ich für die dann seit Jahren selbständig und habe mich nur unternehmerisch verändert?
Reicht es dem Finanzamt zu melden, dass man die Freiberuflichkeit aufgibt und ihnen eine EÜR vorzulegen und dann beim Gerbeamt ein Gewerbe anzumelden und schon ist man wieder im Status des Existenzgründers? Meine Steuernummer müsste ich doch eigentich behalten, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe,
bytheway
Hallo bytheway,
mir scheint du befindest dich in einem Irrtum.
Laut deiner ViKa bist du Student und verdienst „nebenher“ Geld mit Webprogrammierung.
Nach allem was ich weiß ist das aber keine freiberufliche, sondern eh schon eine gewerbliche Tätigkeit, nur halt als „Nebengewerbe“.
Gruß
WB
Die Programmierung ist Hobby, Geld verdiene ich mit Webdesign, das alleine ist schon freiberuflich, nur möchte ich jetzt auch beruflich gerne Programmierung anbieten und das würde dann zu einem Gewerbe.
Hat jemand Erfahrung damit, ob man freiberuflichkeit abmelden und Gewerbe anmelden kann und dann quasi neuanfängt oder wird das von Finanzamt und Rentenkasse dann nur als Veränderung gewertet und man bekommt keinen Existenzgründer-Status?
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Hi,
Die Programmierung ist Hobby, Geld verdiene ich mit Webdesign,
das alleine ist schon freiberuflich,
Sorry, aber ein Finanzamt könnte das anders sehen: http://www.traum-projekt.com/traum-quelle/traum-star…
mfg Ulrich
Servus,
wahrscheinlich sieht man das bereits ein paar Veranlagungszeiträume lang anders. Steht im Einkommensteuerbescheid.
Das Scharmante an dieser Stelle ist, dass man, wenn keine GewSt anfällt, die Klassifzierung der Einkünfte als gewerblich nicht zum Gegenstand eines Einspruchsverfahrens machen kann, weil keine Beschwer vorliegt.
Schöne Grüße
MM