Vom Gericht eine Summe mit Zinsen zugesprochen,

Guten Tag und frohes neues Jahr,
wenn jemand in einem Zivilprozess ein Urteil zu seinen Gunsten mit einer Schadenssumme von zum Beispiel 15000 Euro nebst 10% Zinsen zugesprochen bekommt, der Schuldner aber erst nach 4 Jahren zahlt, werden dann auch Zinseszins berechnet oder nur der einfache jährliche Zinssatz mal 4 Jahren?
Wer hat eine Antwort?

sicher mit Zinseszins
gruß tom

Aber auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn, und spricht § 289 BGB nicht dagegen?

Levay

Aber auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn, und spricht
§ 289 BGB nicht dagegen?

Levay

Und BGB §249 besagt, im Abs.(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

würde ich so verstehen, dass wenn der Schuldner sofort nach Urteilswirksamkeit die Schulden bezahlt hätte, der Gläubiger den Geldbetrag bei einem Geldinstitut anlegen hätte können und so über 4 Jahre Zinsen und Zinseszinsen bekommen hätte. Da der Schuldner aber erst 4 Jahre später gezahlt hat, müßte er dann nicht auch die Zinseszinsen zahlen, um so einen Zustand herzustellen, als wenn der zu schuldende Betrag sofort bezahlt hätte?

  • Ich weiß nicht was in einem solchem Beispiel anzuwenden wäre -

Wen ein Schaden konkret nachweisbar ist, dann kann er auch eingefordert werden; das steht in § 289 BGB ja sogar ausdrücklich drin. Auf diesem Umweg kann man theoretisch auch zum Zinseszins kommen.

Ob allerdings im Rahmen von § 249 BGB der voraussichtliche Zinsgewinn berücksichtigt wird, weiß ich gerade nicht. Klar ist der Fall nur, wenn der Gläubiger selbst Zinsen zahlen muss, weil er in Höhe der Forderung selbst einen Kredit nehmen musste.

Levay

Oh! Mein! Gott!
Jetzt mal ehrlich: Hast Du nicht Lust, Dir irgendein anderes Brett zu suchen, in dem Du Dein Unwesen treiben kannst? Was bringt es Dir, hier eine Fehlinformation nach der anderen zu hinterlassen?

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Huhu!
Ich werfe mal § 291 S. 2 ZPO in den Ring.

Erstmal vielen Dank für eure Meinungen… Ich sehe schon, auch das ist wie so viel im Rechtswesen, nicht eindeutig zu klären. Und muß wieder einmal von einem Richter entschieden werden.

Moralisch gesehen müßte der Schuldner, der mutwillig die Zahlung des zu schludenen Betrags über Jahre hinauszögert, bis es zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks kommt, auch die Zinseszinsen zahlen, weil der Gläubiger schon 4 Jahre lang den Betrag hätte anlegen können und so auch über 4 Jahre für die ereichten Zinsen wiederum Zinsen bekommen hätte…

Kenne ich - aber ich habe jetzt nicht ganz verstanden, was du mir damit sagen willst.

Levay

Erstmal vielen Dank für eure Meinungen… Ich sehe schon, auch
das ist wie so viel im Rechtswesen, nicht eindeutig zu klären.

Doch, mir fehlt nur gerade die Literatur, ich kann nicht nachschlagen.

Levay

Kenne ich - aber ich habe jetzt nicht ganz verstanden, was du
mir damit sagen willst.

Levay

:wink: Hmmm… verstehe ich jetzt nicht… Ich habe mich für eure Antworten und Meinungen bedankt und festgestellt, dass meine Frage nicht eindeutig zu beantworten ist…
Oder meinst Du mich garnicht?

Nee, wenn er mir antwortet, dann meint er wohl mich.

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Hallo worldwidefab,

Jetzt mal ehrlich: Hast Du nicht Lust, Dir irgendein anderes
Brett zu suchen, in dem Du Dein Unwesen treiben kannst?

macht er doch schon. Du hättest wohl eher ein anderes Forum vorschlagen sollen.

Gruß

Joschi

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Ohne jegliche Wertung
Hallo Levay,

ist jetzt nicht negativ gemeint - ich musste nur schmunzeln
Ein nicht unwesentlicher Unterschied zwischen Juristen und Cockpitbesatzungen.
Die Einen können sagen:

Doch, mir fehlt nur gerade die Literatur, ich kann nicht nachschlagen.

Ich sehe da morgen oder übermorgen mal nach

Die Anderen müssen ihre Entscheidungen innerhalb Sekunden oder Minuten treffen.

Weiterhin frohes Neues
R