Vom Gewerbe zur Selbstsaendigkeit?

Hallo,

mal angenommen, ich habe ein Gewerbe angemeldet um neben der normalen Arbeit ein wenig Geld zu verdienen. Alles ist gemeldet und nix wird verheimlicht.

Nun floriert mein Gewerbe und es kommt der Zeitpunkt, an dem meine Freizeit nicht mehr ausreicht um alles abzudecken.

Nehmen wir mal an, ich wuerde mich dann gegen einen Beruf und fuer meine Nebentaetigkeit entscheiden. Dann kommt es ja anfangs zu einem sehr hohen Verdienstausfall, den ich auch nicht unbedingt so decken koennte. Ich geh zwar davon aus, dass meine Nebentaetigkeit mir mal das taeglich Brot liefern koennte, aber bis dahin ists noch nen bisschen.

Was macht man da? Gibt es sowas wie Bafoeg fuer Traeumer =:wink: Oder andere Foerderarten? Oder muss man einen Kredit bei einer Bank aufnehmen? Es waere kein Geschaeftskredit, da ich das Geld nicht in Maschinen oder aehnliches investiere, sondern ausschliesslich in meine persoenliche Lebensgestaltung.

Danke und Ciao! Bjoern

Hallo Bjoern!

Also da gibt es vielleicht mehrere Möglichkeiten. (Wenn wir jetzt erstmal ausschließen, daß dir jemand einen „Geschäftskredit“ zur Erhaltung deines Lebensstandarts gibt:
1.Versuche deinen „Hauptjob“ solange weiter zu führen, bis du genügend Geld zurückgelegt hast, um mindestenst ein Jahr lang das benötigte Geld daraus aufzustocken und dann leg los.
2.Überleg dir, ob es möglich ist, daß dir eine offizielle 400.-€Kraft (kostet dich ca.500.-€) die Arbeit, die du nicht mehr alleine schaffst erledigen kann. So hättest du die Möglichkeit, deine Geschäft weiter aufzubauen (ohne deinen Hauptjob zu kündigen) und solange zu warten, bis dein Geschäft genügend abwirft.
3.Da du Dein Gewerbe bereits angemeldet hast, bekommst du keine Förderung mehr durch öffentliche Hand (die hätten ganz gerne immer vorher Bescheid). Nichts desto trotz, ist es eine Rechenaufgabe, sich arbeitslos zu melden (Höhe des ALG -wenn Anspruch gegeben- ausrechnen) und das Gewerbe als Nebentätigkeit anzugeben. Du darfst zusätzlich zu deinem ALG pro Monat 165.-€offiziell dazuverdienen. Abgezogen werden von deinem Verdienst (im Nebengewerbe) die notwendigen Aufwendungen (Fahrgeld/Büromaterial/usw.) der Rest wird dann auf´s ALG angerechnet. Kann sich ggf. lohnen, da vom AA (AfA) die Krankenkasse und die Rentenversicherung weitergezahlt werden. Solange du bei der BfA (oder LVA) Pflichtbeiträge zahlst (als Angestellter oder Arbeitsloser) bist du auch weiterhin gegen Berufsunfähigkeit versichert. - Nach der letzten Pflichteinzahlung übrigends auch noch zwei weitere Jahre-. Letztlich also alles eine Frage des Rechnens.
Viel Glück
Kirsten

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Zusätzliche Alternative:

Den bisheriegen Haupt-Job in halbtags ändern.

Gruß JK

Hallo,

mal angenommen, ich habe ein Gewerbe angemeldet um neben der
normalen Arbeit ein wenig Geld zu verdienen. Alles ist
gemeldet und nix wird verheimlicht.

Nun floriert mein Gewerbe und es kommt der Zeitpunkt, an dem
meine Freizeit nicht mehr ausreicht um alles abzudecken.

Hallo Björn,

wie sieht es denn in Deinem Hauptjob aus? Bist Du da voll ausgelastet oder hat Dein Arbeitgeber eh nich genug Aufträge um alle seine Angestellten auszulasten.
Dann könntest Du mal mit Ihm darüber reden ob Du Deine Arbeitszeit reduzierst oder gleich nur noch als selbständiger für Ihn arbeitest. Das bedeutet natürlich ein nicht unerhebliches Risiko für Dich, Du solltest das ganze also sehr gut überlegt haben.

Grüße
Chris

Bloß nicht!
Hallo Kirsten,

Deine Tips Nr. 1 und 2 sind ok, das hätte ich auch geraten.

Aber zu 3. kann ich nur sagen: Finger weg!

Was soll denn so ein Rat? Einfach so, ohne Not, sich aus dem ALG-Topf bedienen? Ja, gehts noch?

Sozialschmarotzer wäre an dieser Stelle die richtige Bezeichnung.

Wenn einer die Idee, die Kraft, die Fähigkeiten hat, sich selbständig zu machen, dann soll er das tun, Gratulation an jeden, der es schafft. Und wenn sich die Idee partout nicht ohne Hilfe von aussen durchführen läßt, gerne, bin ich auch noch dabei. Aber Überbrückungsgelder, ALG, etc. sollten wirklich denen vorbehalten bleiben, die die Wahl haben, weiterhin arbeitslos zu sein oder endlich wieder eine Arbeit zu haben, mit der sie sich selbst ernähren können.

Darum nochmal mein Rat, konform mit Deinen ersten beiden und den anderen Antworten: Entweder um einen Bankkredit kümmern und den dann ehrlich abbezahlen, wenn die Bude floriert. Oder solange angestellt bleiben, bis die Ersparnisse reichen. Alles andere ist unseriöser Kokolores. Und für den jungen Existenzgründer mental mehr als unbefriedigend, wenn er sein Geschäft von der „Stütze“ anschieben muß.

Kopfschüttelnde Grüsse
Bonsai

Hallo Kirsten,

Deine Tips Nr. 1 und 2 sind ok, das hätte ich auch geraten.

Aber zu 3. kann ich nur sagen: Finger weg!

Was soll denn so ein Rat? Einfach so, ohne Not, sich aus dem
ALG-Topf bedienen? Ja, gehts noch?

Sozialschmarotzer wäre an dieser Stelle die richtige
Bezeichnung.

Kurze Info: Hallo Bonsai!

Nicht, daß wir uns hier falsch verstehen: erstens hat es seinen Grund, das der Vorschlag an dritter Stelle steht! Zweitens rate auch ich nicht zum „Sozialschmarotzertum“. Sollte der/die Betreffende diese Möglichkeit tatsächlich in Betracht ziehen, bedeutet dieses das er/sie auch rechnent. Unterm Strich lohnt sich diese Variante finanziell zu 95% nie. Unabhängig davon, das der Anspruch dadurch aufgebraucht wird und für den tatsächlichen Notfall dann nicht mehr verfügbar ist.
Drittens: Es ging um „Möglichkeiten“. Es macht Sinn, so viele Möglichkeiten wie irgend möglich zu kennen. Die Entscheidung die getroffen wird, richtet sich eh nach Einstellung, Fähigkeiten, Charakter, usw. und wird letztlich immer vom Betreffenden selber getroffen.
Da keine Angaben darüber verfügbar waren, wieviel mit dem Nebengeschäft verdient wird, kann ich es nur als eine (und wahrlich nicht als die beste) Möglichkeit aufzählen.
Hoffe, daß Mißverständniss aufgeklärt zu haben.
Danke aber für den Hinweis, daß mein Text vielleicht in den falschen Hals gekommen sein könnt.
Gruß
Kirsten

Das ist keine Möglichkeit
Hallo nochmal, Kirsten,

Nicht, daß wir uns hier falsch verstehen: erstens hat es
seinen Grund, das der Vorschlag an dritter Stelle steht!

Ok, aber auch an zwanzigster Stelle hätte ich das kritisiert :wink:

Zweitens rate auch ich nicht zum „Sozialschmarotzertum“.

Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen. Aber:

Sollte der/die Betreffende diese Möglichkeit tatsächlich in
Betracht ziehen, bedeutet dieses das er/sie auch rechnent.

Das darf unter Einbeziehung aller Parameter niemals eine Option sein. Die soziale Absicherung durch staatliche Mittel (und die damit verbundenen Beitragssätze)ist auf der Basis kalkuliert, dass Menschen schuldlos in Not geraten. Jeder, der leichtsinnig, fahrlässig oder vorsätzlich eine bezahlte Beschäftigung aufs Spiel setzt, handelt diesem Prinzip zuwider und beeinflußt das System negativ.

Danke aber für den Hinweis, daß mein Text vielleicht in den
falschen Hals gekommen sein könnt.

Nicht nur der falsche Hals, es ist einfach die falsche Ecke. Es handelt sich hier schlichtweg um eine moralische Frage.

Gruß
Bonsai