Vom Handyvertrag zurücktreten, falsche Beratung?!

Hallo,

ich wende mich wieder einmal zuversichtlich an Euch. Also, wenn man den Handyanbieter wechselt (der alte bietet nicht alle Konditionen wie der neue, zumal alles überteuert)und man mit dem neuen nur Stress hat, kann man dann wieder zurücktreten? Das Handy ist allein Gegenstand, es gibt keinen PC oder sonstiges, also ist Internet auch sehr wichtig! Es ist eine Flat wo alles inklusive ist, SMS, Telefonate und Internet. Erst funnktionierte das Internet garnicht oder wenn dann mal sehr schleppend(Das war beim alten Anbieter anders!). Nach einem Anruf der Servicehotline kam eine Konfigurations SMS und das Internet war schnell und gut. Dann funktionierte das Internet mal wieder 1,5 Tage garnicht. In der Zeit ging man über das Heim-W-Lan-Netz online. Nach einem wiederholten Gespräch in dem Shop des Vertragsabschlusses versicherte man das das Netz irgendwelche Probleme habe aber in 1-2 Stunden wieder gehen würde. Das war auch der Fall. Nun kam eine Nachricht auf’s Handy das die Karte gesperrt wird und man soll wieder die kostenpflichtige Rufnummer wählen. Ein kurzer Blick auf den Kostencheck im Internet: 230€ Kosten sollen schon verursacht sein durch Internet. Also wieder in den Shop. Der Verkäufer dagte das kann nur ein Fehler sein, rief seine Hotline an und die meinten das läge an der „illegalen“ Nutzung des Handys als Router in Verbindung mit einem PC. Nur habe man keinen. Aber ein kompetenter Gesprächspartner war auch nicht gegenwärtig. Nach Absprache mit dem Verkäufer sollte eine Benachrichtigung kommen was nun Sache ist in der letzten Endes stand das ohne aktuelle Rechnung nicht gehandelt werden kann und somit bleibt die Karte erstmal deaktiviert. Kein Internet, kein Telefon, keine SMS. Nun die Frage, kann man in diesem Fall fristlos kündigen wenn der Vertrag erst 1,5 Wochen besteht? Wenn ja in welcher Form kündigen? Schriftlich per Einschreiben? Was muss drin stehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Liebe Grüße

Also,
wenn man den Handyanbieter wechselt (der alte bietet nicht
alle Konditionen wie der neue, zumal alles überteuert)und man
mit dem neuen nur Stress hat, kann man dann wieder
zurücktreten?

Man kann zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt.
Dazu schaut man sich erstmal die Leistungsbeschreibung an, denn gerade bei Funknetzen ist nie eine 100%ige Abdeckung oder gar 100%ige Verfügbarkeit garantiert.

Wenn die Leistungsbeschreibung nicht erfüllt wird, dann kontaktiert man (am besten schriftlich) den Anbieter und bittet um Abhilfe.

Wenn dann immer noch die Pflichten des Anbieters nicht erfüllt werden, dann kann man vorzeitig kündigen.

Die nachfolgende Beschreibung kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn eine sog. „Flat“ besteht, dann können keine Kosten für die Internetnutzung entstanden sein.

Hallo,
das:

Man kann zurücktreten, wenn der Vertragspartner seine Leistung
nicht erbringt.

ist aber heftig missverständlich. Da man eben nicht zurücktreten kann. Wie Du selber schreibst:

Wenn dann immer noch die Pflichten des Anbieters nicht erfüllt
werden, dann kann man vorzeitig kündigen.

das ist nämlich was ganz anderes.
Gruß
loderunner (ianal)