hallo,
ich habe folgendes problem:
2004 habe ich mir eine steuernummer geholt, um freiberuflich nebenberuflich tätig zu sein als grafikerin. nebenbei habe ich meinen kleinen sohn erzogen und bekam hartz4. 2008 habe ich geheiratet und noch ein kind bekommen. das gehalt meines mannes wurde mir natürlich auf das hartz 4 angerechnet. logisch. inzwischen verdient mein mann ziemlich gut, so dass wir noch 200 euro hartz4 bekommen. ab januar habe ich einen krippenplatz für den lütten und möchte hauptberuflich freiberuflich als grafikerin arbeiten. ich bin auch künstlerisch tätig (collagen), hatte im april eine ausstellung in einer galerie und möchte in den hiesigen künstlerbund eintreten. aufnahmeverfahren läuft. da ich zukünftig mehr geld verdiene, möchte ich so schnell wie möglich aus dem hartz 4 raus und strebe einen beitritt zur künstlersozialversicherung an. bis über den antrag entschieden ist, muß ich beim hartz 4 bleiben, da ich sonst nicht krankenversichert bin. momentan könnte ich keine 350 euro im monat für eine kv aufbringen - den anteil für die künstlersozialkasse, welcher ja viel geringer ausfällt könnte ich aber schon erwirtschaften. ist der momentane bezug von hartz 4 ein ausschlussgrund für die aufnahme in die ksk? ich würde lieber heute als morgen von der arge weg, vor allem da ich ja nur noch wegen der kv dort bleibe. versteht jemand mein problem? muß ich erst aus der arge raus, bevor ich einen antrag auf aufnahme in die künstlersozialkasse stelle??? es wäre schön, wenn mir hier jemand helfen kann, es hängt für mich viel an der aufnahme in die ksk!
vielen dank für eure antworten.
Lieben Gruß aus Hamburg
Ich betreibe das KSKFORUM seit vielen Jahren .
Ich helfe Dir sehr gern und möchte Dir ausführlich antworten . Bitte nehme dazu Kontakt zu mir auf .
Nur kurz : Es gibt viele Künstler die aus dem Leistungsbezug des ALG 2 in die Selbständigkeit gehen und über die KSK pflichtversichert(!!!) werden .
Das ist kein Grund Dich abzulehnen . Die Probleme liegen eher in den Gewinnen die Du mit selbständiger und küntlerischer Arbeit erzielen mußt .
Ich wünsche Dir alles Gute für das neie Jahr und melde Dich gern bei mir .
Joachim Griebe KSKFORUM Hamburg
Hallo swinx:
Hallo
Zitat:" ist der momentane bezug von hartz 4 ein ausschlussgrund für die aufnahme in die ksk? ich würde lieber heute als morgen von der arge weg"
Also ob der Hartz4-Bezug ein Ausschlussgrund sein könnte, kann ich nicht sagen - ich denke mal nein. Hast du mal gegoogelt? Was steht denn im Inet auf der Seite der Künstlersozialkasse? Ruf doch einfach an - Rufnummer unterdrücken wenn du magst - und stellt die Frage direkt. Oder Künstlersozialkasse - Forum suchen. Was sagen deine Kollegen?
Tut mir leid, dass ich da nicht mehr zu sagen kann - nichts desto trotz: ein guten, neues Jahr und viel, viel ERfolg!
zaubermaus
Hallo,
wenn du in google unter künstlersozialversicherungsgesetz suchst, gibt es da mehrere Beiträge hierzu. ich selbst kenne mich hierzu nicht wirklich gut aus.
Die andere möglichkeit wegen der krankenversicherung wäre dich evtl. bei deinem mann beitragsfrei familienversichern zu lassen. je nachdem wo er versichert ist. bei den gesetzlichen kv ist das meistens möglich. frage hierzu doch mal bei der versicherung deines mannes nach. wäre dann auch noch zu klären wo deine kinder versichert sind.
hoffe es hilft dir ein stück weiter
Hallo,
wenn dein Mann versicherungspflichtig arbeitet bist du doch über ihn KV also familienversichert. Frag mal auf der Krankenkasse nach.
Ansonsten kann ich dir nichts dazu sagen.
Gruß
hallo, wenn ich selbständig tätig bin, kann ich mich nicht über meinen mann familienversichern. ich habe schon bei der krankenkasse nachgefragt.
aber danke für die antwort.
Guten Tag (?),
das ist leider nicht mein Thema, so dass ich keine Hilfe geben kann. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg bei der Lösung der Fragen.
Mit freundlichem Gruß
S. Niehoff
Erstmalig liegt mir diese Frage vor. Ich nehme an, daß Sie in dem Moment, wo Sie genügend Einkommen haben, zur KSK gehen und die Arge verlassen, vorher nicht. Zuvor lassen Sie alles von einer sachkundigen Stelle durchrechnen, damit klar ist, was Ihnen zusteht und was nicht. Arge ist vermutlich wenig dafür geeignet. Auch Sie kommen an einer eingehenden Kundigmachung mit diesem Thema nicht vorbei, weil es viele gibt, die meinen sich auszukennen, es aber nicht können. Literatur ist vorhanden, andere Foren versuchen, z. B. Eloforum.
hallo,
ich habe folgendes problem:
2004 habe ich mir eine steuernummer geholt, um freiberuflich
nebenberuflich tätig zu sein als grafikerin. nebenbei habe ich
meinen kleinen sohn erzogen und bekam hartz4. 2008 habe ich
geheiratet und noch ein kind bekommen. das gehalt meines
mannes wurde mir natürlich auf das hartz 4 angerechnet.
logisch. inzwischen verdient mein mann ziemlich gut, so dass
wir noch 200 euro hartz4 bekommen. ab januar habe ich einen
krippenplatz für den lütten und möchte hauptberuflich
freiberuflich als grafikerin arbeiten. ich bin auch
künstlerisch tätig (collagen), hatte im april eine ausstellung
in einer galerie und möchte in den hiesigen künstlerbund
eintreten. aufnahmeverfahren läuft. da ich zukünftig mehr geld
verdiene, möchte ich so schnell wie möglich aus dem hartz 4
raus und strebe einen beitritt zur künstlersozialversicherung
an. bis über den antrag entschieden ist, muß ich beim hartz 4
bleiben, da ich sonst nicht krankenversichert bin. momentan
könnte ich keine 350 euro im monat für eine kv aufbringen -
den anteil für die künstlersozialkasse, welcher ja viel
geringer ausfällt könnte ich aber schon erwirtschaften. ist
der momentane bezug von hartz 4 ein ausschlussgrund für die
aufnahme in die ksk? ich würde lieber heute als morgen von der
arge weg, vor allem da ich ja nur noch wegen der kv dort
bleibe. versteht jemand mein problem? muß ich erst aus der
arge raus, bevor ich einen antrag auf aufnahme in die
künstlersozialkasse stelle??? es wäre schön, wenn mir hier
jemand helfen kann, es hängt für mich viel an der aufnahme in
die ksk!
vielen dank für eure antworten.
noch was gefunden, sehe gerade, die Hyperlinks, wurden nicht erhalten, daher direkt zur Stiwa.
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USt-ID-Nr.: DE 1367 25570
Hallo swinx1976,
entschuldige die späte Antwort, aber manchmal geht es nicht anders.
Dein problem sollte keines sein, da ab Antragseingang Du bei der KSK versichert wirst. Du musst halt die aktive auf Einkommen ausgerichtete künstlerische Tätigkeit nachweisen. Dies sollte ja in Deinem Fall kein Problem sein. Du mußt ab diesem Zeitpunkt dann die hälftigen Beiträge der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung zahlen. Dies sind bei einem geschätzten Jahresarbeitseinkommen von 5.000 € knapp 80 € im Monat. Eine umfangreiche Betreuung in dieser Angelegenheit kannst Du als Mitglied des Paul-Klinger- Künstlersozialwerkes erfahren (http://www.paul-klinger-ksw.de).
Schönen Restsonntag wünscht
Michael Schäfer