mal angenommen Person A bringt in Ausübung seiner Tätigkeit als Fahrer Unterlagen zu Person B. Person B empfängt Person A am Gartenzaun (Holzlatten mit größeren Abständen zwischen den Latten). Während die Unterlagen über den Zaun gereicht werden, kommt der Hund (Schäferhund) von Person B bellend angelaufen und beißt durch eine Öffnung im Lattenzaun Person A ins Bein.
Neben der Tatsache, dass das ziemlich schmerzhaft ist, ist natürlich die Hose kaputt. Person A geht zum Arzt bekommt Tetanusspritze, muss vorsorglich Medikamente nehmen und mind. 1 Woche täglich zur Kontrolle der Wunde zum Arzt.
Was würdet Ihr Person A raten? Welche Ansprüche wären wie zu stellen? Was wäre mit dem Arbeitgeber?
Für Eure Meinungen und Tipps danke ich schon mal im Voraus.
mal angenommen Person A bringt in Ausübung seiner Tätigkeit
als Fahrer Unterlagen zu Person B. Person B empfängt Person A
am Gartenzaun (Holzlatten mit größeren Abständen zwischen den
Latten). Während die Unterlagen über den Zaun gereicht werden,
kommt der Hund (Schäferhund) von Person B bellend angelaufen
und beißt durch eine Öffnung im Lattenzaun Person A ins Bein.
Ich nehme mal an Person A ist angestellt als Fahrer, dann ist das ein Arbeitsunfall.
Neben der Tatsache, dass das ziemlich schmerzhaft ist, ist
natürlich die Hose kaputt. Person A geht zum Arzt bekommt
Tetanusspritze, muss vorsorglich Medikamente nehmen und mind.
1 Woche täglich zur Kontrolle der Wunde zum Arzt.
Was würdet Ihr Person A raten? Welche Ansprüche wären wie zu
stellen? Was wäre mit dem Arbeitgeber?
Auf jeden Fall sofort dem Arbeitgeber den Unfall melden. Dieser wird dann weiterhin eine Meldung an die Berufsgenossenschaft machen, falls dies nicht schon der Arzt gemacht hat.
Desweiteren würde ich für die Ansprüche einen Rechtsanwalt bemühen.
Desweiteren würde ich für die Ansprüche einen Rechtsanwalt
bemühen.
Warum das denn? Mir sind solche Ratschläge unverständlich.
Es entstehen ein Schaden und ein Anspruch auf Ersatz desselben. Nun ist es doch die normalste Sache der Welt, dass der Gläubiger den Schuldner erst einmal auffordert, den Schaden zu begleichen. Wer sagt denn, dass er das nicht tun wird? Warum glaubst du, dass es jeder Schuldner lieber auf einen Prozess ankommen lassen wird? Wenn mein Hund jemanden beißt, dann ist mir doch klar, dass ich demjenigen nun etwas schuldig bin. Es wäre ja nicht nur unredlich, sondern im Zweifel auch reichlich unklug, eine Schadensbehebung zu verweigern.
Hallo?
Im Fall des deliktischen Schadensersatzes darf sich der Geschädigte jederzeit des anwaltlichen Beistands bedienen, und bekommt die Kosten hierfür vom Schädiger ersetzt! Soll jetzt der Geschädigte sich durch Schmerzensgeldtabellen durchwühlen, Schriftverkehr führen usw., oder soll er nicht einfach sein Bein auskurieren und den Rest von Leuten erledigen lassen, die sich ein bißchen besser mit sowas auskennen?
mein erster Rat wäre dies unverzüglich dem Ordnungsamt mitzuteilen, denn der Verdacht liegt nahe das der Hund gefährlich ist und dies sollte zuerst geklärt werden.
Selbstverständlich mußt du den Unfall auch der Firma melden, denn wer weiß was noch kommt.
Wegen Schadensansprüchen hast du natürlich rechtlich gesehen das Recht einen Anwalt aufzusuchen, der für dich alles erledigt. Allerdings sollte es unter zivilisierten und erwachsenen Leuten möglich sein dies direkt untereinander zu klären. Dies kostet weniger Zeit und ist nicht so kindisch (anders kann ich es nicht nennen wenn erwachsenen Menschen sich nicht untereinander in einem solchem Falle einigen können) - halt eine Frage des Stils. Sollte auf der Gegenseite keine Einsicht herrschen kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Abgesehen davon wird die Summe eh nicht so hoch sein - also nicht zuviel erwarten.
Und wenn der Hundehalter schlau genug war eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen [was bei einem Hund wohl immer anzuraten ist], dann treffen die Kosten noch nicht mal Ihn.
Gruß Ivo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Abgesehen davon wird die Summe eh nicht so
hoch sein - also nicht zuviel erwarten.
Mal unabhängig was Person A direkt bekommt, für Person B stehen etliche mögliche Zahlungen an (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
Krankenkasse (Rückzahlung Behandlungskosten)
Person A (Rückzahlung Medikamente)
Arbeitgeber (Rückzahlung Lohnfortzahlung)
Person A (Schmerzensgeld)
Person A (Hose)
Berufsgenossenschaft (irgendwas fällt denen sicher noch ein)
etc.
Desweiteren würde ich für die Ansprüche einen Rechtsanwalt
bemühen.
Warum das denn? Mir sind solche Ratschläge unverständlich.
Es entstehen ein Schaden und ein Anspruch auf Ersatz
desselben. Nun ist es doch die normalste Sache der Welt, dass
der Gläubiger den Schuldner erst einmal auffordert, den
Schaden zu begleichen. Wer sagt denn, dass er das nicht tun
wird? Warum glaubst du, dass es jeder Schuldner lieber auf
einen Prozess ankommen lassen wird? Wenn mein Hund jemanden
beißt, dann ist mir doch klar, dass ich demjenigen nun etwas
schuldig bin. Es wäre ja nicht nur unredlich, sondern im
Zweifel auch reichlich unklug, eine Schadensbehebung zu
verweigern.
Hast du das Orginalposting gelesen?
Es geht nicht nur um eine kaputte Hose, es geht um einen Personenschaden mit möglicherweise unüberschaubaren Folgekosten. Täglich beim Arzt erscheinen deutet nicht gerade darauf hin, das dies heute schon auszuschließen ist.
Wie bitte schön willst du das alles privat regeln?
Zum Glück war es ein Arbeitsunfall und die Berufsgenossenschaft wird sich um die meisten Dinge kümmern.
denn der Verdacht liegt nahe das der Hund
gefährlich ist und dies sollte zuerst geklärt werden.
Wenn da Sachen über den Zaun gereicht werden und das für den Hund so aussieht, als wolle die fremde Person das Rudelmitglied bedrohen, dann drängt sich für mich der Verdacht auf, dass der Hund ein Hund ist - mit normalen Instinkten und Reflexen.
Wegen Schadensansprüchen hast du natürlich rechtlich gesehen
das Recht einen Anwalt aufzusuchen, der für dich alles
erledigt. Allerdings sollte es unter zivilisierten und
erwachsenen Leuten möglich sein dies direkt untereinander zu
klären. Dies kostet weniger Zeit und ist nicht so kindisch
(anders kann ich es nicht nennen wenn erwachsenen Menschen
sich nicht untereinander in einem solchem Falle einigen
können) - halt eine Frage des Stils.
Das möchte ich mal sehen, wie Du mit dem Gegner alles „zivilisiert“ regelst und das auch noch in weniger Zeit, als Du für die Unterschrift auf einem Vollmachtsformular benötigen würdest. Was ist denn, wenn Wundstarrkrampf auftritt oder eine Gehbehinderung bleibt? Dann fährt der Gebissene jeden Morgen mit seinem Elektrorollstuhl am Zaun des Schädigers vorbei, die beiden grüßen sich freundlich und freuen sich, dass sie das damals mit einer EUR-100-Einmalzahlung so erwachsen geblieben sind.
Sollte auf der
Gegenseite keine Einsicht herrschen kann man immer noch einen
Anwalt einschalten.
Seit schätzungsweise 13000 Jahren kämpft nunmehr die Anwaltschaft gegen das Vorurteil, dass nur hoffnungslos zerstrittene Menschen ihre Dienste in Anspruch nehmen können und sollen, und dann aber bitteschön erst zu einem Zeitpunkt, in dem nichts mehr zu retten ist, damit man hinterher sagen kann, der Anwalt hat auch nix gebracht.
Desweiteren würde ich für die Ansprüche einen Rechtsanwalt
bemühen.
Warum das denn? Mir sind solche Ratschläge unverständlich.
Mir ist der Ratschlag absolut nicht unverständlich, denn es handelt sich nicht nur um einen Sachschaden an der Hose (hier hättest du ohne Zweifel recht) sondern auch um einen Personenschaden.
Da wohl davon auszugehen ist, dass der Geschädigte sich nicht gewohnheitsmäßig ins Bein beissen läßt, stehen wir hier schon mal vor dem Problem, dass er noch nicht mal über aussreichende Erfahrung verfügt um hier eine angemessene Schadenshöhe fest zu legen.
Da ist es durchaus angebracht sich entsprechenden Sachbeistand zu holen.
Nicht der Gang zum Anwalt ist die ultima ratio sondern der Prozess vor Gericht!
ein Hund hat nicht grundlos zu beissen und das deine Annahme hier stimmt halte ich für unwahrscheinlich. Sage ja nicht das der Hund gefährlich ist sondern das der Verdacht nahe liegt und da ist nunmal das Ordnungsamt zuständig - man kann natürlich auch abwarten bis Schlimmeres passiert …
Das möchte ich mal sehen, wie Du mit dem Gegner alles
„zivilisiert“ regelst und das auch noch in weniger Zeit, als
Du für die Unterschrift auf einem Vollmachtsformular benötigen
würdest.
Axso…man unterschreibt nur ein Formular und der anwalt weiß dann schon worum es geht *gg
Was ist denn, wenn Wundstarrkrampf auftritt oder eine
Gehbehinderung bleibt? Dann fährt der Gebissene jeden Morgen
mit seinem Elektrorollstuhl am Zaun des Schädigers vorbei, die
beiden grüßen sich freundlich und freuen sich, dass sie das
damals mit einer EUR-100-Einmalzahlung so erwachsen geblieben
sind.
Bleib doch bitte mal realistisch - steht heir irgendetwas davon, daß er in irgendeiner Form gesundheitliche Schäden zu befürchten hat? Und wenn kann man dies eh erst dann regeln wenn nachträglich noch was eintritt - naja…aber solch Mentalität beschert antürlich Anwälten Kundschaft ;o))
Sollte auf der
Gegenseite keine Einsicht herrschen kann man immer noch einen
Anwalt einschalten.
Seit schätzungsweise 13000 Jahren kämpft nunmehr die
Anwaltschaft gegen das Vorurteil, dass nur hoffnungslos
zerstrittene Menschen ihre Dienste in Anspruch nehmen können
und sollen, und dann aber bitteschön erst zu einem Zeitpunkt,
in dem nichts mehr zu retten ist, damit man hinterher sagen
kann, der Anwalt hat auch nix gebracht.
Axso…wenn Anwälte nichts bringen ist es der Klient schuld der sich nicht wie vom Anwalt befohlen verhält ;o))
Naja, nach deiner These muß ich also zum Anwalt wenn ich inner Kneipe mal ein Glas umkippe…
Gehen wir doch alle wegen jedem Pinatz zum Anwalt und vor Gericht und wundern uns das die Gerichte noch überlasteter sind als jetzt schon - klar das die einzigen die das gut fänden die Anwälte wären…
Dürfen und müssen… Ich verstehe nicht, warum immer gleich ein Anwalt eingeschaltet werden soll. Ich habe einen Schaden und mache ihn geltend. Da sehe ich kein Problem, solange der Schaden beglichen wird.
Levay
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und wenn der Hundehalter schlau genug war eine
Tierhalterhaftpflicht abzuschließen [was bei einem Hund wohl
immer anzuraten ist], dann treffen die Kosten noch nicht mal
Ihn.
Und wenn das Ganze in NRW stattgefunden haben sollte, dann ist der Halter sowieso gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflicht für seinen Schäferhund abgeschlossen zu haben (betrifft alle Hunde über 20 kg und/oder 40 cm SH).
Das hat schon seinen Grund. Es ist sehr ärgerlich, wenn man ein Mandat übernimmt und feststellen muss, dass der Mandant schon irgendeinen für ihn nachteiligen Unsinn gemacht hat. Da das leider oft vorkommt, ist es wahrscheinlich jedem Anwalt am liebsten, wenn der Mandant sofort kommt und nicht vorher selbst herumwurschtelt.