Vom Job direkt in die 450€ ? am gleichen Arbeitsplatz

Hallo und guten Morgen,#stellt Euch vor da gibt es eine Mitarbeiterin (jetzt 70 Jahre) die 20 Jahre in einer sehr kleinen Firma geschafft hat. Erst als Vollzeit und nach dem Renteneintrit (mit 65 Jahren) weniger Stunden mit angepasstem Gehalt.
Jetzt sagt der Chef ab morgen nur noch 450€.
Über die Modalitäten reden wir später.

Dazu unsere Frage:
Darf er so einfach übergangslos auf 450€ gehen?
Muß er nach so langer Zugehörigkeit nicht eine bestimmte Frist einhalten?
Könnte er ihr so einfach ratzfatz Kündigen und gut is?

Worauf sollte man in dieser Situation achten?
Die Dame ist nicht auf Rosen gebettet, sie braucht das Geld.

O-Ton Cheffe: Sie haben doch einen Freund …

Moin,

ganz klar, nein.
Das geht nicht. Da müssen natürlich die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Grundsätzlich gilt: Kündigung möglich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart, dann ist dies natürlich einzuhalten.
Dabei kann die Kündigungsfrist nicht verringert werden, nur verlängert.

Mal abgesehen davon, dass ich sowas schon sehr frech vom Arbeitgeber finde, sollte man bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit in einem kleinen Betrieb nicht vernünftig darüber reden können?!

Hallo!

Ich geh mal davon aus, dass es keinen außerordentlichen Grund gibt, sondern dass es eine normale betriebliche Umstrukturierung sein soll.

Nein, das ist eine Änderungskündigung, hier greifen mindestens die Kündigungsfristen nach BGB (oder nach Tarifvertrag oder vielleicht auch nach Einzelarbeitsvertrag), ggf. auch das Kündigungsschutzgesetz.

Ja, die Kündigungsfristen nach BGB (oder nach Tarifvertrag oder vielleicht auch nach Einzelarbeitsvertrag) https://www.juraforum.de/gesetze/bgb/622-kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen

Der liebe Herrgott erschuf am achten Tag das Arbeitsgericht, damit ist der Willkür eines Arbeitgebers eine gewisse Grenze gesetzt.

O-Ton Arbeitnehmerin: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung …

Schöne Grüße!

"Sehr geehrter Herr Cheffe!

Wie ich Ihrer mündlichen Ankündigung entnommen habe, soll ich ab sofort auf 450€-Basis arbeiten.
Eine so kurzfristige Änderungskündigung in mündlicher Form ist ja gar nicht gültig.

Ich schlage vor, dass sie mir in einem offenen Gespräch darlegen, welche Gründe für diese Änderungskündigung vorlegen, mein Einverständnis entgegennehmen und mir dann eine schriftliche Änderungskündigung zugehen lassen.

Anmerken möchte ich, dass ich nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit immer noch für offene Gespräche zu haben bin, gerade wenn es um meine berufliche Zukunft geht - für die mein Freund übrigens nicht zuständig ist. Er ist Teil meiner privaten Zukunft, die auch in Zukunft privat bleiben wird.

Mit freundlichem Gruß

Dignam"

Diese massive Beschneidung der Arbeitsstunden (und der Entlohnung) stellen bereits eine Art der Kündigung dar, die Änderungskündigung.

Tja, mündlich geht sowas natürlich erst recht nicht.