Der Besitzer A eines KFZ verkauft sein KFZ an Händler B
B schickt Kaufvertrag auf dem die üblichen Angaben stehen .Name ,KFZ Daten etc
A faxt Vertrag zurück auf dem aber Unterschrift und Fahrgestellnummer fehlen.B bemängelt diesen und schickt nochmals neuen Vertrag
A schreibt auf diesen zusätzlich handschriftlich das KFZ zu diesem Zeitpunkt Unfall und Mängelfrei ist.Und das Rücktrittrecht bei Mängel/Schäden vereinbart wurde
Vor Übergabe merkt A das was mit KFZ nicht stimmt und teilt B das mit
B besteht auf Reparatur und droht mit Anwalt.Will aber KFZ unbedingt haben
Kann A von Vertrag einseitig zurücktreten??Oder muss er KFZ reparieren?
Ist 1.Vertrag gültig oder durch 2.Vertrag aufgehoben(Faxbericht)
Nur ein paar Fragen
Hallo
A schreibt auf diesen zusätzlich handschriftlich das KFZ zu diesem Zeitpunkt Unfall und Mängelfrei ist.
Da steht doch bestimmt irgendwo ein Datum, oder nicht? Welches Datum steht denn da? Zu diesem Zeitpunkt war das Kfz doch wohl auch frei von Mängeln. Ein privater Verkäufer muss bestimmt nicht die versteckten Mängel kennen, sondern nur die offensichtlichen.
Oder stand da: Bei Übergabe, oder musste man es so verstehen?
Und das Rücktrittrecht bei Mängel/Schäden vereinbart wurde
Stand da irgendwo, dass dann nur der Käufer zurücktreten darf?
Kann A von Vertrag einseitig zurücktreten??Oder muss er KFZ reparieren?
Das würde mich auch interessieren.
Ich würde wetten, dass er zurücktreten kann, wenn doch im Vertrag ausdrücklich das Recht auf Rücktritt steht und nicht auf Nachbesserung.
Viele Grüße
Datum war der 2.06
Übergabe war bis Ende Dezember vereinbart.A durfte KFZ weiternutzen bis dahin
Zum Zeitpunkt des Vertrages war KFZ mängelfrei
Steht nur Rücktrittrecht bei Mängel oder Schäden.Also nicht wer zurücktreten kann
Hallo
Datum war der 2.06
Übergabe war bis Ende Dezember vereinbart.A durfte KFZweiternutzen bis dahin
Steht das auch im Vertrag?
Also, wenn ja, dann würde ich persönlich aus so einem Vertrag ganz klar rauslesen, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn in der Zwischenzeit ein Mangel oder Schaden auftritt, was ja logischerweise ohne weiteres passieren kann, wenn das Auto noch genutzt wird.
Bin gespannt, was die Rechtsexperten dazu sagen.
Viele Grüße
Der Besitzer A eines KFZ verkauft sein KFZ an Händler B
B schickt Kaufvertrag auf dem die üblichen Angaben stehen
.Name ,KFZ Daten etc
A faxt Vertrag zurück auf dem aber Unterschrift und
Fahrgestellnummer fehlen.B bemängelt diesen und schickt
nochmals neuen Vertrag
A schreibt auf diesen zusätzlich handschriftlich das KFZ zu
diesem Zeitpunkt Unfall und Mängelfrei ist.Und das
Rücktrittrecht bei Mängel/Schäden vereinbart wurde
es ist überhaupt nicht klar, ob das vereinbarte rücktrittsrecht vertragsinhalt wurde. wurde der von a modifizierte vertrag wieder an b zurückgesendet ? (im ergebnis spielt es aber keine rolle, s.u.)
im übrigen würde ich die vereinbarung eines rücktrittsrechts bei mängeln/schäden im zweifel so auslegen, dass es sich um ein alleiniges recht des erwerbers handelt.
warum sollte der verkäufer zurücktreten können, wenn sein wagen mangelhaft ist. dann würde der erwerber auf seine mängelrechte verzichten. selbst bei einem händler als erwerber würde ich das ohne besondere anhaltspunkte verneinen.
[zumindest bis zur übergabe könnte man auch mit einer paralle zum leasingrecht argumentieren, bei dem der leasingnehmer grds. die kosten der reparatur im gegenzug zur nutzung trägt]
einzig denkbar für den verkäufer wäre § 313 I, III bgb, dessen vor. aber nicht vorliegen.
Kann A von Vertrag einseitig zurücktreten??Oder muss er KFZ
reparieren?
da nicht die mängelrechte des erwerbers ausgeschlossen wurden, besteht grds. ein nachbesserungsanspruch.
alles in allem hat a hier sehr schlecht verhandelt…