Vom Kaufvertag zurücktreten als Verkäufer ?

Hallo

vielleicht hat jemand Idee

Also ich habe meinen Fahrschul-LKW an Aufkäufer verkauft im Juli mit Abgabetermin Dezember fütr 9500€

Zu dem Zeitpunkt war er Unfall und Mängelfrei.Steht auch so in Kaufvertrag

Nun zeigt er im Display rote Fehlermeldung MR 0812 an. Da ich gerade auf Schulung war und Kollege damit gefahren ist habe ich Mercedes angerufen.Die sagten nicht fahren nur bis WerkstatIrgendso Sensor…Erste Hiosbotschaft war Motor aufmachen und ca 4000 Kosten rechnen

Nun sagt anderer Meister wenn LKW anspringt oder läuft ist nur der Sensor defekt oder dreckig…Kein Problem weiterfahren

HAbe ich Aufkäufer geschrieben…Der sagt ich müsste Preis senken bzw.Schadenersatz bezahlen wenn er LKW nicht kriegt

Kann ich von Kaufvertrag zurücktreten??Mir ist das alles zu heikel…Nachher ist LKW in Berlin und der sagt Motor kaputt

Gruß

Ronnie

Moin!

Also ich habe meinen Fahrschul-LKW an Aufkäufer verkauft im
Juli mit Abgabetermin Dezember fütr 9500€

Wer macht denn sowas?! Entweder verkaufen u wech, oder nich verkaufen u weiter nutzen.

Zu dem Zeitpunkt war er Unfall und Mängelfrei.Steht auch so in
Kaufvertrag

Dann hätte der LKW besser stehn bleiben sollen, um die vertraglichen Pflichten auf jeden Fall einhalten zu können.

HAbe ich Aufkäufer geschrieben…Der sagt ich müsste Preis
senken bzw.Schadenersatz bezahlen wenn er LKW nicht kriegt

Vertrag studieren u ggf nochma im Rechtsbrett unter Beachtung von FAQ:1129 Frage neu stellen. Es is auch nich unerheblich, ob einer oder beide (Voll)Kaufleute oder Privatpersonen sind.

Kann ich von Kaufvertrag zurücktreten??Mir ist das alles zu
heikel…Nachher ist LKW in Berlin und der sagt Motor kaputt

Ab ins Rechtsbrett mit der Frage :wink:

Gruss

Mutschy

Moin!

Also ich habe meinen Fahrschul-LKW an Aufkäufer verkauft im
Juli mit Abgabetermin Dezember fütr 9500€

Wer macht denn sowas?! Entweder verkaufen u wech, oder nich
verkaufen u weiter nutzen.

Finde ich auch komisch, aber sei´s drum.

Zu dem Zeitpunkt war er Unfall und Mängelfrei.Steht auch so in
Kaufvertrag

Dann hätte der LKW besser stehn bleiben sollen, um die
vertraglichen Pflichten auf jeden Fall einhalten zu können.

Wenn im Vertrag eine weitere Nutzung vereinbart worden ist, ist schon mal das Risiko von Schäden oder Untergang implizit.

HAbe ich Aufkäufer geschrieben…Der sagt ich müsste Preis
senken bzw.Schadenersatz bezahlen wenn er LKW nicht kriegt

Vertrag studieren u ggf nochma im Rechtsbrett unter Beachtung
von FAQ:1129 Frage neu stellen.

V.a. wäre interessant zu wissen, was genau verienbart wurde und worauf der Käufer einen Schadenersatzanspruch begründen möchte.
Handelt es sich um ein extrem seltenes Modell mit Sonderfunktionen?

Vemutlich will er den Preis drücken oder eine gratis Überholung des LKW vor Übergabe erreichen.

Man könnte den laster anzünden, dann wäre der Kaufvertrag nichtig wegen Unmöglichkeit der Erfüllung und fertig, aber dies ist natürlich ein Witz und ich würde selbstverständlich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Es is auch nich unerheblich,
ob einer oder beide (Voll)Kaufleute oder Privatpersonen sind.

Eine Fahrschule und ein LKW-Kunde sind mit allergrößter Wahrscheinlichkeit keine Privatpersonen im Sinne der Sachmängelhaftung, sondern Gewerbetreibende.

Kann ich von Kaufvertrag zurücktreten??Mir ist das alles zu
heikel…Nachher ist LKW in Berlin und der sagt Motor kaputt

Ab ins Rechtsbrett mit der Frage :wink:

Das macht Sinn.

und zitiere dort den Wortlaut des Kaufvertrages, sonst kann Dir keiner helfen.

Gruß,
M.