Vom Kaufvertrag wegen Reparaturen zurücktreten, welches Datum zählt als Zeitwert?

Hallo liebe Leute,
ich erwarb mein Handy vor fünf Monaten, leider musste ich es nach einem Monat, wegen einem Defekt einschicken. Das Handy kam wieder und war immer noch defekt, also wieder eingeschickt und als es wiederkam, war es immer noch defekt.
Jetzt will ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler, möchte es noch einmal versuchen zu reparieren und dann könnte ich zurücktreten. Allerdings würde ich nur den Zeitwert erstattet bekommen.

Nun meine Frage:
Liegt der Zeitwert bei dem Tag, an dem ich das Handy dass erste Mal zur Reparatur eingeschickt habe (denn seitdem war es nur noch unterwegs und ich konnte es nicht benutzen), oder darf der Händler tatsächlich, nur den Zeitwert vom heutigen Datum erstatten?
Der Händler hat sich noch nicht geäußert, ich würde es nur gerne vorher wissen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Hallo!

Ein Zeitwert greift hier nicht.
Das wäre z.B. bei einem Versicherungsschaden oder Diebstahl. Dann würde das tatsächliche Alter herangezogen, also ab Kauftag.

Hier geht es doch aber um eine Gewährleistung, die offenbar fehlgeschlagen ist und man will nun sein Recht auf Wandlung nutzen, d.h. Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Es geht also um den vollen Kaufpreis.

Evtl. könnte(umstritten und auch schon anders entschieden) eine Nutzungsentschädigung für den hier ersten Monat abgezogen werden, wo man es noch nutzen konnte.
Diese „Abnutzung“ würde aber gering sein.

MfG
duck313

Danke, das bringt doch schon mal etwas Licht ins Dunkle.