Vom Kaufvertrag zurücktreten

Am 28.05.2003 haben wir einen Jogger für unsere Tochter gekauft. Ein Paar Tage später wurde er zum ersten Mal zur Reparatur abgegeben, da er während der Fahrt nach rechts zog. Zwei Wochen später haben wir ihn wieder bekommen, aber nach ca. 2 Wochen mit dem gleichen Problem bei dem Händler ( Babyfachmarkt, Leuenkamp 6 in 25524 Itzehoe ) wieder zur Reparatur abgegeben. Bei der Abgabe wurde uns gesagt, dass der Jogger zur eigener Werkstatt des Produzenten geschickt wird, was ca. 2 Wochen dauern wird. Es dauerte 5 Wochen !!!, und beim genaueren Betrachten des Joggers haben wir andere Mängel festgestellt: 1. ein Loch in dem Dachverdeck; 2. Sicherheitsbügel ist nicht einstellbar gewesen, obwohl beim Kauf haben wir extra darauf geachtet und sind absolut sicher, dass dieser beweglich gewesen ist. Die Personaldame ( Tochter des Geschäftsinhabers ) hat uns wie Betrüger behandelt, und wollte uns einreden, dass wir das Loch in dem Verdeck selber gemacht haben, sowie der Sicherheitbügel bei dieser Ausführung nicht beweglich sei. Wir haben den Jogger nicht angenommen, wollten entweder den reparierten Jogger mit dem gleichen Sicherheitsbügel oder unser Geld zurück. Die Dame hat gesagt, dass Sie sich mit der Firma Hauck in Verbindung setzen muss, um irgendeine Lösung zu finden. Jedenfalls kann ihrerseits von Geldrückerstattung keine Rede sein. Über die allen Sprüche, die sich die Verkäuferin uns gegenüber erlaubt hat möchte ich hier kein Wort verlieren, jedoch haben wir beschlossen, in dem Geschäft nie wieder einzukaufen. Am gleichen Tag, hat uns eine Mitarbeiterin des Babyfachmarktes angerufen, um uns mitzuteilen, dass es keine Möglichkeit gibt einen neuen Verdeck für unseren Jogger zu bestellen, weil die Firma Hauck solche nicht mehr produziert. Uns wurde eine Gutschrift vorgeschlagen, die in dem genannten Babyfachmarkt einzulösen ist. Damit sind wir nich einverstanden. Wir sind erneut zu dem Laden gefahren und hatten diesmal die zweifelhafte Ehre mit der Geschäftsinhaberin in Person zu reden. Kurz und bündig hat sie uns mitgeteilt, dass wir nur zwei Möglichkeiten haben: entweder eine Gutschrift oder ein anderer Jogger ( der uns gar nicht gefiel ), zu dem wir noch 10 € zuzahlen müssten. Da wir keinen Cent zuzahlen wollen und auch nie wieder in diesem Geschäft einkaufen wollen, war unsere Antwort NEIN. Daraufhin wurden wir aus dem Laden herausgebeten. Jetzt haben wir keinen Jogger und die € 99,- sind auch nicht da.
Weiss irgenjemand, welche Rechte wir in dieser Situation haben und wie wir unser Geld zurückbekommen können? Wir können doch vom Kaufvertrag zurücktreten, oder?

Am 28.05.2003 haben wir einen Jogger für unsere Tochter

Sorry, ich hab keine Ahnung … was ist ein Jogger ? So ein kleiner sportlicher Kinderwagen, in welchem das Kindelein in Fahrtrichtung sitzt ?

gekauft. Ein Paar Tage später wurde er zum ersten Mal zur
Reparatur abgegeben, da er während der Fahrt nach rechts zog.
Zwei Wochen später haben wir ihn wieder bekommen, aber nach
ca. 2 Wochen mit dem gleichen Problem bei dem Händler (
Babyfachmarkt, Leuenkamp 6 in 25524 Itzehoe )

Es ist m.E. eine Schweinerei, Namen und Adressen hier herumzuschmieren. Wir kennen nur deine Darstellung des Sachverhaltes … ups sorry, ich soll mich doch an die Netiquette halten. Es ist nicht an mir, Schilderungen eines Anfragenden in Zweifel zu ziehen …

wieder zur
Reparatur abgegeben. Bei der Abgabe wurde uns gesagt, dass der
Jogger zur eigener Werkstatt des Produzenten geschickt wird,
was ca. 2 Wochen dauern wird. Es dauerte 5 Wochen !!!

darauf hat der Händler leider keinen Einfluss, ebensowenig wie auf Post- und Paketlaufzeiten. Solche Angaben sind von daher immer als unverbindlich anzusehen. Nachbesserungszeiten müssen natürlich angemessen sein, und 5 Wochen sind das durchaus noch.

, und
beim genaueren Betrachten des Joggers haben wir andere Mängel
festgestellt: 1. ein Loch in dem Dachverdeck; 2.
Sicherheitsbügel ist nicht einstellbar gewesen, obwohl beim
Kauf haben wir extra darauf geachtet und sind absolut sicher,
dass dieser beweglich gewesen ist. Die Personaldame ( Tochter
des Geschäftsinhabers ) hat uns wie Betrüger behandelt

Wie behandelt man Betrüger ?

, und
wollte uns einreden, dass wir das Loch in dem Verdeck selber
gemacht haben, sowie der Sicherheitbügel bei dieser Ausführung
nicht beweglich sei.

Wenn ein beweglicher Sicherheitsbügel beim Kauf zugesicherte Eigenschaft war, muss diese natürlich auch nach einer Nachbesserung weiterhin Eigenschaft sein, das ist soweit klar. Was steht denn in der Produktbeschreibung ?

Loch: Aussage gegen Aussage, bei Übergabe eines Gerätes zur Reparatur soll eigentlich der Gerätezustand erfasst und vom Kunden unterschrieben werden ( Gebrauchsspuren, Kratzer, Löcher usw. ) damit es nachher nicht zu Auseinandersetzungen kommt. Insofern mag das Geschäft unprofessionell gehandelt haben, aber vielleicht waren solche Spirenzien vorher gar nicht nötig.

Wir haben den Jogger nicht angenommen,
wollten entweder den reparierten Jogger mit dem gleichen
Sicherheitsbügel oder unser Geld zurück. Die Dame hat gesagt,
dass Sie sich mit der Firma Hauck in Verbindung setzen muss,
um irgendeine Lösung zu finden. Jedenfalls kann ihrerseits von
Geldrückerstattung keine Rede sein.

Das ist schon so richtig. Der Kunde ist immer gehalten, eine angemessene Zahl von Nachbesserungen zu erdulden. Warten wir doch ab, was der Hersteller meint.

Über die allen Sprüche,
die sich die Verkäuferin uns gegenüber erlaubt hat möchte ich
hier kein Wort verlieren,

Das tut auch nichts zur Sache.

jedoch haben wir beschlossen, in dem
Geschäft nie wieder einzukaufen.

Die werden sich aber grämen.

Am gleichen Tag, hat uns eine
Mitarbeiterin des Babyfachmarktes angerufen, um uns
mitzuteilen, dass es keine Möglichkeit gibt einen neuen
Verdeck für unseren Jogger zu bestellen, weil die Firma Hauck
solche nicht mehr produziert. Uns wurde eine Gutschrift
vorgeschlagen, die in dem genannten Babyfachmarkt einzulösen
ist.

Wo ist das Problem ? Eine Gutschrift in voller Höhe ? Normalerweise wird noch ein Nutzungsentgelt abgezogen, das ist sogar recht und billig.

Damit sind wir nich einverstanden. Wir sind erneut zu dem
Laden gefahren und hatten diesmal die zweifelhafte Ehre mit
der Geschäftsinhaberin in Person zu reden. Kurz und bündig hat
sie uns mitgeteilt, dass wir nur zwei Möglichkeiten haben:
entweder eine Gutschrift oder ein anderer Jogger ( der uns gar
nicht gefiel ),

Naja, ich nehm´ mal an, dass ihr da wohl noch die freie Wahl hattet.
Aber ich weiß schon, ihr habt irgendwo in einem dubiosen Internetversandhaus so´n Ding um die Hälfte billiger gesehen, hab ich Recht ? :wink: ( Ach , ich gehe schon wieder über die Netiquette hinaus … )

zu dem wir noch 10 € zuzahlen müssten. Da wir
keinen Cent zuzahlen wollen und auch nie wieder in diesem
Geschäft einkaufen wollen, war unsere Antwort NEIN. Daraufhin
wurden wir aus dem Laden herausgebeten.

Hätt ich auch so gemacht.

Jetzt haben wir keinen
Jogger und die € 99,- sind auch nicht da.
Weiss irgenjemand, welche Rechte wir in dieser Situation haben
und wie wir unser Geld zurückbekommen können? Wir können doch
vom Kaufvertrag zurücktreten, oder?

Der Händler kann sich die Nachbesserung einräumen. Bleibt diese erfolglos, kann der Kunde Preisminderung Ersatzlieferung oder Wandelung ( Geld zurück, KV aufgelöst ) verlangen. Ob die Nachbessrung erfolglos war, bleibt erstmal noch festzustellen, denn zieht noch immer nach rechts ? War ein beweglicher Bügel ursprünglich zugesicherte Eigenschaft ?

HM

Hallo,

nachdem HM sich ja übertrieben emotional geäußert hat bleibt zu sagen:

Ihr habt Anspruch auf einwandfreie Ware. Sollte nach mehreren Reparaturversuchen das Teil immer noch nicht mangelfrei sein, so habt ihr ein Recht auf Wandlung. Da es sich um einen „Kinderwagen“ handelt, dürfte die Zahl der zu duldenden Nachbesserungsversuche eher kleiner als größer sein. Ihr müsst weder einen Gutschein noch ein Alternativteil (schon gar nicht mit Wertausgleich) noch Vertröstungen hinnehmen.
Rausschmeissen müsst ihr hinnehmen.

Wende dich mit dem Problem an eine Verbraucherzentrale.

Gruss, Niels

Wahnsinnig hilfreich
Hallo!

Es ist m.E. eine Schweinerei, Namen und Adressen hier
herumzuschmieren. Wir kennen nur deine Darstellung des
Sachverhaltes … ups sorry, ich soll mich doch an die
Netiquette halten. Es ist nicht an mir, Schilderungen eines
Anfragenden in Zweifel zu ziehen …

Keine Schweinerei wenn es war ist.

wieder zur
Reparatur abgegeben. Bei der Abgabe wurde uns gesagt, dass der
Jogger zur eigener Werkstatt des Produzenten geschickt wird,
was ca. 2 Wochen dauern wird. Es dauerte 5 Wochen !!!

darauf hat der Händler leider keinen Einfluss, ebensowenig wie
auf Post- und Paketlaufzeiten. Solche Angaben sind von daher
immer als unverbindlich anzusehen. Nachbesserungszeiten müssen
natürlich angemessen sein, und 5 Wochen sind das durchaus
noch.

Warum sollte so etwas bitteschön als unverbindlich anzusehen sein??? Zusage ist Zusage.

Aber ich weiß schon, ihr habt irgendwo in einem dubiosen
Internetversandhaus so´n Ding um die Hälfte billiger gesehen,
hab ich Recht ? :wink:

( Ach , ich gehe schon wieder über die
Netiquette hinaus … )

…dann schreib hier bitte nicht mehr, wenn du nicht in der Lage bist diese einzuhalten!

Leute möchten hier gerne Ratschläge und sich nicht ohne Veranlassung beschimpfen lassen und noch dazu von jemandem, der nicht nur die Netiquette nicht beachtet, sondern es sogar so wichtig findet die Netiquette nicht zu beachten, dass er es sogar ausdrücklich als Hinweis in sein Posting aufnimmt. Wenn eine Argumentation nur auf der Missachtung der Netiquette aufbauen kann, kann sie wohl nicht viel wert sein.

Gruß
Tom

2 „Gefällt mir“

Ja, gell ?

Keine Schweinerei wenn es war ist.

Du meinst „wahr“. Das wissen wir noch nicht aber wie gesagt, es ist nicht an uns, den Wahrheitsgehalt zu erheben.

Warum sollte so etwas bitteschön als unverbindlich anzusehen
sein??? Zusage ist Zusage.

Ja, aber stets wohl unverbindlich, kein Händler kann eine Frist definitiv zusagen , auf dessen Einhaltung er nicht den geringsten Einfluss hat.

( Ach , ich gehe schon wieder über die
Netiquette hinaus … )

…dann schreib hier bitte nicht mehr, wenn du nicht in der
Lage bist diese einzuhalten!

Hol mal deinen Humor wieder aus dem Keller !

Leute möchten hier gerne Ratschläge und sich nicht ohne
Veranlassung beschimpfen

Zeig mir die Stelle, wo eine Beschimpfung statt fand.

lassen und noch dazu von jemandem,
der nicht nur die Netiquette nicht beachtet, sondern es sogar
so wichtig findet die Netiquette nicht zu beachten, dass er es
sogar ausdrücklich als Hinweis in sein Posting aufnimmt.

Das ist ein schöner Satz ! Den schick´ ich ans Goetheinstitut, selbstverständelich mit Quellangabe.

Wenn
eine Argumentation nur auf der Missachtung der Netiquette
aufbauen kann, kann sie wohl nicht viel wert sein.

Es stand nirgendwo geschrieben, dass meine geringe Meinung einen Wert haben soll.

Liebste Grüße

HM

Gruß
Tom

Vergessen wir mal die Antwort von Herrn Meyer.

Fakt ist: Nach § 440 Satz 2 BGB ist die 2fache erfolglose Nachbesserung notwendig, um als fehlgeschlagen zu gelten.
Und dann ist ohne weiteres der Rücktritt möglich.
Sprich: Zug um Zug Ware gegen Geld retour.

Ohne Wenn und Aber.
Vorausgesetzt, da sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder individuelle Abreden im Spiel, die dem entgegenstünden.
(bin jetzt zu faul nachzusehen, ob „Geld zurück“ per AGB überhaupt abdingbar ist - glaube aber schon).

Roland

Hallo!

Warum sollte so etwas bitteschön als unverbindlich anzusehen
sein??? Zusage ist Zusage.

Ja, aber stets wohl unverbindlich, kein Händler kann eine
Frist definitiv zusagen , auf dessen Einhaltung er nicht den
geringsten Einfluss hat.

Natürlich kann man eine Frist definitiv zusagen, auf deren Einhaltung man keinen Einfluss hat. Vertragspflichten sind verschuldensunabhängig, wenn jemand etwas zusagt, was er nicht einhalten kann, ist er selbst schuld.

Gruß
Tom

Ja, aber stets wohl unverbindlich, kein Händler kann eine
Frist definitiv zusagen , auf dessen Einhaltung er nicht den
geringsten Einfluss hat.

Hi,
die Sachmängelhaftung ist Aufgabe des Händlers.
Der hat für einen ordnungsgemäßen Jogger zu sorgen.

Es ist durchaus richtig, dass der Käufer sich an den Händler wendet und anschließend sauer auf den ist.

Gruß
HaWeThie

wenn jemand etwas zusagt, was er nicht

einhalten kann, ist er selbst schuld.

Hi Tom, das will ich meinen. Aus Erfahrung weiß ich aber auch, dass mancher Kunde das gehört haben will

HM

Gruß
Tom

Sehr geehrter Herr Meyer,

meine kurze Antworten:

Naja, ich nehm´ mal an, dass ihr da wohl noch die freie Wahl
hattet.

  • wir hatten keine freie Wahl, wenn wir diese bekommen hätten dann hätte ich hier nicht schreiben müssen/wollen.

Aber ich weiß schon, ihr habt irgendwo in einem dubiosen
Internetversandhaus so´n Ding um die Hälfte billiger gesehen,
hab ich Recht ? :wink: ( Ach , ich gehe schon wieder über die
Netiquette hinaus … )

Ich glaube nicht, dass man einen Jogger der Firma Hauck zu dem Preis sogar bei einem dubiosen Internetversandhaus finden kann. Wenn Sie eine Adresse wissen, senden Sie mir diese zu…

zu dem wir noch 10 € zuzahlen müssten. Da wir
keinen Cent zuzahlen wollen und auch nie wieder in diesem
Geschäft einkaufen wollen, war unsere Antwort NEIN. Daraufhin
wurden wir aus dem Laden herausgebeten.

Hätt ich auch so gemacht.

zu einem Jogger, der uns gar nicht gefällt?

Jetzt haben wir keinen
Jogger und die € 99,- sind auch nicht da.
Weiss irgenjemand, welche Rechte wir in dieser Situation haben
und wie wir unser Geld zurückbekommen können? Wir können doch
vom Kaufvertrag zurücktreten, oder?

Der Händler kann sich die Nachbesserung einräumen. Bleibt
diese erfolglos, kann der Kunde Preisminderung Ersatzlieferung
oder Wandelung ( Geld zurück, KV aufgelöst ) verlangen. Ob die
Nachbessrung erfolglos war, bleibt erstmal noch festzustellen,
denn zieht noch immer nach rechts ? War ein beweglicher Bügel
ursprünglich zugesicherte Eigenschaft ?

Laut der Aussage des Personals, war der Jogger nur mit einem festen Sicherheitsbügel ausgestattet, da die Firma Hauck nur solche produziert hat. Sprich: wir haben uns dieses Problem ausgedacht. Allerdings haben wir uns mit dem Produzenten in Verbindung gesetzt, und haben klare Aussage vom Kundendienst, dass der Jogger mit einem beweglichen Bügel ausgestattet war.
Und bitte werfen Sie uns nicht vor, auf betrügerische Weise vom Kaufvertrag zurücktreteten zu wollen. Wir wollten nur wie Kunden behandelt werden, und haben keine Lust uns beschimpfen und verarschen zu lassen.

Noch eine Sache: Sie sehen möglicherweise alle Schreibfehler der anderen und neigen allem dieses zeigen zu wollen, obwohl manche sich einfach vertippt haben konnten. In meinem Fall können Sie sich freuen: bin ein Ausländer, Sie finden wahrscheinlich viele Fehler in dem was ich geschrieben habe.
Schönen Tag noch.

Adam