Vom Kaufvertrag zurücktreten

Hallo Leute,

ich bitte um Hilfe…:smile: mein Computer ist in der Garantiezeit bereits zweimal defekt gewesen,sodass ich den Rechner in die Reperatur abgeben musste. Jeweils dauerte die Reperatur 1 Monat :frowning:((( nun ist dieser ein drittes Mal defekt, deshalb wollte ich mich mal erkundigen, ob ich vom kaufvertrag zurücktrete kann.

erster Defekt laut Herstelle kein Hardwarefehler…
zweiter Defekt: Hersteller wechselt Festplatte

der jetzige defekt ähnelt dem zweiten (Comp bootet nicht)

Hallo Jura1990,
das Deutsche Recht verweist bei Mangelhaftigkeit einer Ware auf Nacherfüllung, Rücktritt, Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Minderung.

Grundsätzlich ist dem Verkäufer immer das Recht auf eine Nacherfüllung gegeben(§ 239 BGB). Dieses Recht kommt immer vor allen anderen Rechten.

Um als Käufer einen Rücktritt geltend zu machen, solltest du dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Im Allgemeinen sollte diese mindestens zwei Wochen betragen. Wird die Frist nicht eingehalten, kannst du Schadenersatz verlangen, den Kaufpreis mindern oder zurücktreten. Hierfür musst du dem Vertragspartner den Rücktritt lediglich offiziell und am besten schriftlich erklären.

Wenn die Nacherfüllung bereits zwei Mal erfolglos durchgeführt wurde, muss eigentlich keine Frist gesetzt werden. Da aber davon auszugehen ist, dass deine Firma nun wieder einen Monat braucht, um den Fehler zu beheben, solltest du auf der sicheren Seite sein, wenn du diesmal eine Frist von 2 Wochen setzt und nach Nichteinhaltung den Rücktritt erklärst.
Die Versandkosten zahlt immer der Verkäufer.

Ausführlich gibt’s die ganze Thematik auch hier:
http://www.ekritik.de/html/gerade_erst_gekauft_und_s…

Wird der „kein Hardwarefehler“ als Fehler angesehen??? :smile:

Hi,

ich denke, dass du nicht zurücktreten kannst, weil es 2 verschiedene Mängel sind. Also nicht zwei mal das gleiche. Ich bin mir aber gar nicht sicher.
Liebe Grüße