Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo!

Ich habe mir auf einer Messe ein USB-Modem für meinen W2K-Rechner gekauft. Die Installation des W2K-Treibers von der beiliegenden CD brach auch nach mehreren Versuchen immer mit einer Fehlermeldung ab. Ich habe mir daraufhin aus dem Internet eine andere Version des Treibers geholt, woraufhin das Modem zwar richtig erkannt wurde, aber eine Internetverbindung konnte trotzdem nicht hergestellt werden.

Auf meine telefonische Anfrage hin, wurde mir gesagt, daß es sich wohl um einen Hardware-Defekt handeln würde und ich das Modem zurückschicken könne. Der Anbieter hat mir jetzt ein neues Modem geschickt, mit dem bei mir aber genau die gleichen Probleme auftreten. Er behauptet jedoch, beide Modems wären funktionstüchtig.

Kann ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Anbieter das Geld für das Modem zurückfordern? Welcher BGB-Paragraph würde hier Anwendung finden? Das Modem mag zwar hardwaremäßig in Ordnung sein, aber die Treiber lassen sich auf meinem Rechner unter W2K definitiv nicht installieren.

Grüße, Tanja

Antwort: Rücktritt geht so ohne weiteres nicht, da nicht feststeht, daß mangelhaft geliefer worden ist. Aber selbst wenn es bewiesen werden könnte, müßte zunächst eine Frist zur Nachbesserung oder Umtausch gesetzt werden. Beim Rücktritt verliert man übrigens den Schadenersatzanspruch. Allenfalls ist die soganannte Wandlung zu empfehlen, wenn du im Recht bist und der Verkäufer nicht richtig liefern kann. Gruß Gerhard Intemann

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Hallo Gerhard !

Rücktritt geht so ohne weiteres nicht, da nicht
feststeht, daß mangelhaft geliefer worden ist.

Ich habe zwar ein paar Screenshots gemacht, die zeigen, dass sich der Treiber auf der CD bei mir nicht installieren laesst, aber es reicht wohl nicht aus, um zu beweisen, dass das Modem bei mir nicht funktionstuechtig ist. Der Anbieter hat daraufhin behauptet, bei ihm wuerde das Modem einwandfrei funktionieren, was bei einem anderen Betriebssystem oder einer anderen Konfiguration ja auch tatsaechlich sein kann.

Aber selbst
wenn es bewiesen werden könnte, müßte zunächst eine Frist zur
Nachbesserung oder Umtausch gesetzt werden.

Ich habe ja bereits ein Umtauschgeraet erhalten, bei dem jedoch die gleichen Probleme auftraten.

Beim Rücktritt
verliert man übrigens den Schadenersatzanspruch. Allenfalls
ist die soganannte Wandlung zu empfehlen, wenn du im Recht
bist und der Verkäufer nicht richtig liefern kann.

OK, also auf jeden Fall mal vielen Dank fuer Deine Antwort. Da ich wohl nicht beweisen kann, dass das Modem an meinem Rechner nicht funktioniert, werde ich wohl aufgeben und versuchen das Modem wieder zu verkaufen.

Grüße, Tanja

Hallo Gerhard !

Ich habe ja bereits ein Umtauschgeraet erhalten, bei dem
jedoch die gleichen Probleme auftraten.

OK, also auf jeden Fall mal vielen Dank fuer Deine Antwort. Da
ich wohl nicht beweisen kann, dass das Modem an meinem Rechner
nicht funktioniert, werde ich wohl aufgeben und versuchen das
Modem wieder zu verkaufen.

hallo Tanja, bitte nicht so schnell aufgeben: 2 Wege sind noch:

  1. mit dem Verkäufer nochmals reden, er soll nochmals helfen, denn irgendwo muß ja ein techn. Weg zu finden sein. Oder er gbt z.B. eine Gutschrift für einen anderen Kauf
  2. Fehlersuche ins Forum unter Computerhilfe o.a. stellen und genau alles beschreiben. Vielleicht ergeben sich Argumente gegen den Verkäufer oder für ein Umwandlung des Kaufgeschäfts…?!
    Freundl Gruß Gerhard

Hallo Gerhard!

  1. mit dem Verkäufer nochmals reden, er soll nochmals helfen,
    denn irgendwo muß ja ein techn. Weg zu finden sein. Oder er
    gbt z.B. eine Gutschrift für einen anderen Kauf

Ich habe ihm jetzt noch mal ein paar Screenshots geschickt, die zeigen, daß sich das Modem bei mir nicht installieren läßt. Vielleicht bekomme ich ja doch noch mein Geld zurück. Mit einer Gutschrift könnte ich wenig anfangen, da ich mir in der Zwischenzeit bereits ein anderes Modem gekauft habe, da ich dringend eines benötigt habe.

  1. Fehlersuche ins Forum unter Computerhilfe o.a. stellen und
    genau alles beschreiben.

Ich habe bei Wer-Weiss-Was und auch in der Newsgroup de.comm.geraete.analog.modem nachgefragt, aber niemand konnte mir bei dem Problem helfen. Ich denke, daß es sich nicht um ein Hardwareproblem handelt, sondern daß der Treiber einfach schlecht programmiert ist und sich eben mit einer bestimmten Konfiguration nicht installieren läßt.

Grüße, Tanja