Vom kennzeichen siegel entfernen

Hallo,

ich habe am Montag ein angemeldetes Auto gekauft. Da ich dieses erst nächstes Jahr benötige, sollte es Stillgelegt werden. Ich habe meine Freundin gebeten das Fahrzeug in der Zulassungsstelle stillzulegen. Damit Sie sich nicht mit dem Abkratzen der Plaketten rumplagen muß, habe ich dies schon zuhause getan. Nun hat die Zaulassungsstelle stress gemacht wegen der vorher entfernten Siegel. Daraufhin mussten wir eine eidesstattliche Erklärung abgeben das wir die Siegel entfernt haben. Dafür mussten wir zzgl. der Abmeldung noch 31€ zahlen. Ist das rechtens? Die Siegel müssen doch entfernt werden.

Hallo,

du hast das Sigel gebrochen das ist strafbar sogar.
Das Siegel brechen macht nur die Zulassungstelle vor deinen Augen in der
Regel.

Ciao
Rui / Stuttgart

Prinzipiell muss sich ja die ZS davon überzeugen, dass die gesiegelten Kennzeichenschilder mitgebracht und vor Ort(!) ordnungsgemäß entsiegelt wurden. Damit wird z.B. dem Missbrauch vorgebeugt, denn jemand könnte einen Satz gesiegelte Kennzeichen noch zu Hause liegen haben, während er das andere paar entsiegelt vorzeigt. Das sollte man daher auch immer vor Ort machen und auf die Aufforderung warten, die Schilder zu entstempeln.

Was jetzt allerdings die gebührenpflichtige Erklärung betrifft, kenne ich mich leider nicht aus, da das eine verwaltungsrechtliche Frage ist und prinzipiell nichts mit Kennzeichen zu tun hat. Ich gehe aber stark davon aus, dass die Behörde nicht einfach widerrechtlich eine Gebühr verlangt.

Hallo,

danke für die Antworten. Habe mich jetzt mit den Gebühren abgefunden. Aus Fehlern kann man nur lernen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Habe mich jetzt mit den Gebühren abgefunden.

mfg micha