angenommen man hat im Jahr 2005 ein Kleingewerbe und ist nun
ab 2006, wegen zu hohem Umsatz, verpflichtet, Mehrwertsteuer
auszuweisen.
Muss man sich beim Finanzamt und auf dem Gewerbeamt melden?
Oder reicht es aus, die Steuererklärung einzureichen.
Das Gewerbe hätte schon längst beim Gewerbeamt angemeldet werden müssen, auch als Kleinunternehmer.
Man muss sich beim Finanzamt melden, damit die das Umsatzsteuerkonto dort eröffnen (die Einkünfte als Kleinunternehmer wurden ja wohl hoffentlich schon vorher erklärt).
Desweiteren interessiert mich, wie es sich nun mit der
Steuervoranmeldung auf sich hat. Ich hab ja noch keine USTN.
Wenn schon gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erklärt wurden, behält man in aller Regel die gleiche Steuernummer. Diese gilt dann auch für die Umsatzsteuer.
Aber das kann ja in dem Telefonat mit dem Finanzamt abgeklärt werden.
Und keine Berührungsängste, die meisten dort sind auch Menschen