Guten Abend zusammen!
Angenommen ein Unternehmer ist seit mehreren Jahren Kleinunternehmer und möchte nun seine Geschäftstätigkeit ausweiten, was aufgrund des höheren Umsatzes dazu führt, dass er kein Kleinunternehmer mehr ist. Er wählt daraufhin die Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt.
Was ist nun alles zu beachten? Soweit ich weiß kann man eine solche Mini-GmbH quasi kaufen. Sprich man zahlt einen Betrag in einer Größenordnung von ca. 1000 Euro und erhält dafür eine bereits angemeldete UG (haftungsbeschränkt), diese kann der Unternehmer dann umbenennen etc.
Ich frage mich jetzt aber, ob das überhaupt nötig ist. Die UG (haftungsbeschränkt) soll doch eine „Vereinfachung“ der GmbH sein und sich zudem in der Mindesteinlage unterscheiden. Ist es ein großer Aufwand, eine UG (haftungsbeschränkt) anzumelden oder kann man dabei viel falsch machen? Ich denke dabei jetzt an ein recht einfaches Modell mit nur einem Gesellschafter, der alles alleine managed. Also der Unternehmer nimmt alle Rollen ein: Geldgeber, Gesellschafter, Geschäftsführer.
Die nächste Frage wäre, ob der Unternehmer seine Kleinunternehmerschaft abmelden muss und dann die UG (haftungsbeschränkt) anmeldet - oder wird die Gesellschaftsform einfach umgewandelt oder wie funktioniert das?
Viele Grüße & ein schönes Restwochenende!