Vom Kleinunternehmer zur UG haftungsbeschränkt

Guten Abend zusammen!

Angenommen ein Unternehmer ist seit mehreren Jahren Kleinunternehmer und möchte nun seine Geschäftstätigkeit ausweiten, was aufgrund des höheren Umsatzes dazu führt, dass er kein Kleinunternehmer mehr ist. Er wählt daraufhin die Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt.

Was ist nun alles zu beachten? Soweit ich weiß kann man eine solche Mini-GmbH quasi kaufen. Sprich man zahlt einen Betrag in einer Größenordnung von ca. 1000 Euro und erhält dafür eine bereits angemeldete UG (haftungsbeschränkt), diese kann der Unternehmer dann umbenennen etc.

Ich frage mich jetzt aber, ob das überhaupt nötig ist. Die UG (haftungsbeschränkt) soll doch eine „Vereinfachung“ der GmbH sein und sich zudem in der Mindesteinlage unterscheiden. Ist es ein großer Aufwand, eine UG (haftungsbeschränkt) anzumelden oder kann man dabei viel falsch machen? Ich denke dabei jetzt an ein recht einfaches Modell mit nur einem Gesellschafter, der alles alleine managed. Also der Unternehmer nimmt alle Rollen ein: Geldgeber, Gesellschafter, Geschäftsführer.

Die nächste Frage wäre, ob der Unternehmer seine Kleinunternehmerschaft abmelden muss und dann die UG (haftungsbeschränkt) anmeldet - oder wird die Gesellschaftsform einfach umgewandelt oder wie funktioniert das?

Viele Grüße & ein schönes Restwochenende!

Die Argumentation hat so keinen Sinn, weil die
Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche
ist;
wenn man die grenzen überschreitet, ist das
aus meiner Sicht doch kein Grund eine UG
zu gründen,
oder was sollten die Gründe sein?

Einen UG mantel zu kaufen, sehe ich auch keinen Sinn
drin;
weil die UG ist ja extra deswegen geschaffen worden,
dass man praktisch ohne Eigenkapital und ein paar
Euro Kosten eine Kapitalgesellschaft günden kann.

Die Argumentation hat so keinen Sinn, weil die
Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche
ist;
wenn man die grenzen überschreitet, ist das
aus meiner Sicht doch kein Grund eine UG
zu gründen,
oder was sollten die Gründe sein?

Das war wohl unglücklich formuliert. Das Überschreiten der Umsatzrestriktionen führt dazu, dass der Unternehmer genrell umdenken muss. Dadurch, dass die Umsatzgrenzen überschritten wurden, muss der Unternehmer sich überlegen, wie er ab dem Folgejahr weitermachen will. Er möchte sich absichern, sprich nicht mehr mit seinem gesamten Privatvermögen haften müssen und wählt daraufhin die UG (haftungsbeschränkt).

Wie es dazu kommt, dass der Unternehmer eine UG (haftungsbeschränkt) gründen möchte, ist ja an und für sich auch unwichtig. es soll nur geklärt werden, was zu berücksichtigen ist, wenn man das Firmenmodell von der Kleinunternehmerschaft hin zur UG (haftungsbeschränkt) ändern möchte. Und ob es sinnvoll ist, eine UG (haftungsbeschränkt) „zu kaufen“ oder sich um die Gründung selbst zu kümmern, wenn das Modell an sich recht simpel ist (1 Unternehmer, der Gesellschafter und Geschäftsführer ist, keine anderen Gesellschafter)

Einen UG mantel zu kaufen, sehe ich auch keinen Sinn
drin;
weil die UG ist ja extra deswegen geschaffen worden,
dass man praktisch ohne Eigenkapital und ein paar
Euro Kosten eine Kapitalgesellschaft günden kann.

Ok, das habe ich mir auch anfangs so gedacht. Ein Bekannter erzählte mir kürzlich, dass es Mini-GmbH´s auch „zu kaufen“ gibt. Das machte mich stutzig, da ich dachte, dass die Gründung nicht so schwierig sein dürfte und ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand dann fast 1.000 Euro dafür ausgeben würde, wenn die Gründung nicht allzu viel Zeit und Mühe beanspruchen würde.

Ich habe jetzt auch gelesen, dass man ein Musterprotokoll verwenden kann, wenn es weniger als 3 Gesellschafter gibt. Das wäre in diesem Beispiel mit nur einem Gesellschafter also anwendbar. Dennoch wollte ich abklären, ob man vieles beachten muss oder ob man grobe Fehler machen kann, da es ja scheinbar Leute gibt, denen es um die 1.000 Euro wert ist, die Gründung nicht selbst zu vollziehen.

Hallo!

Die Gründung einer UG mit Musterprotokoll kostet unter 300€. Ds sind die Kosten für Notar und Handelsregister.

Natürlich muss man zusätzlich noch das Stammkapital einzahlen.

Der Erwerb eines Firmenmantels bzw. einer Vorratsgesellschaft macht aus Kostensicht nie Sinn, weil die Kosten höher sind.

Klassischerweise werden solche Gesellschaftsmäntel erworben, weil die volle Haftungsbeschränkung erst mit Eintragung ins Handelsregister beginnt. Wenn man also mit einem Geschäft von heute auf morgen beginnen möchte und ein hohes Haftungsrisiko hat, dann wählt man eine Vorratsgesellschaft.

Heutzuteage dauert die Eintragung ins Handelsregister auch nur noch 3-4 Wochen, also hier ist auch nimmer so das Problem.

Gruß

derschwede77

Vielen Dank für die Antwort! Klingt sinnig.

Und wie funktioniert das, wenn man die Geschäftsidee bereits als Kleinunternehmer verfolgt und nun daraus eine UG (haftungsbeschränkt) machen will? Meldet man das Unternehmen komplett ab und meldet es dann als UG (haftungsbeschränkt) neu an? Oder kann man das einfach ummelden? Ist hierbei etwas Besonderes zu beachten?

Und eine weitere Frage hätte ich noch: Angenommen man erhält Mitte Dezember 2011 noch eine Zahlung eines Kunden für eine Leistung, die man erst 2012 erbringt. Also bei Zahlungseingang ist der Unternehmer noch Kleinunternehmer, bei Leistungserbringung ist die Firmengesellschaftsform dann bereits eine UG (haftungsbeschränkt). Beim Kleinunternehmer müsste das Zufluss-Abfluss-Prinzip wirken. Damit wäre der Umsatz für 2011 anzusetzen. Ist das richtig? Der Gewinn ebenfalls?

Hallo!

Es gibt grundsätzlich mehrere Wege eine UG zu Gründen. Es könnte eine Umwandlung das alten Unternehmens zur UG erfolgen. Dann kommt man aber mit den 300€ Kosten nicht hin. Wäre eher noch eine Null dranzuhängen, obwohl ich nicht glaube, dass das reichen würde.

Also bleibt eigentlich nur die Bargründung.

Die Geschäfte der alten Firma und der neuen Firma müssen klar abgegrenzt werden. Die UG wächst nicht automatisch „in die Schuhe“ der alten Firma rein, wenn sie das soll müsste das vertraglich geregelt werden. Wobei man dann aber auch schon wieder eventuell ein neues Terrain betritt, nämlich das der verdeckten Sachgeinlage.

Was das beste ist, kann in einem Internetforum schlecht jemand beantworten, der die Fakten nicht kennt.

gruß

derschwede77

Es gibt grundsätzlich mehrere Wege eine UG zu Gründen. Es
könnte eine Umwandlung das alten Unternehmens zur UG erfolgen.
Dann kommt man aber mit den 300€ Kosten nicht hin. Wäre eher
noch eine Null dranzuhängen, obwohl ich nicht glaube, dass das
reichen würde.

Das wäre so viel teurer? Ich schätze, die zusätzlichen Kosten resultieren daraus, dass man alles dokumentieren (und beglaubigen lassen) muss, was man bei der Umfirmierung „alles mit rüber nimmt“ !? Oder wodurch entstehen die hohen Kosten?

Was wäre denn, wenn der Unternehmer einfach nur den bisherigen Firmennamen und das zuvor genutzte ebay Konto weiterhin nutzen möchte? Er nimmt aber keine Waren, Fahrzeuge oder sonst etwas mit rüber. Das dürfte doch im Prinzip nicht so kompliziert und teuer sein, da es ein recht simpler Vorgang ist.

Hallo!

Eine Sachgründung ist immer teuer, da der Wert der Sachen, die bei der Gründung eingebracht werden, bewertet werden müssen.

Gruß

derschwede77

In Ordnung. Auch wenn der Unternehmer eigentlich nichts aus seinem bisherigen Sortiment mit in die UG nehmen würde (da alles abverkauft) und somit nichts zu bewerten wäre, klingt es nur unnötig kompliziert.

Also wäre der Schritt der Neugründung wohl sinnvoller. Das würde dann so funktionieren?

  1. Der Unternehmer leitet die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) ein. 3-4 Wochen später ist diese vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Unternehmer dann quasi 2 voneinander unabhängige „Unternehmen“, zum einen die UG, zum anderen ist er noch als Einzelunternehmer (bzw. Kleinunternehmer) angemeldet.

  2. 1,2 Tage nachdem die UG (haftungsbeschränkt) gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, meldet der Unternehmer sich als Einzelunternehmer ab.

  3. Nun ist der Unternehmer nur noch mit seiner UG registriert und verfolgt seine Geschäftsidee, die er zuvor als Einzelunternehmer verfolgt hat, mit der UG weiter.

So sähe das dann aus, richtig? Die UG erhält dann vermutlich auch eine neue Steuernummer und die „alte“ Steuernummer (des Einzelunternehmers, der dann ja abgemeldet würde) würde mit der Abmeldung nicht mehr relevant sein? Die UG wäre als neues, von der vorherigen Tätigkeit unabhängiges Unternehmen anzusehen, auch wenn die UG genau dieselbe Geschäftsidee verfolgt?

Alles korrekt!