Vom Krankenhaus ins Pflegeheim

Hallo

wies ist das, wenn ein Senior Pflegestufe 2 hat und ins Krankenhaus musste wegen gesundheitlichen Problemen, kann das Krankenhaus dann die Häusliche Pflege unterbinden und einfach ohne eine Einstimmung der Angehörigen die Unterbringung im Pflegeheim anordnen?

Hallo

wies ist das, wenn ein Senior Pflegestufe 2 hat und ins Krankenhaus musste wegen gesundheitlicher Probleme, kann das Krankenhaus dann die Häusliche Pflege unterbinden und einfach ohne eine Einstimmung der Angehörigen die Unterbringung im Pflegeheim anordnen?

Das Krankenhaus kann das nicht einfach so. Allerdings ist auch nicht die Zustimmung der Angehörigen nötig. Ob sie darauf eingestimmt werden müssen, entzieht sich gerade meiner Kenntnis.
Möglicherweise wurde ein Betreuer bestellt und der hat das veranlasst. Möglicherweise wollte der Patient das so. Möglicherweise ist eine häusliche Pflege aus medizinischer Sicht nicht möglich.
Einfach mal nachfragen, wie es soweit kam.

Grüße

Hallo,

es mag Zwangseinweisungen von manchen Kranken auch in Pflegeheime geben, aber nicht durch Krankenhäuser.

http://dejure.org/gesetze/FGG/70.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html

Ich kenn das so:

  1. Krankenhaus informiert sozialen Dienst
  2. Sozialer Dienst wendet sich an Amtsgericht
  3. Amtsgericht bestellt Betreuer für Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung
  4. Betreuer wählt Pflegeheim aus, organisiert den Transport des Betreuten aus der Klinik in das Heim und löst die Wohnung auf

Kann es sein, dass der Patient der Maßnahme zugestimmt hat und daher keine Zwangseinweisung vorliegt, sondern er sich selbst entschieden hat (überredet wurde), in ein Heim zu ziehen?

VG
EK

Also der Patient kann nicht zustimmen, da er keine Entscheidungen selbst treffen darf (Wort fällt mir gerade nicht ein)

Also der Patient kann nicht zustimmen, da er keine Entscheidungen selbst treffen darf (Wort fällt mir gerade nicht ein)

Wenn er entmündigt wurde, dann hat er sicher einen Betreuer, der dann für ihn Entscheidungen trifft. Wenn das nicht erst seit gestern so ist, dann sollte man den eigentlich kennen.

Also der Patient kann nicht zustimmen, da er keine
Entscheidungen selbst treffen darf (Wort fällt mir gerade
nicht ein)

Warum sollte ein Pflegebedürftiger (Stufe 2) nicht selbst eine Entscheidung treffen können?

Nicht alle die in Pflegestufe 2 sind, haben geistige Probleme.
Die MÖglichkeit besteht auch, dass Pflegestufe 2 auf Grund eines schweren Unfalls erfolgte und er noch voll bei Verstand ist.

Gruß

Also der Patient kann nicht zustimmen, da er keine
Entscheidungen selbst treffen darf (Wort fällt mir gerade
nicht ein)

Warum sollte ein Pflegebedürftiger (Stufe 2) nicht selbst eine
Entscheidung treffen können?

Hi,

vielleicht meint die UP damit, daß der Patient geschäftsunfähig ist und deshalb keine Entscheidung treffen darf?

Nicht alle die in Pflegestufe 2 sind, haben geistige Probleme.
Die MÖglichkeit besteht auch, dass Pflegestufe 2 auf Grund
eines schweren Unfalls erfolgte und er noch voll bei Verstand
ist.

Das ist richtig und selbst bei einer eingerichteten Betreuung, darf man nicht über den Kopf des Betreuten hinweg entscheiden. Wenn allerdings eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt und / oder eine Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfaßt, könnte der Betreuer in Abstimmung mit dem Gericht auch eine Heimunterbringung veranlassen.

Gruß
Tina

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Hallo,
weiß denn das KH auch, daß der Patient nicht geschäftsfähig ist?
Das steht einem ja nicht auf die Stirn geschrieben.
Weiß denn das KH auch, wer der Betreuer ist?

Grüße
miamei

Hallo,

weiß denn das KH auch, daß der Patient nicht geschäftsfähig ist?
Das steht einem ja nicht auf die Stirn geschrieben.

Kommt drauf an, ob es jemand dem Krankenhaus mitgeteilt hat. Möglicherweise kommt man aufgrund des Zustandes des Patienten auch selber drauf bzw. erkundigt sich beim Amtgericht.

Weiß denn das KH auch, wer der Betreuer ist?

Wenn es dem Krankenhaus jemand mitteilt also etwa das Amtsgericht oder eben der Betreuer selbst, ja.
Wie auch immer, das Krankenhaus kann von sich aus niemanden in ein Pflegeheim einweisen. Dafür braucht es die Zustimmung des Patienten oder eben des Betreuers.
Vielen ist leider nicht bekannt, dass so eine Betreuung recht fix gehen kann und nicht automatisch die Verwandten dafür eingesetzt werden.

Grüße

Also es musst jemand von den Angehörigen ins Krankenhaus kommen und sollte dort etwas unterschreiben.

Also es musst jemand von den Angehörigen ins Krankenhaus kommen und sollte dort etwas unterschreiben.

Nein. Wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, solche Entscheidungen für sich zu treffen, dann muss ein Betreuer bestellt werden. Wie das nun im konkreten Fall passiert ist noch wie das in den einzelnen Bundesländer geregelt wird, ist mir nicht bekannt.
Die Verwandten sind in solchen Fällen, abgesehen von minderjährigen Kindern, jedenfalls nicht automatisch oder von Gesetzes wegen die Betreuer. Wenn man das will, sollte man sowas vorher verbindlich regeln und dabei sicherstellen, dass das zuständige Amtsgericht das auch rechtzeitig erfährt.

Angesichts der äußerst dünnen Angaben vermute ich einfach mal folgendes:
Dass der Patient nicht mehr selbst seine Angelegenheiten erledigen kann, war vielleicht schon bei Einlieferung oder im Verlauf der Behandlung klar. Desweitern wurde vielleicht auch noch eine Art von Vernachlässigung bzw. unzureichender Pflege erkannt.
Da das Krankenhaus aber nicht für die Pflege hilfloser Menschen zuständig ist, muss der Patient nach Abschluss der Heilbehandlung das Krankenhaus verlassen. Da man geschäftsunfähige Personen jedoch auch nicht einfach vor die Tür setzt, hat sich das Krankenhaus vermutlich beim Amtsgericht darüber informiert, wer der Betreuer ist bzw. darauf hingewiesen, dass eine solche notwendig wäre.
Sowas geht dann für das sonst gewohnte Tempo recht fix, da es genug Leute gibt, die sowas machen und eben auch die Zeit drängt.
Möglicherweise stimmt dann der Richter einer Verlegung in ein Pflegeheim zu oder weist dies selber an oder überträgt diese Aufgabe erstmal dem Sozialamt. Keine Ahnung, wie das in einer solch konkreten Konstellation abläuft.

Jedenfalls ist das Ganze ein weites Feld. Im Internet kann man sich totlesen, wenn man mal nach den Stichworten, Betreuung, Betreuungsverfügung usw. sucht. Da wird schön aufgedrösselt, welche Arten bzw. Umfänge von Betreungen es gibt, was das für den Betroffenen bedeutet und wie die Voraussetzungen sind.

Für den konkreten Fall dürfte es das einfachste sein, entweder beim Krankenhaus oder beim Pflegeheim nachzufragen, wer denn für Person X zuständig ist resp. die Verlegung dorthin angewiesen/genehmigt hat. Irgendeine Auskunft wird man dann bekommen.

Hier im Forum zu fragen, wie es das Krankenhaus im konkreten Fall angestellt hat, wird allenfalls zu Vermutungen oder Zufallstreffern führen.

Grüße