Also es musst jemand von den Angehörigen ins Krankenhaus kommen und sollte dort etwas unterschreiben.
Nein. Wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, solche Entscheidungen für sich zu treffen, dann muss ein Betreuer bestellt werden. Wie das nun im konkreten Fall passiert ist noch wie das in den einzelnen Bundesländer geregelt wird, ist mir nicht bekannt.
Die Verwandten sind in solchen Fällen, abgesehen von minderjährigen Kindern, jedenfalls nicht automatisch oder von Gesetzes wegen die Betreuer. Wenn man das will, sollte man sowas vorher verbindlich regeln und dabei sicherstellen, dass das zuständige Amtsgericht das auch rechtzeitig erfährt.
Angesichts der äußerst dünnen Angaben vermute ich einfach mal folgendes:
Dass der Patient nicht mehr selbst seine Angelegenheiten erledigen kann, war vielleicht schon bei Einlieferung oder im Verlauf der Behandlung klar. Desweitern wurde vielleicht auch noch eine Art von Vernachlässigung bzw. unzureichender Pflege erkannt.
Da das Krankenhaus aber nicht für die Pflege hilfloser Menschen zuständig ist, muss der Patient nach Abschluss der Heilbehandlung das Krankenhaus verlassen. Da man geschäftsunfähige Personen jedoch auch nicht einfach vor die Tür setzt, hat sich das Krankenhaus vermutlich beim Amtsgericht darüber informiert, wer der Betreuer ist bzw. darauf hingewiesen, dass eine solche notwendig wäre.
Sowas geht dann für das sonst gewohnte Tempo recht fix, da es genug Leute gibt, die sowas machen und eben auch die Zeit drängt.
Möglicherweise stimmt dann der Richter einer Verlegung in ein Pflegeheim zu oder weist dies selber an oder überträgt diese Aufgabe erstmal dem Sozialamt. Keine Ahnung, wie das in einer solch konkreten Konstellation abläuft.
Jedenfalls ist das Ganze ein weites Feld. Im Internet kann man sich totlesen, wenn man mal nach den Stichworten, Betreuung, Betreuungsverfügung usw. sucht. Da wird schön aufgedrösselt, welche Arten bzw. Umfänge von Betreungen es gibt, was das für den Betroffenen bedeutet und wie die Voraussetzungen sind.
Für den konkreten Fall dürfte es das einfachste sein, entweder beim Krankenhaus oder beim Pflegeheim nachzufragen, wer denn für Person X zuständig ist resp. die Verlegung dorthin angewiesen/genehmigt hat. Irgendeine Auskunft wird man dann bekommen.
Hier im Forum zu fragen, wie es das Krankenhaus im konkreten Fall angestellt hat, wird allenfalls zu Vermutungen oder Zufallstreffern führen.
Grüße