hallo,
erstmal die fakten:
beginn der tätigkeit: 01.07.2009
umsatz gem. 13b: 8.000
umsatz „normal“: 3.000
im jahr 2009: kleinunternehmerregelung
so, jetzt die konsequenzen:
gesamtumsatz hochgerechnet 2009: 22.000 (x 2, da nur halber jahr in 2009)
grenze überschritten -> 2010 rechnungen mit ausweis der ust
bereits gestellte rechnungen können berichtigt werden -> falls das nicht möglich ist, muss trotzdem aus dem bruttoumsatz die ust abgeführt werden
voranmeldungszeitraum ist monatlich und zwar ab januar 2010.
hab ich was vergessen oder ist alles korrekt ?
danke
gruß inder