egal, wie ich es formuliere, die Fragen werden unheimlich blöd klingen … na ja:
Angenommen, Person A hat eine Vollmacht über ein Konto, auf dem aber nichts drauf ist, und sie tätigt eine Überweisung in Höhe von *mehr als vereinbarter Dispokreditrahmen* Was passiert? Wird einfach nichts überwiesen oder entstehen A Schulden?
Und 2. Angenommen, es gibt ein Konto, über das mehrere Personen eine Vollmacht haben. Person Z gehört dazu, hat aber weder eine Karte für dieses Konto noch bekommt sie die Kontoauszüge. Es findet kein Online-Banking statt. Gibt es für Z eine Möglichkeit, ohne die anderen Bevollmächtigten zu kontaktieren und ohne persönlich bei der Bank zu erscheinen, den aktuellen Kontostand herauszufinden?
Angenommen, Person A hat eine Vollmacht über ein Konto, auf
dem aber nichts drauf ist, und sie tätigt eine Überweisung in
Höhe von *mehr als vereinbarter Dispokreditrahmen* Was
passiert? Wird einfach nichts überwiesen oder entstehen A
Schulden?
Kommt auf die Bank an. Entweder wird die Überweisung nicht ausgeführt, oder aber doch, und dann fallen nicht nur Dispo-Zinsen an, sondern Überziehungszinsen, die NOCH höher sind.
Das aber sicher nur, wenn die Bank erwarten kann, dass das Geld bezahlt wird, also regelmäßiger Geldeingang.
Und 2.
Um den Kontostand herauszufinden, braucht man irgendeine Bevollmächtigung. Das kann eine PIN für das Onlinebanking sein, oder eine Karte, mit der man sich legitimiert, das könnte auch funktionieren, wenn man bevollmächtigt ist und mit dem Personalausweis in der Bank vorbei kommt.
Vielleicht geht das auch mit PostIdent- oder ähnlichen Verfahren, halte ich aber nicht wirklich für den Aufwand wert.
zu 1. Überweisung vom Konto das auf 0 ist.
Ja das geht. Einerseits in der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (Dispo) und auf der anderen Seite im banküblichen Ramen. Was banküblich ist ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Früher hieß es einmal Dispo +10%, aber das ist Ermessensspielraum.
zu 2. Auskunft über Guthaben wenn derjenige Vollmacht hat.
Ja, eine normale Bankvollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten in sehr vielen Dingen so zu handeln, als wäre dieser der Kontoinhaber. Dazu gehört auch eine Auskunft.