Hallo,
ich habe einen mietvertrag für eine halle abgeschlossen. der vermieter hatte mit mir einen monatlichen mietpreis von x euro abgemacht, und dass die stromkosten von mir übernommen werden müssen. nun meldete er sich bei mir und sagt mir, ich müsse ihm 800 euro überweisen. als ich ihn dann fragte wofür, sagte er mir, das seien die kosten, die für die abnahme des stromnetzes in der halle (die neu gebaut wurde) durch die eon, anfallen. so hatte ich das aber nicht verstanden. ich sagte ihm das so und nun will er mich wegen vertragsbruch verklagen. daraufhin bot ich ihm an, die halle ohne strom zu mieten, sofort wieder zu kündigen und die 3 monate zu nutzen, die als kündigungfrist gelten. er sagte darauf, ich solle ihm die 3 monatmieten überweisen, und er würde dafür von einer klage absehen, mich aber nicht in die halle lassen. jetzt stellen sich mir mehrere fragen.
- ist der Vertrag gültig?
- habe ich ein anrecht auf Rücktritt?
2.1 wenn nicht, habe ich dann ein anrecht auf nutzung ohne strom? es steht schliesslich nirgendwo im vertrag, dass ich verpflichtet bin den strom auch zu nutzen. wenn ich ihn nicht nutzen will habe ich ja auch keinen grund, das netz von der eon abnehmen zu lassen.
- ist ein lehrling mit einem monatseinkommen von ca. 450 euro überhaupt pfändbar?
- auf dem grundstück steht schon ein auto von einem freund, der repariert werden sollte. der vermieter drohnt nun mit pfändung, obwohl das auto nichtmal in meinem besitz ist. ist er dazu berechtigt?
würde mich über schnelle hilfe sehr freuen
mfG
Lino
PS.: ich weiss selbst, dass ich mit solchen problemen direkt zu einem anwalt gehen sollte. das wird auhcnoch passieren. ich wollte mich nur schonmal vorher informieren und vielleicht hat ja jemand einen guten rat bzw. selbst erfahrungen mit so etwas.
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen, sorry.
Gruß Fred
Guten Morgen Lino,
wie Du selbst schon bemerkt hast, ist dies ein Sachverhalt für einen Rechtsanwalt. Aus der Ferne - ohne den Vertrag zu kennen - kann man hier gar keine Ratschläge geben.
Dein Einkommen ist nicht pfändbar, wenn es nur das Azubi-Gehalt ist. Aber das nützt Dir nichts. Wenn Dein Vermieter einen Titel bekommt, kann er ja immer hinter Dir her sein. Sobald Du dann mehr verdienst, musst Du zahlen - incl. aller Kosten, Zinsen etc.
Also - alle Unterlagen zusammenpacken und ab zum Rechtsanwalt.
Viele Grüße
Maria
Hallo Lino!
Da kann ich Dir leider nicht helfen.
okay danke… dann werd ich das wohl tun müssen.
konkret anzuempfehlen, was getan weden kann ist ohne kenntnis des gesamten vertrages unmöglich.
zu deinen fragen, soweit sie beantwortet weden können:
pfändungsfreibetrag liegt weit über 450 €
eine pfändung ist nur möglich, wenn der gläubiger einen titel hat; also es muss bei gericht anhängig weden und dann dauert es. sachen dritter sind unpfändbar, wenn es dazu kommt, lässt sich vollstreckungsschutz beantragen.
danke:smile: das hilft doch schonmal
Hi
Ich denke das du im Recht bist… Nun mal Grundsätzliches. du hast kein Mietvertrag sondern ein Pachtvertrag abgeschlossen. Das ist dahingehen wichtig, weil bei einer Wohnung nun mal Strom ( Stromanschluß ) zu haben eine Grundsätzlichkeit darstellt. Es gehört zum Mensch sein…
bei der Pacht jedoch nicht, da geht es um blanken Kapitalismus also auch kein Menschlichkeitsschutz du nutzt die Halle gewerblich und das ist nicht das gleiche wie wohnen. Wenn er von dir 800 will dann hätte in dem Pachtvertrag auch das so drinn stehen müssen wie … "bla bla bla… und übernimmt die Kosten für den Stromanschluß " oder änliche Formulierungen… Das jemand en Verbrauchsstrom zu zahlen hat ist doch hingegen normal. Zum Vertrag er ist gültig. Auch wenn er in einer Sache also uin einem § nicht zu 100% zutrifft ist der rest jedoch gültig. Sollte er nicht die Infrastruktur schaffen siehe eben dein Vertrag etwas genauer an… dann kannst du natürlich sofort Kündigen Sollte er dich nicht hineinlassen dann sowieso und du kannst sogar ihn Schadensersatzpflichtig machen weil er den Vertrag nicht einhalten kann und will… Aber wieschon gesagt den Vertrag genau durchlesen und dann und das denke ich ist hier unumgänglich einen Anwalt deines Vertrauens akquirieren…
Gruß Peter
danke
ich bin echt weiter dadurch, ich hab schon kontak mit dem anwalt meines vertrauens aufgenommen und werde mich nochmal mit diesem zusammen hinsetzen. aber das hier zeigt mir auf jedenfall schonmal, dass manche menschen denken „der ist noch ein kind… mit dem kann man es ja machen“ (bin 20) ich danke vielmals für die antwort(en) (ich weiss nicht wer das hier genau alles lesen kann)
mfG und vielen Dank nochmal
Lino