Vom Mietvertrag zurücktreten

Wir haben Donnerstag einen Mietvertrag Unterschrieben. Zum 15.05 sollen wir dort einziehen. Können wir jetzt noch Widerrufen???
Und wie ist das mit der Kündigung? Wir haben gleichzeitig die Kündigung für unsere momentane Wohnung rausgeschickt. Können wir die wieder rückgängig machen???

Hi
Nein… definitiv nicht der LAteiner sagt Packt sum surmandum was so viel bedeutet Verträge müssen gehalten werden…
Sofort Kündigen… und anstandslos die säumigen 3 Monatsmieten nach Fälligkeit bezahlen. Bitte schriftlich und Ihn auch auffordern weiter nach einem Mieter zu suchen. Eventuell findet er schon vorab jemanden und dann könnt ihr die eine oder andere Miete einsparen…

Gruß Peter

wenn es in eurem mietvertrag nich untersagt ist vor mietbeginn zu kündigen, könnt ihr bis 3.3. (zugagn bei vermieter) bis 31.5. aufkündigen, also 0,5 mieten berappen. rücktritt ist nur möglich bei arglistiger täuschung, betrug odgl.
eure bereits ausgesprochene kündigung könnt ihr mit den worten: wir beasichtigen die wohnung weiter zu nutzen und bitte um bestätigung der mietervertragsfortsetzung ab xx.xx.2010, mitteilen und wenn ihr über den kündigungszeitpunkt 14 tage lang wohnt ohne auszuziehen, so geht der vertrag automatisch auf unbestimmte dauer weiter, außer der vermieter schrieb euch, er widerspricht der fortsetzung des vertrages über den kündigungszeitpunkt hinaus.

Hallo,

den Vertrag können Sie nicht widerrufen. Vertrag ist Vertrag. Es gilt drei Monate Kündigungsfrist, ab den 15.05., wenn Sie rechtzeitig kündigen und der Vertrag ohne Mindestlaufzeit geschlossen wurde. Sie müssen also auf den guten Willen des Vermieters bauen. Die Kündigung zurückzunehmen geht auch nicht so ohne weiteres. Hier können Sie aber sicher eher mit dem Vermieter reden.

Gruß Fred

PS: Angaben wie immer ohne Gewähr!