Hallo,
mich interessiert folgendes Szenario:
Eine Person hat 3 Einnahmequellen:
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- geringfügige Beschäftigung (Steuerklasse I) = 30.- Euro / Monat
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- geringfügige Beschäftigung (Steuerklasse VI) = 300.- Euro / Monat
- Gesellschafter einer GbR = 50.- Euro / Monat (sind das Einnahmen aus selbst. Tätigkeit oder gewerbliche Einnahmen?)
= 380.- Euro / Monat und somit noch unter der 400.- Euro Grenze
Was passiert jedoch, wenn sich die 2. geringfügige Beschäftigung um 100.- Euro / Monat auf 400.- Euro erhöht? Dann würde die Person bei 480.- Euro im Monat liegen. Was muss die Person dann an Steuern zahlen und in welcher Höhe (ca.)?
Vielen Dank!
Michael
Die 400€-Grenze gilt nur für Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit, die Einkünfte aus der Gbr sind außen vor zu lassen. Da die Minijobs auf Lohnsteuerkarte versteuert werden gilt die 400€-Grenze steuerlich sowieso nicht, das würde nur bei der Pauschalversteuerung gelten.
Es wären Einkünfte von monatlich 480 € vorhanden, 480*12 = 5760 € jährlich. Grundfreibetrag = 7664 € jährlich, somit keine Steuer zu zalen (auch wenn alles versteuert wird!!!)
Man sollte sich aber Gedanken über das Sozialversicherungsrecht machen, da die 400€-Grenze überschritten wird, werden (soweit ich weiß, aber ich möchte mich hier nicht festlegen da nicht ganz mein Fachgebiet) beide Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig und es würden dann Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Jörg
Eine geringfügige Beschäftigung à 30 Euro + eine geringfügige Beschäftigung à 400 Euro = gesamt 430 Euro = Zusammenrechnung in der Sozialversicherung = sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen. Außerdem liegt die Summe der Arbeitslöhne in der Gleitzone, sodass für den Arbeitnehmer geringere Beiträge zu zahlen sind als für den Arbeitgeber.
Die steuerliche Seite wurde ja schon erläutert.
Grüße
Stefan