Vom mündlichen Mietvertrag zurücktreten?

Hallo,

War man sich einig, dass der
Mietvertrag schriftlich geschlossen werden wird, so kann man
hier noch von einem mündlichen Vorvertrag reden. Hat aber
keine Auswirkung auf die Verpflichtung.

Ich kenne diese „Vorverträge“, „Absichtserklärungen“ aus dem Geschäftsleben: „Es ist beabsichtigt, ihnen den Auftrag zu erteilen …“

Dabei werden aber konkrete Bedingungen zu Vorleistungen getroffen, über Vergütung einer vorab zu erbringenden Leistung etc. Dies ist der Fall, wenn der potentielle Auftraggeber noch gewisse Randbedingungen prüfen muss, seien es Finanzierung, Witschaftlichkeitsberechnungen etc.

Sind in einem derartigen Schreiben keine Vereinbarungen getroffen, gilt der Grundsatz: Keine Vereinbarung. Man wartet ab.

Entscheidend könnte im beschriebenen Fall allerdings der Inhalt/die Formulierung der Mail mit den Daten für den Eintrag in den Mietvertrag sein.

Gruß
Der Franke