Hallo,
Ich kenne diese „Vorverträge“, „Absichtserklärungen“ aus dem
Geschäftsleben: „Es ist beabsichtigt, ihnen den Auftrag zu
erteilen …“
Ich denke Du beziehst Dich hier auf Absichtserklärung und könntest hier durchaus recht haben.
Bei Vorverträgen sieht es anders aus.
Aus
Vermieter und potenzieller Mieter sind sich darüber einig geworden einen Mietvertrag zu schließen. Bisher telefonisch.
…
Es wurde also vereinbart, dass der Mietvertrag schriftlich festgehalten werden soll.
schließe ich, dass ein Vorvertrag - wenn auch nur mündlich - zustande gekommen ist. Ins besondere hier „sind sich darüber einig geworden“. Das es sich nicht um einen Vertrag sondern um einen Vorvertrag handelt könnte man aus dem zweiten Satz ableiten.
Da keine Schriftform für diesen Vorvertrag notwendig ist, kann man davon ausgehen, dass er gültig ist.
Daraus ergibt sich, die übliche Rechtssprechung wie hier zum Beispiel:
http://209.85.129.132/search?q=cache:xrEIshOCZaMJ:ww…
ist auch im vorliegenden Fall gültig.
Dabei werden aber konkrete Bedingungen zu Vorleistungen
getroffen, über Vergütung einer vorab zu erbringenden Leistung
etc. Dies ist der Fall, wenn der potentielle Auftraggeber
noch gewisse Randbedingungen prüfen muss, seien es
Finanzierung, Witschaftlichkeitsberechnungen etc.
„Prüfen von Randbedingungen“ findet hier nicht mehr statt. Das wäre wohl eher bei einer Absichtserklärung der Fall.
Sind in einem derartigen Schreiben keine Vereinbarungen
getroffen, gilt der Grundsatz: Keine Vereinbarung. Man wartet
ab.
Man war sich einig über das Mietobjekt, mutmaßlich auch über den Mietzins und den Mietbeginn (wenn nicht, warum wäre man sich einig gewesen einen Mietvertrag zu schließen wenn die Rahmenbedingnungen noch nicht klar waren). Daher wurden doch Vereinbarungen getroffen.
Entscheidend könnte im beschriebenen Fall allerdings der
Inhalt/die Formulierung der Mail mit den Daten für den Eintrag
in den Mietvertrag sein.
Sie könnten die Annahme untermauern, richtig.
Ob und in wieweit unsere Annahmen richtig sind, kann wohl nur ein fachkundiger Anwalt beurteilen.
Gruß
Joschi