Vom mündlichen Mietvertrag zurücktreten?

Hallo Karina1987,

die meisten Antworten bisher sind auf der falschen Fährte, du hast Recht, bislang ist kein mündlicher Vertrag und auch kein Vorvertrag zustande gekommen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html
(Absatz 2)

Es könnten aber Ansprüche bestehen aus http://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo

Dazu mehr hier: http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/SA…

VG
EK