Vom Nachbarn bedroht Wie verhält man sich richtig?

Hallo liebe wer-weiß-was-Mitglieder,

Stellen Sie sich folgenden fiktiven Fall vor. Stellen Sie sich vor
mein Freund und ich, sowie unsere WG-Mitbewohnerin wohnten zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Tür an Tür mit uns wohnte ein Nachbar der regelmäßig ausrastet und Hausbewohner bedroht.
Wir würden seit sechs Monaten in dem Haus wohnen und seitdem wäre zweimal die Polizei da gewesen. Einmal hätte der Nachbar ein Stück vom Treppengeländer rausgetreten (mit nur einem Tritt, der kräftige Mann)
Einmal hätten wir ihm die Feuerwehr gerufen, weil ihm sein Toaster durchgeschmort wäre und der Nachbar zu betrunken wäre, um seinen eigenen Rauchmelder zu hören.
Stellen Sie sich vor, der Nachbar beschimpfte Leute und hätte meinem Freund gedroht, wenn er aus dem Haus rausgeschmissen würde, würde er unsere Katzen aus dem Fenster schmeißen und er hätte „Pläne“ mit dem ganzen Haus, er wäre sehr einfallsreich.
Wenn er wütend wäre, würde er auch so was wie „ich würden am liebsten allen hier im Haus was auf die Fresse hauen, verdient hätten sie es alle“ rufen (in seiner Wohnung, aber für alle hörbar)

Dann hätte er von unserem Vermieter eine fristlose Kündigung bekommen, nachdem er zuvor schon zwei Mahnungen (per Rechtsanwalt) bekommen hätte.
Er hätte diese Kündigung aber, wie wir von seinem Mitbewohner wissen erfahren hätten noch nicht geöffnet.
Wir wüssten nicht, ob er ausziehen würde, ob er gerichtlich gegen seine Kündigung vor zu gehen versuchte, oder ob er ausrasten würde und seine Drohungen wahr machen würde

Meine Fragen sind:

Wie lange kann es dauern, bis so ein Nachbar verschwunden ist?
Könnte man in diesem besonderen Fall fristlos seinen Mietvertrag kündigen?
Welche Tipps hätten Sie für eine betroffene Person, wie würden Sie sich verhalten?

Schöne Grüße und Danke im vorraus.

Hallo Steffi,
würde es so einen „netten“ Nachbarn geben, könnten zwischen der Fristlosen Kündigung und der Zwangsräumung mehrere Monate vergehen.
Das käme auch auf das Portemonnaie des Vermieters an.
Es könnte aber auch eine Strafanzeige wegen Bedrohung (Zeugen?!?), oder Sachbeschädigung erfolgen.
In manchen Städten gibt es einen sogenannten „Sozialen Dienst“ - dieser stünde im Allgemeinen in Verbindung mit einem sogenannten „Sozialpsychiatrischen Dienst“ . . . (Zwangsunterbringung…)
Ihr könntet Euch mit dem Anwalt, der die fristlose Kündigung ausgesprochen haben soll, in Verbindung setzen.
Euch könnte bei Alledem aber auch das eigene Recht auf eine fristlose Kündigung zustehen.
Das hieße dann : „Sonderkündigungsrecht wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses“.
So, und jetzt könnte ich Euch liebe Grüße schicken.
Timmax

Dankeschön für die Antwort!
Das gibt mir Anhaltspunkte, wie man sich in einem solchen Fall verhalten könnte.
Aber wenn der besagte Nachbar nur gegenüber einer einzelnen Person aus einer solchen WG gedroht hätte, „Pläne“ mit dem Haus zu haben, wäre eine Anzeige schwierig. Dann stünde bei der Polizei Aussage gegen Aussage.
Andere Drohungen, zum Beispiel die, dass alle Hausbewohner „was auf die Fresse verdient“ hätten, würde der Nachbar zwar sehr laut in anderen Wohnungen vernehmlich brüllen, aber sich dabei in seiner eigenen Wohnung befinden. Man könnte ihn natürlich anzeigen, aber dann würde sich sein Zorn sicher gegen diejenigen richten, die ihn angezeigt haben.
und in diesem fall hätten diese personen ziemliche Angst, könnte ich mir vorstellen :wink:

Schöne Grüße
Steffi

nächstes mal, wenn er wieder ausrastet, Psychiatrie anrufen und einen schwierigen Fall melden…

hi steffi, der fiktive fall hört sich ja sehr haarig an. ich denke, ich würde in so einem fall überlegen, umzuziehen, wenn ich das risiko realistisch einschätzen würde, dass etwas passiert. auch wenn das umständlich ist - ich würde mich dort nicht mehr wohlfühlen.

viele grüße, florian

Danke Flo!

Vielleicht müssten die betroffenen Personen wirklich umziehen. Wenn sich das Monte hinziehen würde, bis der bdrohliche Nachbar weg wäre, könnten sie es in dem Haus wohl nicht mehr aushalten.

Gruß

Steffi

Danke, für den Tipp Alice!

Dieser Nachbar aus dem fiktiven Fall wäre allerdings schon ein paar mal in der Psychatrie gewesen. Einmal wäre er von der Polizei dorthin gebracht worden. Allerdings hätte der Aufenthalt nicht sehr lange gedauert. Und „geheilt“ wäre er anschließend leider auch nicht gewesen

-(

Schöne Grüße

Steffi

Hi,

würde es so einen „netten“ Nachbarn geben, könnten zwischen
der Fristlosen Kündigung und der Zwangsräumung mehrere Monate
vergehen.

leider

Das käme auch auf das Portemonnaie des Vermieters an.

…oder der Motivation, manchmal liegt es aber auch an der Gründlichkeit, die so ein Verfahren mit sich bringt.

Es könnte aber auch eine Strafanzeige wegen Bedrohung
(Zeugen?!?), oder Sachbeschädigung erfolgen.

Das amcht Sinn, Zivilcourage beim M und nicht nur beim VM wäre hier angebracht. Der VM hätte ungeleich mehr zu verlieren…

In manchen Städten gibt es einen sogenannten „Sozialen Dienst“

  • dieser stünde im Allgemeinen in Verbindung mit einem
    sogenannten „Sozialpsychiatrischen Dienst“ . . .
    (Zwangsunterbringung…)

Darauf läuft dies sowieso hinaus…

Ihr könntet Euch mit dem Anwalt, der die fristlose Kündigung
ausgesprochen haben soll, in Verbindung setzen.

Soso, der VM muss dies nicht offenlegen.

Euch könnte bei Alledem aber auch das eigene Recht auf eine
fristlose Kündigung zustehen.

Könnte sollte hier ganz groß geschrieben werden, weil dies i Z durchgeklagt werden müßte. Eine teuer Angelegenheit…für den Verlierer. Na ja, wer gern zum Gericht geht oder als Ungeübter schlecht schlafen möchte kann es aml probieren, Solvenz vorausgesetzt.

Das hieße dann : „Sonderkündigungsrecht wegen Zerstörung des
Vertrauensverhältnisses“.

Interessant, welches Vertrauensverhältnis wäre denn gestört?
Das Vertragsverhältnis M und VM kann es wohl kaum sein. Und den Nachbarn kann ein M kaum kündigen, weder Sonder- noch Sonstwie.

So, und jetzt könnte ich Euch liebe Grüße schicken.

Hmm, dann tue es doch einfach :wink:
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

Timmax

vlg MC

Nochmal :
Ich bin selber Vermieter und Akademiker - würde gerne helfen, aber hier und jetzt darf ich es absolut nicht !

Fragt mich unter ([email protected]) , BITTE !